Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 4 (18.1.1847)
- Date
- 1847-01-18
- Page
- Seite 66 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3225497-3225502--08311-3239115- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
66 welche das religiös« Leben der Israeliten fast: gänzlich ignorirt. Wol wird uns, Dank den Fortschritten des Jahrhunderts, bei der Ausübung unsrer Religion kein wesentliches Hinderniß in den Weg gelegt. Wir dürfen nach Belieben im Finstern herumtappcn und über die augenfälligsten Dinge stolpern; dürfen uns nach Herzenslust die Schellenkappe über die Ohren ziehen und zur Belustigung des Publikums närrisch gebärden; dürfen mitten im Treiben eines modernen Lebens und Webens unsre Don Quixotische Wanderung ungehindert fortsetzcn. Allein eben dieses Sichselbstüberlassensein, jenes verächtliche Nichtbeachten von Seiten der Gesetzgebung wirkt lähmend auf die Fortschritte unserer Glaubensgenossen, während eine väterliche Fürsorge, eine freundlich Aufmunterung oder wohlgemeinte Aufforderung von oben herab Wunder bewirken könnte. Ein von dorther gegebener Impuls würde die starren Glieder am Schnellsten zur lebensfrischen Bewegung bringen. — Indessen darf auch diese Schwierigkeit das zu beginnende Werk nicht gefährden. Blühet auch hier unserm Glauben kein „Augustisch Alter", so lebt doch ein Geist in der Brust eines jeden gutdenkenden und wollenden Israeliten, der ihn allmälig vorwärts und zum Bessern drängt. War und ist es doch immer die schwere aber schöne Aufgabe des Israeliten, Alles aus und durch sich selbst zu werden! Er gründet zeit- und zweckmäßige Schulen; pflegt der Wissenschasten mit uneigennützigem Eifer; huldiget den freundlicher lächelnden Künsten. Warum soll er seinen Glauben, sein höchstes Gut, so lange verwahrlosen, bis ein von außen kommender Stoß ihn aus dem Schlafe und zur unfreiwilligen Thätigkeit rüttelt? J. B. Rußland. Von der russischen Grenze, im Dezember. (Privatmitth.) Junge israelitische Lehrer und Prediger sind sicherlich zu warnen, wenn sie den russischen Gemeinden ihre Dienste widmen wollen. Welche auch die Angaben der Aufgeklärteren, die Versprechungen der Besseres Wollenden sind, die Massen der jüdischen Gemeinden in Rußland sind dem deutschen Geiste so fern, so weit entlegen, daß der Deutsche ohnmächtig unter ihnen ist, seine Kräfte vergeblich verzehrt, seine Anstrengungen ohne Erfolg sind. Leicht überläßt sich die Zugend den Träumen großartiger Wirksamkeit. Aber die Täuschung ist desto bittrer! Er kann Nichts wirken, weil der. Samen und der Boden sich geradezu widersprechen, abstoßen! Kurz ist dies Wort, aber traurig, der Sinn. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen L'/rNgr. (I gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile au.s Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Berlagschandtung. G e f u ch e. Zu Ostern k. I. wird für die hiesige israelitische Gemeinde ein junger Mann als Vorbeter, Religionslehrer und Schächter gesucht, und wollen sich auf diese Stelle repektirende Subjekte, unter Beibringung ihrer Zeugnisse, wenden an M. A. Wolfs. Grabow im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, im Dezember 1846. Ein junger Mann (unverheirathet und Staatsbürger) kann vom 1. April 1847 ab in unsrer Gemeinde als Religionslehrer und Kantor, der hinreichende musikalische Bildung besitzt, um Chorgesang einzuüben und zu leiten, ein Engagement mit 200, nöthigensalls aber auch 250 Thlr. jährlichen Gehalts exkl. Akzidenzien erhalten. Portofreie Anmeldungen werden erwartet. Leobschütz, den 5. November 1846.. Die Vorsteher der Gemeinde. Zu Ostern d. I. wird in hiesiger Gemeinde ein Schächter und Vorbeter gesucht, der auch fähig ist den Kindern Unterricht in der deutschen Sprache zu ertheilen; diese Stelle trägt bei 100 Thlr. Pr. Kour. noch einige Nebenakzidenzen ein. Hierauf Neflektkrende wollen sich in frankirten Briefen oder persönlich wenden an den Vorsteher D. I. Würzburg. Schwaan in Mecklenburg-Schwerin, im Jan. 1847. Die Stelle eines Religionslehrers, Predigers und ersten Chorsängers in hiesiger Gemeinde ist Ostern dieses Jahres wieder zu besetzen. Gehalt, beträgt jährlich 200 Lhaler. Die demnachstige Approbation des Herrn Landrabbiners wird erfordert. Bewerber um diese Stelle be-