Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 5 (25.1.1847)
- Date
- 1847-01-25
- Page
- Seite 74 (sequence 6)
- Language
- German
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74 am 17. Dezember (dem Geburtstag seiner Hoheit). Nicht auf Befehl, sondern freiwillig begingen alle Gemeinden ohne Ausnahme jenen Tag als einen Festtag gottesdienstlich durch (von den Lehrern gehaltene) Festrede und deutschen Choralgesang (in Hildburghausen mit Orgelbegleitung *)) und durch Stillstand der Geschäfte. Zugleich überreichte eine Deputation, bestehend aus dem Hofagenten Louis Simon aus Hildburghausen, Moritz Romberg aus Meiningen und Faibel I. May aus Walldorf, im Namen sämmtlicher israelitischen Gemeinden dem Herzog ein die Glückwünsche und Gefühle der Letzteren aussprechendes, von dem Gemeinde- und Seminarlehrcr S. Steinhard zu Hildburghausen verfaßtes Gedicht, von welchem ich Ihnen ein gedrucktes Exemplar zu allenfallsiger Aufnahme in die A. Z. d. Jud. beilege. Außerdem machte die Deputation in einem besonder» Schreiben dem Herzog die Anzeige von dem Beschluß der Gemeinden, diesen Festtag durch die Stiftung von 300 Gulden als Anfang zur Begründung eines Fonds für eine israelitische Schullehrer-Wittwen- und Waisenkaffe zu bezeichnen, und baten um höchste Genehmigung. Unsere Lehrer haben nämlich bis jetzt, obgleich ihrer Aufnahme in die allgemeine Wittwenkasse kein Gesetz entgegensteht, dieselbe doch noch nicht erlangen können, und ein vor einigen Jahren vom herzogl. Konsistorium gemachter Versuch, eine besondre israelitische Schullehrer-Wittwenkasse in's Leben zu rufen, scheiterte an der Verweigerung der erforderlichen Beiträge von Seiten der Gemeinden, welche damals ihr eignes Interesse bei der Sache, wie leider so oft, wo es Schule und Lehrer gilt, mißkannten. Falls unsere Lehrer späterhin ihre Aufnahme in die allgemeine Wittwenkasse erwirken sollten, fallen jene 300 Fl. in den Fonds der Letztem. Die Deputation wurde huldvoll ausgenommen und zur herzogl. Tafel gezogen. Um öffentlich darzuthun, daß wir Israeliten gerechte Ursache hatten, das vaterländische Fest theilnehmend mitzufeiern, theilen wir hier eine Stelle aus Steinhard's Festpredigt über Zachar. 4, 6. (das Fest siel auf einen Chanukatag) mit. ... „Und sehen wir auf den heute geschlossenen *) Die Synagoge daselbst besitzt nämlich seit der Einführung der neuen Synagogenordnung im Sommer 1844 eine den räumlichen Verhältnissen und der Milgliederzahl der kleinen Gemeinde angemessene kleine Orgel zur Begleitung der Choralgesange. Abschnitt in der Regierung des edeln Fürsten zurück, dem heute in allen vaterländisch gesinnten Herzen Opfer der Liebe und Verehrung flammen, so haben wir, wie viel uns auch noch zu wünschen übrig bleiben mag, gerechte Ursache zu Freude und Dank. Sind auch unsere noch immer spärlichen Rechte während dieser Periode noch nicht, wie wir bei der Leistung aller Bürgerpflichten mit Recht erwarten könnten, erweitert worden, ja manche wesentliche, die uns bereits gesetzlich zustehen, unausgeführt geblieben, so sind wir doch Alle überzeugt, daß daran nicht der edle Fürst Schuld ist, dem vor nun 20 Jahren auch das ehemalige Herzogthum Hildburghausen zusiel und der seitdem auch in den neuen Landestheilen sich die Liebe aller Unterthancn erworben hat. Nicht ausgezeichnet durch die Herrschaft über eine große Zahl von lüMeilen und Unterthanen und nicht durch gewaltige Macht im Vergleich mit der mancher anderen deutschen Fürsten, aber ausgezeichnet durch den Geist Gottes, der ihn beseelt, durch den Geist der Gerechtigkeit und Güte, durch Liebe zum Fortschritt und zur Volksbildung, umfaßt er in seinem menschenndfreulichen und wahrhaft landesväterlichen Herzen alle seine Kinder, in welcher Form sie auch ihre Gebete zum himmlischen Vater emporsenden mögen, mit gleicher Liebe und hat er schon mehrfache Versuche gemacht, im Wege der Gesetzgebung unsere bürgerlichen Verhältnisse zu verbessern. Obgleich das, was mau uns gewähren wollte, noch keineswegs in Uebereinstimmung stand mit dem, was man von uns fordert, obgleich jene Versuche uns immer noch nur ein halbes Recht für eine ganze Pflicht, die wir bereits erfüllen, einräumen wollten, scheiterten sie dennoch an den von manchen Seiten her eifrig geförderten Einwirkungen des Vorurtheils und des Eigennutzes. Jedenfalls aber fordert der gute Wille und die edle Absicht des Fürsten uns zur innigsten Dankbarkeit auf. Und wenn auch eine allgemeine Umgestaltung der uns betreffenden Gesetzgebung noch nicht hat bewerkstelligt werden können, so ist doch während der Regierungszeit Sr. Hoheit manches Ersprießliche für uns geschehen. Sowol unser Schulwesen, als unser Gottesdienst wurden durch die weise Fürsorge der Behörden zweckmäßig geordnet, die Form des Judeneides erhielt eine der Heiligkeit der Handlung angemessene, nicht mehr herabwürdigende Gestalt, und das früher von vielem Erfolg begleitet gewesene Bestreben, dem Juden in hiesiger Stadt, auch