Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 5 (25.1.1847)
- Date
- 1847-01-25
- Page
- Seite 77 (sequence 9)
- Language
- German
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77 Und glauben Sie nicht, daß diese Verordnung, zu deren Vollzug eine vollendete Inquisition erforderlich ist, blos auf dem Papiere steht; ich kann Ihnen verschiedene Falle nennen, wo sie mit aller Strenge zur Anwendung kam. Ein heidelsheimer Jude führte den verbrecherischen Gedanken aus, an einem Sonntage j nach Neibsheim zu gehen und im Lamm ein Glas j Wein zu trinken; er wurde auf der That ertappt und um 5 fl. gestraft. Ein Jude kam an einem Sonntage von Bretten her nach Gondelsheim, um von da weiter zu gehen, er wurde hier aber aufgegriffen und hatte diesen ungesetzlichen Schritt mit 15 kr. zu büßen. Zwei christliche Landleute von Zaisenhausen wurden an einem Sonntage in der Wohnstube eines Juden zu Gondelsheim getroffen; sie wurden von dem Polizeidiener fortgesührt und für ihren Frevel um 15 kr. gestraft. Der Jude, in dessen Zimmer diese That verübt wurde, begab sich hierauf am Amtstage zu dem Herrn Oberamtmann Pflister, um sich zu beschweren, aber der Herr Oberamtmann hatte keine Zeit ihn anzuhören. Die gesetzgeberische Weisheit und der Sinn für Gerechtigkeit und freie Bewegung der Bürger, welche in jenem Erzeugnisse der Polizeigewalt waltet, verdient gewiß alle Bewunderung, Schade nur, daß der Einfall nicht ein origineller ist. Denn nicht allein hat eS in den finstersten Zeiten des Mittelalters manche Städte gegeben, in welchen ähnliche Verordnungen galten, sondern Herr Dr. Fauth hatte auch einmal, als er noch in Mosbach amtirte, eine lange, in viele Paragraphen gegliederte Verordnung von ähnlichem Schlage erlassen und bereits in seinem Amtsblatte bekannt gemacht; allein die gr. Regierung des Unterrheinkreiscs ließ sie, so bald sie davon Kenntniß erhielt, nicht in Wirksamkeit treten. Wir wollen sehen, ob die gr. Regierung des Mittelrheinkreises, an deren Spitze nun Herr Regierungsdirektor Rettig steht, das gleiche Verfahren einhalten wird. Preußen. Berlin, 12. Januar. (D. A. Z.) Der Verein zur Unterstützung hülssbedürftigcr jüdischer Studirenden an der hiesigen Universität, „Adolfs-Stift" genannt, hat siinen fünften Jahresbericht ausgegeben. Von 375 Thaler Einnahme wurden 225 Thlr. theils in monatlichen Raten von 2 Thlr. (ist gegen eine solche Art der Vertheilung, die dem Almosenempfang ähnlich sieht, Nichts cinzuwenden?), theils in einmaligen Unterstützungen von 20 Thlr. ausgegebcn, der Rest aber zum Kapital geschlagen, daS auf 500 Thlr. angewachsen ist. Die Universitätsbehörde hat nicht gestattet, die jüdischen Studirenden durch einen Anschlag am schwarzen Brete zur Theilnahme einzuladen. Magdeburg, 15. Januar. (Privatmitth.) Daß eine früher vorhandene Ansicht in den höchsten Kreisen, die preußischen Israeliten auf freiwilligen Militärdienst zu beschränken, gänzlich gewichen sei, und dieser schwere Stoß auf unsre bürgerliche Stellung (mit Gott auf immer) unausgeführt bleibe, erweist von Neuem eine königl. Kabinetsordre, nach welcher bei der Beeidigung der Ersatzmannschaften so verfahren werden soll: „Bevor zu der Vereidigung geschritten wird, sind die Ersatzmannschaftm, wo es angeht, konfessionsweise in den Kirchen und Synagogen durch Geistliche zur Eidesleistung vorzubereiten." Auch der Red. d. Z. hat als Rabbiner die Zuschrift erhalten, nach obiger Kabinetsordre eine „feierliche Handlung als Vorbereitung zur Eidesleistung" mit der Ersatzmannschaft jüdischen Glaubens vorzunehmcn. Nicht ganz unbeachtet kann man in den Worten der königl. Kabinetsordre die Zusammenstellung von „Synagogen" und „Geistlichen" lassen. So wenig mit solchen Benennungen etwas Wesenhaftes verbunden ist, so ist sie doch da nichr ohne Bedeutung, wo auf solche Bezeichnungen anderweitig negirende Berücksichtigung genommen worden ist. A n s z u g e. Bekannt sind die beiden Brüder Halövy zu Paris, deren Einer von der Muse der Dichtkunst, der 'Andre von der Muse der Musik beglückt worden ist. Beioen ist nachzurühmen, daß sie über ihren Künstlerruhm den Glauben nicht vergessen Huben, in dessen Schooße sie geboren sind, und ihm vielmehr ihr Interesse mehrseitig zugewendet haben. Wir heben aus einem biographischen Artikel Schilling's über den Komponisten Halüvy Folgendes heraus. Jaques Fromenthal Halevy ist unstreitig einer der fruchtbarsten und auch bedeutendsten jetzt lebenden französischen Komponisten. Er stammt aus 5*