Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 6 (1.2.1847)
- Date
- 1847-02-01
- Page
- Seite 84 (sequence 4)
- Language
- German
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84 da das Bewußtsein des Volkes die Gleichheit und Bruderliebe von selbst ergab. Um so weniger wird es verwundern, daß der Mosaismns die Familie besonders pflegte. Als die beiden Grundlagen sieht er das Verhältniß der Kinder zu den Eltern, und die Ehe an. Beide werden schon im Grundgesetz, den Zehnwerten, gewürdigt. Ein Vergehen gegen die den Eltern schuldige Ehrfurcht und Gehorsam ist ihm ein Kapitalverbrechen, eine Lästerung und Verletzung derselben einer Gotteslästerung gleich. Die Ehe ist dem Mosaismus eine Institution, die unmittelbar von Gott eingesetzt ist, dem Adam ward sein Weib unmittelbar aus ihm geschaffen. Die Verschmelzung der Interessen in der Ehe wird mit dem herrlichsten Wort ausgesprochen*). Die Unverletzlichkeit der Ehe beginnt schon mit dem Augenblick des Verlöbniffes, und ist die Verletzung ein Kapitalverbrechen. Zwar ist dem Mosaismus die Ehe auflösbar, wenn sie eben ihren höhern Zweck nicht erfüllt, aber diese Scheidung erfordert ihm eine gesetzliche Form, während doch das Eingehen derselben ihm keine solche erheischt. Darum umgab nun der Mosaismus die Ehe mir einem strengen Keuschheitsgesetze. Er trat der sittlichen Entartung der vorderasiatischen und afrikanischen Völker mit Feuereifer entgegen, verpönte alle fleischliche Vereinigung außerhalb der Ehe, und verbannte alle Buhlerei mit Energie aus dem Volke. Die Ehe selbst führte er auf ein tief natürliches Verhaltniß zurück, indem er die Verheirathung von Personen, die neben- oder nacheinander eine und dieselbe Lebensquelle haben, untersagte**). Aber auch das Band der Brüder und Verwandte überhaupt wollte er erhalten wissen, so wie er die Pflicht der Lösung im Verkauf der Besitzung oder Person dem Verwandten auferlegte. Ein System, h. Anw., welches die ganze Natur als eine Einheit betrachtete, und die menschliche Sittlichkeit als ein Ganzes begriff, konnte unmöglich das Verhaltniß des Menschen zu den Geschöpfen außer ihm unbeachtet lassen. Während der Mosaismus daher einerseits dem Menschen die Herrschaft über alle Geschöpfe der Erde zuwies, setzce er dieser dennoch gesetzliche Schranken, indem er das Verhaltniß des Menschen zu den Thieren, ja sogar zu den Pflanzen als ein tiefsittliches ansah. Jenes Produkt der Neuzeit, Gesetz gegen Thierquälerei, ist schon ein Eigenthum des Mosaismus, der es aber nicht so *) 1. Most 2, 24. **) S. unser Bibelwerk Bd. I. S. 624. äußerlich auffaßte. Das Gesetz der Natur, als ein Werk Gottes, ist ihm ein heiliges, und alles Widernatürliche eine Verletzung des göttlichen Werkes. Darum untersagt der Mosaismus die Besaung eines Feldes mit verschiedenartigen Pflanzen, darum die Vereinigung verschiedener Thiere, darum die Verstümmelung eines Thieres. Darum verbietet der Mosaismus das Böcktein in der Milch der Mutter zu kochen, als dem Stoffe, in welchem es vom Schöpfer die Nahrung erhalten, darum das Junge mit der Mutter an einem Tage zu schlachten, darum aus dem Vogelneste Mutter und Jungen oder Eier zugleich zu nehmen. Damm gebietet der Mosaismus das Vieh an den Ruhetagen Theil nehmen und ruh.en zu lassen, darum beim Dreschen dem Ochsen nicht das Maul zu verbinden, und was spezielle Vorschriften der Art mehre sind, aus denen das Allgemeine zu ziehen ist: alles Widernatürliche ist eine Verletzung des göttlichen Gesetzes, und Schonung des Thieres ist Pflicht des Menschen. Die Art und Weise, wie diese Vorschriften ausgedrückt und zum Theil wiederholt sind, bezeugt, daß es dem Mosaismus hoher Ernst damit war, und daß er dadurch die Sittlichkeit des Menschen auch von dieser Seite aus sichern und entwickeln wollte. Nachdem wir so, h.?f., das Verhaltniß des Menschen zu Gott, dem Nebenmenschen und den Geschöpfen außer ihm betrachtet haben, kehren wir zum Individuum selbst zurück, zum Selbst des Menschen. Daß hier der oberste Grundsatz: heilige dich, wie Gott heilig ist, zux speziellen Anwendung kommt, ist einsichtlich. Wie hat diese Letztere der Mosaismus nun ausgefaßt? Es versteht sich von selbst, daß der Mosaismus, der Recht und Pflicht nicht als etwas Aeußerliches, sondern in derGottesebenbildlichkeit des Geistes Beruhendes ansieht, alle Beziehungen zu Gott, Welt und Nebenmensch wieder auf das Selbst des Menschen zurückführt, und es ist daher eben so erhaben, wie bezeichnend, daß das Grundgesetz selbst, die Zehnworte, seinen Schluß in der Regulirung der menschlichen Begierde, als der Wurzel der menschlichen Handlungen findet: „du sollst nicht begehren rc." Wenn daher die Heiligung des Menschen im Allgemeinen in der Erkenntniß Gottes, in dem Durchdrungensein von dieser Erkenntniß, in der Liebe zu Gott und dem Hangen an demselben, in der Liebe zu dem Nebenmenschen, und folglich in der Bethätigung alles dessen durch eine treue Befolgung des geoffenbarten Gesetzes besteht, was Alles die mosaische Schrift auf's Wärmste und Wiederholteste, namentlich im fünften Buche, als