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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-02-08 · Heft 7 (8.2.1847) · p. Seite 102

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 7 (8.2.1847)
Date
1847-02-08
Page
Seite 102 (sequence 6)
Language
German
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102 israelitischen Vorstande, unter dessen rühmlicher Leitung der Bau des Gotteshauses trotz vieler Hindernisse und Mühen zu Stande kam und der mit sehr anerkennenswerthem Eifer die heutige schöne Feier vorbereitete. Preuße«. Berlin, 25. Januar. In Bezug auf die Nachricht, den Eid wäre judaico betreffend, aus Köslin in vor. No., enthält die Boss. Ztg. folgende Berichtigung: Anzeige. In der in No. 18. der Vossischen Zeitung enthaltenen Privatmittheilung d. d. Köslin den löten Januar d. I. ist von zweien Fällen, in welchen in einer bei dem Unterzeichneten Oberlandcsgericht anhängigen Rechtssache und in einem bei dem hiesigen Land- und Stadtgericht schwebenden Prozesse bei der Vereidung jüdischer Zeugen von den vorgeschriebenen Förmlichkeiten abgewichen worden, Erwähnung gemacht und hieran die Bemerkung gereihet worden, der bisherige Ritus bei den jüdischen Eidesleistungen habe thatsächlich zu existiren aufgehört. Insofern hierdurch die Meinung hat ausgedrückt werden sollen, daß eine Aenderung des gesetzlichen Zeremoniells bei Vereidung von Personen jüdischen Glaubens in der Absicht der hiesigen Gerichtsbehörden liege, muß die Anführung für völlig unrichtig erklärt werden. Die Abweichungen von den gesetzlichen Förmlichkeiten sind nur von einzelnen Gerichtsdeputirten dem bei der Eidesabnahme zugczogenen Rabbiner nachgcgcben worden; sie haben weder aus einem Beschlüsse der Gerichtsbehörden beruhet, noch sind sie von diesen gcbilliget worden und das Unterzeichnete königl. Oberlandesgericht hat vielmehr Veranlassung genommen, den Gerichten seines Departements die bestehenden Vorschriften, nach welchen die nach Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses der Schwörenden eingeführten Betheuerungsformeln und die sonst zu beobachtenden Zeremonien nicht verändert werden dürfen, in Erinnerung zu bringen. Köslin, den 28sten Januar 1847. Königl. Oberlandsgericht. —. Bei einem Berichte über die Kollekten zum Bau dreier neuen Kirchen macht die Voss. Ztg. die Bemerkung: „Eine recht erfreuliche Erscheinung bleibt cs, daß die Verschiedenheit des Glaubens der Beisteuer nicht hinderlich gewesen ist und haben namentlich die Bekenner des mosaischen Glaubens mit einer besondern Bereitwilligkeit den Bau der christlichen Tempel durch recht ansehnliche Beiträge zu fördern gesucht." Dennoch ist die Kollekte sehr unzulänglich ausgefallen. Zu bemerken ist die Feinheit, mit welcher bei solchen Gelegenheiten stets „Bekenner des mosaischen Glaubens" gesagt wird, während sie bei anderen Veranlassungen schlichtwcg — Juden genannt werden. —. Der „Kulturverein" hat eine Petition, um Emanzipation an die Landstände gerichtet, in Umlauf gesetzt. Posen, 23. Januar. Die V. Z. enthalt folgenden Artikel von hier aus: Wir wollen unfern letzten Bericht vervollständigen, indem wir noch die anderen 8 Petitionen nennen, deren Abgabe an den nächsten Laüdtag von den der Sitzung am 20. d. Mts. beiwohnenden Stadtverordneten beschlossen wurden. Zunächst erwähnen wir nochmals, daß der Judenemanzipation, über welche 17 Stadtverordnete abstimmten (da die drei Juden abtreten mußten), unbegreiflicher Weise eine, wenn auch sehr in der Minorität bleibende, Opposition entgegentrat; was für unfern Ort um so mehr Verwunderung erregen muß, als die Bewohner desselben fast allgemein dem Fortschritte huldigen und hier, wo die Juden unter so manchem besondern Ungemach, wie z. B. die Jesuitensteuer, leiden, Jedermann um so empfänglicher dafür sein sollte, daß den Bekennern jeder Konfession gleiche Menschenrechte zu Theil werden. Bemerkenswerth für den Rechtlichkeitssinn des Antragstellers ist der Umstand, daß derselbe ein Pole war und gerade in der letzten polnischen Angelegenheit sich die Juden durch das Anerbieten eine Art Bürgerwache zn bilden, um die preußische Regierung verdient und bei den Polen mißliebig gemacht hatten; aber der chrenwerthe Herr und die Polen, die mit ihm stimmten, zeigten durch diese Handlung, daß ihnen Menschenrecht selbst über Nationalität gehe und daß das eigne nationelle Interesse stets dem Menschenwohle untergeordnet sein müsse. Wir säumen nicht, diesen, die Polen ehrenden Zug zur öffentlichen Kcnntniß zu bringen, damit derselbe so manchen, gegen diese Nation verbreiteten Gerüchten die Waage halte. Sonderbar ist es, daß auch die Meisten der gegen die Proposition stimmenden Minorität Deutsche waren; möchte doch der Landtag die Proposition kräftigst unterstützen, so daß wir endlich in einem Staate, wo alle gleiche

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