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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-02-08 · Heft 7 (8.2.1847) · p. Seite 103

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 7 (8.2.1847)
Date
1847-02-08
Page
Seite 103 (sequence 7)
Language
German
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103 Lasten tragen, auch nur gleichmäßig berechtigte Staatsangehörige hätten. Geben wir auch zu, daß ein Th eil unsrer Judenschaft noch nicht die sogenannte Reife zur Emanzipation habe, so sind wir doch gewiß, daß die Emanzipirung selbst bald möglichst alle Israeliten der Vorzüge derselben würdig machen wird, und die Schlacken, welche jahrhundertlanger Druck ihnen nothwendiger Weise angehängt, schnell absorbiren wird. In einem Staate gleiches Gesetz für Alle ist ja eine der Garantien für das kräftige Gedeihen desselben, eine der ersten Forderungen des Fortschrittes, und wer kann stillstehen oder rückwärts gehen wollen, wenn Alles froh dem immer sich verbreitenden Lichte der Aufklärung entgegencilt. —. Ucber denselben Gegenstand enthält dic D. A. Z. Folgendes: Zum Schlüsse wurde von zwei christlichen Mitgliedern des Kollegiums der Vorschlag zu einer Petition in Betreff der Emanzipation der Juden gemacht: ein Gegenstand, der für die Stadt und Provinz Posen von der allerhöchsten Wichtigkeit ist, was gewiß Jedem einlcuchtet, wenn er erfährt, daß in unsrer Stadt 9—10,000 Juden leben, von denen mehr als die Hälfte auf der untersten Stufe der Kultur stehen. Nachdem die drei jüdischen Stadtverordneten reglementsmäßig abgetreten waren, blieben nur noch 17 Mitglieder des Kollegiums anwesend, also nur eins mehr, als zur Fassung eines gültigen Beschlusses erforderlich sind. Hierauf wurde der Antrag in zwei Fragen gespalten: 1) Soll die Emanzipation der Juden beantragt werden oder nicht? 2) Soll im Bejahungsfälle eine unbedingte oder nur eine bedingte Emanzipation beantragt werden? Die erste Frage wurde nach kurzer Debatte mit zwölf weißen gegen fünf schwarze Kugeln bejaht. Bei der darauf folgenden zweiten Kugelung waren drei Stimmen für eine unbedingte, dagegen vierzehn für eine bedingte Emanzipation. Es wurde sodann noch eine aus fünf Mitgliedern zusammengesetzte Kommission gewählt, welche die aufzustellenden Bedingungen in Vorschlag bringen soll. Breslau, 24. Januar. (Privatmitth.) Wenn wir auch bei der im preußischen Staate anerkannt geltenden politischen Richtung keine zu große Ansprüche auf Verbesserung unserer sozialen Zustände an die nächste Zukunft machen dürfen, wenn auch die königliche Willensbestimmung vom letzten Landtag unsrer bürgerlichen Stellung so ziemlich festgesetzte Grenzen gezeichnet hat, so spricht doch aus dem von den Juden konsequent treugebliebenen Streben sich durch Petitionen die vorenthaltenen Rechte zu gewinnen, und aus der Unterstützung, deren sich diese Petitionen von Seiten der Provinzialstände erfreuen, einerseits die Ueberzeugung, daß das politische Bewußtsein auch bei uns, trotz den vielfachen Beeinträchtigungen, die unser ganzes bürgerliches Leben umziehen, eine gewisse Reife erlangt hat, andrerseits der Beweis, daß das Volk im Allgemeinen, dessen Stimme doch durch den Landtagsdeputirten verlautbart wird, humanere Begriffe über die Rechtszustände der Juden hat, als man ihm gewöhnlich aufzubürdcn pflegt. Muß nicht ein solches, von uns in Anspruch genommenes Aufgchenwollen im Staate, und das von unseren christlichen Mitbürgern entgegenkommende Aufnehmen unserer Wünsche, die Voraussetzung endlich rechtfertigen, daß der Jude die germanischen Elemente so in sich aufgesogen und verarbeitet habe, daß alle Fasern seines Denkvermögens an den vaterländischen Boden wurzeln, daß er von dem deutschen Nationalleben allein Nahrung und Gedeihen für die eigne Entwicklung erwartet? Geben nicht diese Frcisinnigkeits- Manifcstationcn unserer christlichen Brüder deutliches Zeugniß, daß die Idee des „christlichen Staates", die von Vielen als unvereinbar mit unsrer Emanzipation gefunden wird, ganz anders begriffen sein will? daß der „christliche Staat" vorerst allgemein-menschlichen Grundsätzen Geltung und Werth verschaffen muß, wenn sein konfessioneller Charakter den Bezug zum Menschen aufzugeben nicht gewillt ist? Gewiß, die Zeit bleibt nicht mehr lange aus, wo auch Deutschland seinen Juden die menschenrechtliche Stellung anweist und das religiöse Bekenntniß nicht mehr als Scheidewand zwischen Volk und Staat aufgeführt wird. — Dieser Tage sahen wir hier die Abgeordneten von ein und vierzig jüdischen Gemeinden unsrer Provinz, die auf Aufforderung des hiesigen Obervorstcherkollegii hcrgcrommen waren, um über eine wegen bürgerlicher Gleichstellung der Juden an die Provinzialstände zu richtende Petition zu bcrathen. Wir müssen es freudig bekennen, daß uns dieses gemeinschaftliche Zusammenstreben nach Emanzipation jetzt einen bessern Begriff über den Bildungsgrad unserer Glaubensgenossen in Schlesien beibrachte, als wir früher Gelegenheit hatten, uns solchen zu formiren.

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