Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 5 (25.1.1847)
- Date
- 1847-01-25
- Page
- Seite 71 (sequence 3)
- Language
- German
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71 den Opfer gebracht im Namen des ganzen Volkes. Dem Individuum aber als solchem ist Nichts vorgeschrieben, kein Opfer, kein Gebet. Er kann freiwillige Opfer bringen, er kann Gelübde geloben, aber er braucht es nicht. So ist der mosaische Kultus nur eine Repräsentation des religiösen Verhältnisses des ganzen Volkes, und wo das Individuum ein Opfer bringen soll, wie ein Schuldopfer, da ist es, weil er Etwas gegen dieses religiöse Gesammtverhältniß des israelitischen Volkes gethan hat, nicht aber um vorschriftsmäßig eine religiöse Stimmung als Individuum zu bethätigen; oder es geschieht, um sich als an diesem Gesammtverhältniß betheitigt zu bekennen, wie das Peßachlamm, die Erstlinge. Wird der mosaische Kultus von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, so erscheint er in einem ganz neuen, Hellen Lichte. Das Individuum soll nur Gott lieben, verehren, ihm anhangen und dienen, indem er die Heiligung im Geiste und Leben bechatigt* **)); wie aber durch Kultus und Gebet, ist ihm selbst überlassen. Was nun die Liebe zum Nebenmenschen betrifft, so findet deren Bethatigung in zwiefacher Beziehung statt, erstens dem Individuum gegenüber, zweitens in der Gesammtheit der Individuen, in der bürgerlichen Gesellschaft. Im ersten Verhältniß wird diese Liebe zunächst ihr Gegentheil negiren: Haß, Rache muß sie selbst in der Tiefe des Herzens aufsuchen und vertilgen; der Mosaismus thut dies"'*), weiset aber auch darauf hin, jenen Leidenschaften auf die Handlungen keine Einwirkung zu überlassen, wie er es in letzter Konsequenz ausspricht: „So du triffst den Ochsen deines Feindes irrend an, sollst du ihm denselben zurückbringen. So du stehest den Esel deines Hassers erliegend unter seiner Last, hüte dich, es ihm zu überlassen, verlassen sollst du den Ort mit ihm." In positiver Weise wird sich aber die Nächstenliebe theils als Gerechtigkeit, theils als Barmherzigkeit bethätigen. Der Mosaismus hat aber nicht allein jeden Verstoß gegen die Erstere in strenger Weise verpönt, und einen unerbittlichen Kampf gegen jede Ungerechtigkeit, Uebervortheilung, Bedrückung, Gewaltthat, Bestechlichkeit, Vorurtheil, Berücksichtigung der Person, falsches Zeugniß, falsches Gewicht und Maß rc. eröffnet; er hat noch mehr gethan, ec hat auch die Barmherzigkeit nicht in einzelnen, zarten Sentenzen beruhen lassen, sondern auf die gewichtigste praktischeste Art zu einer *) 5 Mos. 10, 12. **) Hasse deinen Bruder nicht im Herzen rc. Rechtspsticht erhoben. Schenken wir diesem einige Aufmerksamkeit. Bei der engen, konsequenten Beziehung, welche der Mosaismus zwischen Gott und dem Menschen aufstellt, so daß er den Grund alles Menschlich-Guten in Gott selbst findet: muß ihm Gott sowol die Quelle des Rechtes sein, als auch die Vollführung des Rechtes durch den Menschen in beständiger Beziehung mit Gott bleiben. Gott hat durch sein Gesetz das Recht bestimmt, Gott ist fortwährend Inbegriff" und Träger der allgemeinen Sittlichkeit, die Ausübung des Rechtes ist demnach eine Gottesverehrung, die Verletzung des Rechtes eine Verletzung Gottes, an der Gott Anstoß nehmen, die Gott bestrafen muß. Aber der Mosaismus erkennt auch die Freiheit und Selbstständigkeit des Menschen an, und hat diese in der Liebe zur Geltung gebracht; Gott hat durch sein Gesetz das Recht dem Menschen zum Bewußtsein gebracht, so daß er Recht vom Unrecht zu unterscheiden weiß. Aus der Einheit dieser beiden Gesichtspunkte ist das mosaische Recht geflossen. Das Recht beruht in Gott, das Unrecht ist Verletzung der in Gott beruhenden allgemeinen Sittlichkeit, aber der Mensch berufen in Stellvertretung Gottes das vollbrachte Unrecht zu erkennen und zu bestrafen. Der Mensch muß das Böse aus „seiner Mitte hinwegraumen", denn durch dasselbe ist „das ganze Land verrucht." Dem Mosaismus sitzt daher das menschliche Gericht im Namen Gottes, mit dem Bewußtsein, von Gott das Recht zu wissen und zu handhaben, aber in voller Selbstständigkeit; der Beweis muß durch menschliche Zeugen geführt werden, damit die Richter Unschuld oder Unrecht erkennen und beurtheilen können; die Bestrafung des Sünders muß in, dem Verbrechen entsprechender Weise geschehen, nicht als Abschreckung, sondern zur Wiederherstellung der verletzten allgemeinen Sittlichkeit. Der Mosaismus kennt daher keinen Beweis durch Intervention der Gottheit, noch eine übernatürliche Bestrafung; keine s. g. Ordalien oder Gottesurtheile, wie Alterthum, Mittelalter und der Koran; er kennt keine Tortur oder Folter, wie Europa bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts; er kennt kein Lösegeld für absichtlichen Mord, wie Griechen, Germanen und der Koran; er kennt aber ebensowenig ein Recht der Eltern über das Leben der Kinder, ein Recht des Herrn über das Leben des Sklaven; er kennt keine Theilnahme der Kinder und Verwandten an der Strafe des Verbrechers. Das Gericht war öffentlich und mündlich und geschah chor dem natürlichen Richter, denn