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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-03-01 · Heft 10 (1.3.1847) · p. Seite 147

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 10 (1.3.1847)
Date
1847-03-01
Page
Seite 147 (sequence 7)
Language
German
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147 nehmen der Säuglinge mit Einwilligung der Gatten gestattet. 5) Sobald die auf diese Weise mit den Eltern nach Sibirien gekommenen oder dort geborenen jüdischen Knaben das 16. Jahr zurückgelegt haben, werden sie als Kantonisten für den Kriegsdienst enrolirt; taugen sie für diesen nicht, so unterliegen sic den Vorschriften, die überhaupt für die im Strafexil begriffenen Juden gelten. 6) Die Gemeinden, in welchen früher diese jungen Leute eingeschrieben waren, erhalten für sie Nekrutenquittungen. Preußen. Magdeburg, 22. Februar. (Privatmitth.) An den Di-. Philippson ist der ehrende Antrag ergangen, die von ihm gehaltenen Vorlesungen vor einem andern Auditorium, welches sie von Beginn an zu Horen behindert war, zu repetiren, bevor er noch dieselben vollendet hat. Berlin, 20. Februar. (Privatmitth.) Die leere Phrase fühlt bereits, daß ihr Reich zu Ende geht. Auf jede Weise sucht sie das frühere Feuer wieder anzusachen, das sie aus kräftige Weise zu nähren nicht verstanden hat. Aber da man bereits weiß, daß sie nur Rauch, aber keine leuchtende und warmende Flamme zu geben vermag, sieht sie sich von allen Seiten zurückgewiesen. Ihr Einfluß nach außen ist Null; im Innern wird er nur noch mühsam durch das einmal Bestehende aufrecht gehalten. Dem Berliner kommt es zu wenig darauf an, ein Paar Thaler jährlich hinzugeben. Aber die Fonds- und Zeitungsbemühungen sind in Verhältniß zu dem, was man erzielte, resultatlos. Es haben noch immer einige Personen ihre Nahrung davon, eine andre Anzahl hat Etwas zu rennen, zu berathen, wichtig zu thun, Reden zu halten, zu verordnen, und „Wir" zu sagen — und die Masse sicht eine Zeit lang zu und geht dann ihrer Wege. Von einem Enthusiasmus für Wahrheit und Recht, von einer reinen Begeisterung für das geistige Besitzthum des Judenthums, ist trotz allen Worten bei der „berliner Phrase" keine Spur. Berlin, 11. Februar. Nach dem Wunsche einiger Korrespondenten, theilen wir in diesem Jahre das Konkurrenzschreiben des Michael Beer'schen Stipendiums mit. Eröffnete Konkurrenz um den von der Michael-Beer'schen Stiftung ausgesetzten Preis. Der zu München am 22. März 1833 verstorbene dramatische Schriftsteller Michael-Beer aus Berlin hat durch testamentarische Verfügung ein bedeutendes Kapital zu einer von des hochseligen Königs Majestät allergnädigst genehmigten Stiftung ausgesetzt, um unbemittelten Malern und Bildhauern jüdischer Nej ligion den Aufenthalt in Italien zur Ausbildung ihrer Kunst durch Gewährung eines Stipendiums zu erleichtern, welches dem Sieger einer jährlich stattsindcnden Preisbewerbungcn zu Theil wird, mit deren Veranstaltung die königl. Akademie der Künste, nach dem Wunsche des Stifters, allerhöchsten Orts beauftragt worden ist. Demgemäß macht dieselbe hierdurch bekannt, daß die diesjährige Konkurrenz um den Michael-Beer'schcn Preis für Werke der Bildhauerei bestimmt ist. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes überläßt die Akademie dem eigenen Ermessen der Konkurrenten; so wie sie es demselben anheimstellt, ob sie eine Ausführung in Basrelief oder in runder Figur vorziehen. Nur müssen Basreliefs, um zulässig zu sein, eine Höhe von etwa 2'/r Fuß zu einer Breite von 4 Fuß haben, und eine runde Figur muß wenigstens 3 Fuß hoch sein. Die Kosten der Abformung in Gyps, wofern diese nöthig ist, werden auf Verlangen erstattet. Der Termin für die Ablieferung der zu dieser Konkurrenz bestimmten Arbeiten an die Akademie ist der 12. September d. I., und muß jede derselben mit folgenden Attesten versehen sein: 1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdischen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer deutschen Kunstakademie ist; 2) daß die eingesendete Arbeit von ihm selbst erfunden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt worden ist. Die eingehenden und zur Konkurrenz zugelassenen Arbeiten werden auf acht Tage öffentlich im Akademiegebäude ausgestellt. Die Zuerkennung des Preises erfolgt vor Ende Septembers d. I., und besteht derselbe in einem Stipendium von 500 Thlr. auf ein Jahr zu einer Studienreise nach Italien. Berlin, den 6. Februar 1847. Direktorium und Senat der königl. Akademie der Künste. Am Aufträge des Direktor Di-. Schadow der Vizedirektor Rabe.

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