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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-02-01 · Heft 6 (1.2.1847) · p. Seite 83

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 6 (1.2.1847)
Date
1847-02-01
Page
Seite 83 (sequence 3)
Language
German
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83 des Grundbesitzes verlustig werde; es war unmöglich, daß Einer große Schulden häufe, und daß er durch Zins, Wucher und beständige Schulden zu Grunde gehe. Dem Pauperismus wie der Bereicherung war wesentlich vorgebeugt. Man wende nicht ein, daß selbst das israelitische Volk diese Gesetze nicht ausführte: es war eben nicht reif weder sie zu begreifen, noch sie auszusührcn. Fand dies doch auch mit der Gotteslehre statt. Der Mosaismus vertraute den Israeliten eine Lehre und ein Gesetz an, die in ihrer Reinheit erst von sehr spater Zeit begriffen werden sollten, von noch spaterer Zeit verwirklicht werden sollen. Die Israeliten sollten sie nur für diese Zukunft erhalten, und das haben sie redlich, mit unsäglichen Opfern, gethan. Die gegenwärtigen Wirren der menschlichen Gesellschaft rühren gerade daher, daß sie vom strikten Gegensatz des Mosaismus ausgegangen ist, vom Feudalstaate. Sie geben daher keinen Maßstab zur Beurtheilung des mosaischen Gesetzes, sondern deren rechte Beurtheilung kann nur von den Bedürfnissen ausgehen, welche die jetzige Menschheit fühlt, ohne ihnen anders als durch eine allmälige Entwickelung abhelfen zu können. Doch dies darzulegen, ist hier nicht der Ort; genug, daß der Mosaismus die Grundgesetze einer wahrhaft religiösen bürgerlichen Gesellschaft entworfen hat, deren Verwirklichung die Aufgabe einer langen Zukunft ist. Man wird nun begierig sein zu erfahren: welche Staatsversassung stellte der Mosaismus auf * Aber auch hier bewahrte der Mosaismus den Standpunkt der Freiheit: er gab gar keine Staatsverfassung. Er unterschied richtig zwischen der bürgerlichen Gesellschaft, als dem Wesen, und der Staatsverfassung, als der Form, die nicht blos den verschiedenen Völkern, sondern auch in den verschiedenen Zeiten eines und desselben Volkes verschieden im Vedürsniß sein könne. Wir sehen uns daher in der mosaischen Schrift vergebens nach einer bestimmten Staatsverfassung um. Allerdings lassen jene Grundgesetze der Gesellschaft eher auf eine republikanische Staatsverfassung schließen, in der der Mosaismus notwendig eine Spitze in einem Richter, einem Heerführer, auch wol einem Hohenpriester findet, ohne jedoch hierüber eine Bestimmung zu treffen, da er ganz ruhig den Richter neben den Priester stellt, und kaum das Verhaltniß zwischen Beiden berührt. Aber er setzt auch die Möglichkeit des Bedürfnisses einer monarchischen Verfassung voraus: „So du in das Land kömmst, das der Ewige dein Gott dir giebet, daß du es einnimmst und darin wohnest, und du sprichst: Ich will über mich einen König setzen, wie all die Nationen, die rings um mich; so magst du über dich einen König setzen k." Da der Mosaismus sonst den Gesetzen und Gebräuchen der Völker „rings um" so scharf entgegen tritt, so ist der Ausdruck wohl zu beachten. Moses ging hierbei von der Idee aus, entweder das Volk lebt in der Lehre und dem Gesetze, die ihm ertheilet worden, und dann kann keine Staatsverfassung ihm ein Uebel zuwege bringen, oder nicht, es fällt von ihm ab, und dann hilft oder schadet keine Staatsverfassung. Eine bestimmte Staatsversassung wäre daher ein Zwang, der selbst höchst nachtheilig wirken konnte. Man muß daher zwischen den mosaischen Zuständen und denen zu Samuels Zeit genau unterscheiden, und die Ansichten Samuels Moses nicht unterschieben. Kurz, der Mosaismus ließ, nachdem er die Gesellschaft durch seine Grundgesetze gesichert hatte, in der Form des Staates völlige Freiheit, wenn auch aus sich heraus die republikanische Form gewissermaßen voraussetzend. Er hat das Volk in Stamme, Geschlechter, Familien, außerdem diese in Rotten von 10, 100, 1000 k. getheilt, ec ließ in den Aeltesten und Priestern die Richter und Verwalter voraussetzen; ec band die Oberleitung des Volkes an kein Geschlecht, an keine Familie; mitten aus dem Volke sollte der Befahigste, der Berufene die Oberleitung in die Hände bekommen, als Oberrichter oder auch als König. Weiter ist Nichts zu finden. Es versteht sich von selbst, daß die wahre Lenkung der israclitischen Volksgeschicke in der Hand Gottes angeschaut, und alle Bezüge des Volkes aus Gott zurückgeführt wurden. Aber eine Theokratie als Staatsverfassung stellte Moses nicht aus, sie war erst die ideale Schöpfung Samuels. Nebenbei sei bemerkt, daß Nichts für die Authentizität des Pentateuchs so sehr spricht, als diese scheinbare Lücke: aus jedem spatem, wirklichen, gegebenen Zustande wäre sicherlich ein Anderes hervorgegangen. Diese ganze Darstellung erhalt noch ein besonderes Licht, wenn wir uns erinnern, daß der Mosaismus die Familie als den Boden seiner Gesellschaft betrachtete, aus welchem sie erwachsen, und auf welchem sie sich erhalten sollte. Er erhält es dem Volke im lebendigsten Bewußtsein, daß alle Gieder von einem Stammvater abstammen (biST^ ist der Volksname), er behält sorgfältig die Abtheilung in Stämme fest, so daß von dem Grundbesitz des einen Stammes Nichts auf einen andern übergehen dürft; er erhalt die Geschlechter und Familien innerhalb dieser Stamme aufrecht. Auf solchem Boden sind die obigen Grundgesetze desto verständlicher,

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