Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 5 (25.1.1847)
- Date
- 1847-01-25
- Page
- Seite 72 (sequence 4)
- Language
- German
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72 Kapitalverbrechen wurden unter dem Vorsitz der Aellesten von der Gemeinde (rra) *) beurcheilt. Die Bewahrung der Menschenwürde war ein Hauptelement des mosaischen Rechts; so durfte ein Gehenkter nicht über Nacht hangen bleiben. Wenden wir uns zur Barmherzigkeit, so 'sieht der Mosaismus es als ein Recht der Armen, unter welchen er stets Wittwen, Waisen und Fremdlinge hervorhebt, an, daß ihnen ein Theit des Bodenertrags überlasten werde. Der Mensch hat von Gott den Boden erhalten, und durch „den Segen Gottes" gedeihen seine Arbeiten zu gesegneten Ernten. Gott überträgt nun sein Anrecht an einen Theit der Ernten auf den Armen. Diesem ectheilt der Mosaismus als ein Recht: den freien Ertrag jedes siebenten Jahres, des Brachjahres, den zweiten Zehent jedes dritten und sechsten Jahres, Alles was an den Rändern des Feldes wächst, die Abfälle beim Schneiden des Getreides, vergessene Aehren und Garben, und die Nachlese der Weinberge und Olivengarten. Diese Armenabgaben sind allerdings dem individuellen Zustand des israelitischen Volkes, als eines ackerbauenden, angemessen, so daß sie eben nur vom Boden getragen werden; müßten aber im Geiste des Mosaismus bei anderen Völkern auch auf andere Zustande, auf Industrie und Handel, übertragen werden. Man könnte einwenden, daß durch solche gesetzliche Barmherzigkeit diese nur eine vorgeschriebene, eine erzwungene ist. Allein einerseits weiß man, wie sich die Anschauungsweise eines Volkes unter bestimmten gültigen Gesetzen ausbitdet, und solche gesetzliche Armenabgaben mußten das Recht des Armen nicht als ein blos ideales, sondern als ein positives dem Volke erscheinen lassen, was nachhaltiger wirken muß, als alle schönen Phrasen. Anderntheils giebt nur ein Theil dieser Verordnungen ein bestimmtes Maß, der andre Theit überlaßt den Umfang des Darzureichenden dem Wohlthatigkeitssinn des Einzelnen. Endlich beschränkt der Mosaismus hierauf die Werke der Barmherzigkeit noch nicht. Erwachte es überhaupt zur Pflicht, dem Bedürftigen, auch ohne Aussicht des Wiedererlangens, was er bedarf, zu leihen. Ec schrieb vor z. B. das Kleid des Armen als Pfand nicht über Nacht zurückzubehalten; er verpflichtete, den Lohn des Tagelöhners nicht über Nacht zu behalten, sondern sofort zu zahlen rc. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Die Schweiz. Aus dem Aargau, 20. Dezember. (Privatmitth.) sSchluß.j Die Verhältnisse der Synagoge sind in beiden Gemeinden nichts weniger als geordnet. Zwar haben beide Gemeinden eine jede für sich ein Synagogenreglement entworfen, Keins von Beiden aber ahnt nur im Geringsten die Forderungen, die an einen Gottesdienst gestellt werden können und müssen, so derselbe Erhebung und Erbauung verschaffen soll. Auch wird Keins von Beiden streng vollzogen. — Das Institut der Predigt hat hier noch keinen mächtigen Aufschwung erhalten, und die hohe Regierung trägt eine gewisse Scheu vor jedem ernstlichen Einschreiten in religiöser Beziehung, weil sie fürchtet, es möchte ein solches Einschreiten als ein Ueber- oder Eingriff in die Religion angesehen werden. — Beide Gemeinden bringen große Opfer für ihr Armenwesen; allein so lange nicht Anstalten getroffen werden, die die Quelle der Armuth verstopfen, nämlich dadurch, daß die Arbeitlosigkeit von der Wurzel ausgerottet wird, so lange sind diese Opfer Nichts als ein Schöpfen in das Faß der Danaiden. Zu wünschen wäre es, daß Herr Vorsteher L. H. Guggenheim, der schon zu wiederholten Malen bei Gemeindeversammlungen zu Endingen Vorschläge gegeben, deren Realisirung dem Uebel der Armuth radikal abhelfen würde, wir sagen es wäre zu wünschen, daß Herr Vorsteher solchen Anträgen mehr Nachdruck geben und seine ganze Energie aufbieten möchte, und solche Anstalten in's Leben rufen, die der Armuth auf eine gründliche Weise steuern würden. — Eine hoffnungsvolle Jugend dürste unseren beiden Gemeinden eine schöne Zukunft versprechen, wenn nicht theils die leidigen ökonomisch schlimmen Verhältnisse mancher Familie, theils der Mangel an gehöriger Einsicht der Eltern, die Kinder gar oft mit hinein in den Strudel des Alltags-, wir wollen nicht sagen des Schacherlebens ziehen würde. Zur Freude des Freundes der Aufklärung geht dennoch mancher schöne Keim auf und wächst heran zum herrlichen Bäumchen, das schöne Blüten und Früchte hoffen läßt. Außer diesen beiden Gemeinden existiren noch solche zu Bern, Basel, Avenches, Locles, Genf und Porrentruy, die von Israeliten aus dem Elsaß gebildet wer- *) 4 Mvs. 35, 24.