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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-02-01 · Heft 6 (1.2.1847) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 6 (1.2.1847)
Date
1847-02-01
Page
Seite 88 (sequence 8)
Language
German
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88 Regeln, zuerst bei der temporären Kommission, in der Folge aber bei den hebräischen Kronslehranstalten. 6) Es versteht sich von selbst, daß Hebräer, welche die Erlaubniß, in den allgemeinen Fächern ihre Glaubensgenossen unterrichten zu dürfen, erhalten wollen, den Prüfungen in allgemeiner Grundlage und in der Stuft, die sie zu erlangen wünschen, unterworfen werden. Die Zahl der Anstalten, welche in den 8 Universitäts-Lehrbezirken und in Sibirien, so wie in den transkaukasischen Provinzen unter der Leitung des Ministeriums des öffentlichen Unterrichts stehen, ist folgende: Gymnasien 79 mit 20,436 Schülern, Kreisschulen 477 t Kirchspielsschulen 1047> - 87,953 - Privat-Lehranstalten 585' Zusammen: 2188 mit 108,391 Schülern. Die Rabbinerschule zu Warschau zählte im Jahre 1844 214, und im Jahre 1845 156 Lernende. Die 5 im Reiche bis hiezu bestehenden israelitischen Realelementarschulen (zu Odessa, Riga, Kischcnew, Wilna und Uman) zählten im Jahre 1844 270 und im verflossenen Jahre 1845 273 Schüler. Preußen. Magdeburg, 24. Januar. Die Akten über den preußischen Eid more juduico mehren sich, und da die Angelegenheit offenbar einer günstigen Entwickelung entgegengeht, so ist es an der Zeit, die einzelnen Fakta zu sammeln. Aus Königsberg berichtet man der D. A. Z. vom 16.: „Es ist in anderen Städten unsrer Monarchie bereits mehrmals vorgekvmmen, daß Personen, namentlich Juden, wenn sie als Zeugen oder in anderen Fallen einen Eid schwören sollten, denselben abgelehnt haben, weil die ihnen vorgclegte Eidesformel ihrer Ueberzeugung widersprach. Dergleichen Fälle ereignen sich bei uns nachgerade ziemlich oft, sowol bei Christen als Juden. Am Auffallendsten erscheint es, daß gerade orthodoxe Juden, denen man eine lüsterne Widersetzlichkeit gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen überhaupt nicht würde zur Last legen können, den Schwur verweigern. Es giebt eine derartige Ablehnung eines sehr bekannten jüdischen Arztes, die in diesen Tagen stattfand, hier sehr viel zu sprechen. Derselbe hat zwar den Eid noch geleistet, da ihm von dem Deputirten des Gerichts bemerklich gemacht wurde, daß eine Eidesweigerung gesetzlich straffällig sei, ließ aber ausdrücklich zu Protokoll vermerken, daß er den Eid nur zwangsweise geleistet habe." Von Köslin schreibt man unterm 15. Januar der Voss. Zeit.: „Der Eid more judsico hat hier seit dem 13. d. M. thatsächlich zu existiren aufgehört. An diesem Tage sollten nämlich auf dem hiesigen Oberlandesgericht drei jüdische Kaufleute einen Zeugencid leisten, sie erklärten ihre Bereitschaft hierzu, doch nur mit der Bedingung, daß sie weder die Zeremonien des Händewaschens und der Kopfbedeckung, noch das Ergreifen der Dcnkriemen (Tefillin) vornehmen, noch auch bei Adonai, dem Gotte Israels, schwören würden, weil sie allen diesen Formalitäten entfremdet sind und in ihnen nichts Religiöses und Heiliges zu entdecken vermögen. Der zur Eidabnahme anwesende Rabbiner unterstützte diese Aussagen und so leisteten denn die Zeugen unter Einwilligung der Parteien nach vorhergegangener Vermahnung den Eid ohne die gedachten Förmlichkeiten mit den Worten: Ich schwöre bei Gott, dem Allwissenden rc. Wie aber bei diesem hohen Gerichtshöfe, also leisteten auch Tages darauf bei dem hiesigen Land- und Stadtgericht mehrere Juden ihren Zeugeneid ohne jene Förmlichkeiten." Aachen, 14. Januar. (Privatmitth.) Das Andenken an hochsinnigc Christen, welche die heilige Sache der Israeliten mit Eifer und Energie verfochten, ist wol würdig auch in den Annalen der Geschichte des Judenthums verewigt zu werden. Einen solchen Mann hatten wir in diesen Tagen zur Erde zu bestatten. Die Aachen. Zeit, vom 12. schrieb: „Gestern verschied zu Düren Einer der edelsten Streiter für Freiheit und Recht, die unser Land jemals besessen, Herr Joseph Wergifosse, geboren in Aachen am 14. Februar 1797, Fabrikant und Gutsbesitzer im Kreise Düren, Gemeindcrath daselbst, seit einer Reihe von Jahren Mitglied des rheinischen Landtages und des Ausschusses der Ritterschaft. Als Protokollführer der Stände, welche wichtige Stelle er auf den verflossenen beiden Landtagen bekleidet, legte er durch die übermäßigen Anstrengungen der denkwürdigen Sitzung des Jahres 1843, an deren Resultaten er auf's Erfolgreichste mitgewirkt, den ersten Keim zu einer Krank-

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