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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-01-18 · Heft 4 (18.1.1847) · p. Seite 62

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 4 (18.1.1847)
Date
1847-01-18
Page
Seite 62 (sequence 14)
Language
German
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62 nehmen, die Beschaffenheit derselben, über welche ich ' vom Gerichte werde befragt werden, nach sorgfältiger , Ueberlcgung aller Umstände, deutlich angeben, und! hierüber die volle, reine und unverfälschte Wahrheit, i wie ich es vor dem allwissenden und allgegenwärti-! gen Gotte zu verantworten mir getraue, aussagen wolle. Allgemeiner Schluß. So wahr mir Gott der allmächtige Herr der Heerscharen, Adonaj Elohe Zebaot, dessen unaussprechlicher Name geheiliget werde, in allen meinen Geschäften beistehe, in allen meinen Nöthen Helsen möge. Amen! Amen! Während der Eidesablegung haben sich alle anwesenden Personen stehend mit der der feierlichen Handlung angemeffenen Ehrerbietung zu verhalten. Wien, am 1. Oktober 1846. Aus dem brünner Kreise, 3. Januar. (Privatmitth.) Nuilus propheta in patria! Die mit größter Spannung erwartete Wahl des Landrabbiners ist endlich, nach mehrjähriger Vakanz, am 30. v. M. in Brünn vor sich gegangen und Herr S. R. Hirsch ist einstimmig zum Landrabbiner über Mähren und Schlesien, mit dem er auch wie gewöhnlich das Nikelsburger Lokalrabbinat, nach der bereits früher erfolgten Gemeindewahl, verbindet, gewählt worden. Ich theile ihnen das nicht uninteressante Detail des ganzen Wahlaktes, nebst einigen Auszügen aus dem weitläufigen Zirkular über die Wahlverhandlung u., der Wahrheit getreu, mit. Die sechs Wahlmänner, die von den Vorstehern der Bevollmächtigten der sechs Kreise durch Stimmenmehrheit gewählt wurden, waren die folgenden Herren Nabdiner:'aus dem brünner Kreise A. Placek, Rab. zu Boskowitz; hradischer Kr. P. Topp, R. zu Bisenz; ollmützcr Kr. N. Neuda, R. zu Loschitz; prerauer Kr. S. Quetsch, R. zu Leipnik; iglauer Kr. Z. I. Pollak, 3i. zu Trebitsch; znaimer Kr. B. Oppenheim. — Am 27. v. M. trafen sämmtliche Herren Wahlmänner in Brünn ein, um sich mit ihren Vollmachten beim brünner Kreisamte, das zur Vornahme der Wahl delegatorisch von Seite der hohen Landesstelle beauftragt wurde, zu legitimireu; wobei zugleich zur Wahl eines Präsidenten und Vorsitzenden geschritten wurde, die auf Herrn B. Oppenheim fiel. Am 28 und 29. hielten die genannten Herren Rab- ’ bincr privatim ihre Scparatsitzungen und Berathun-! gen, nachdem ihnen, die bei der Regierung eingegan-! gcnen Kompetenzgesuche nebst allen Qualifikationen i durch den Präsidenten zur Prüfung und Kenntnißj nähme vorgelcgt wurden, ab, und am 30., dem wirklichen Wahltage, wurde eine mehrstündige, von einem Regierungskommissär geleitete Verhandlung gepflogen, und die Resultate der Wahl zu Protokoll gebracht. Aus den folgenden §§. des betreffenden Zirkulars können Sie die Art der Votirung entnehmen. 7) „Am wirklichen Wahltage ist die Wahl u. s. w., nach vorausgegangener Ablegung des gewöhnlichen Eides, dergestalt zu vollziehen, daß über Aufruf des Vorsitzenden ein jeder Wahlmann einen motivirten Ternovorsch lag von drei wählbaren Individuen in das Wahlprotokoll gebe, bei welcher Abstimmung die Ordnung nach Altersklasse zu beobachten ist, der Vorsitzende Wahlmann seine Stimme zuletzt abzugeben hat, wonach sohin aus denjenigen drei Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, mit Beobachtung derjenigen Rangordnung unter denselben, welche sich durch die Mehrheit der Stimmen ausspricht, der Ternovorschlag der Wahlversammlung zu formiren und in das Wahlprotokoü einzuschalten sei." 8) „Das von allen Wahlmännern u. s. w. geschlossene Wahlprotokoll dem k. k. brünner Kreisamte zur Einbcgleitung an die Landesstelle zu überweisen, worauf die Wahlmänner u.s. w. die Entschließung der höchsten Hofkanzlci über den Wahlakt, so wie über die Beeidigung und den Amtsantritt des neuen Landrabbiners zu erwarten haben." Die Kompetenten waren, so viel uns bekannt ist, die Herren Rabbiner: I. Brill, Rabbiner zu Kojetein, Dt-. M. Duschak, Rabbiner zu Aussee, H. Fasse!, Rabbiner zu Proßnitz, Feilbogen, Rabbinatskandidat, Hirsch, Rabbiner zu Emden, N. Lasch, Stiftungsrabbiner in Prag, N. Naschau, Rabbiner zu Hungarisch Brod, N. Neuda, Rabbiner zu Loschitz, B. Oppenheim, Rabbiner zu Eibenschitz *). Beim Skrutin mußte jeder Wahlmann drei Kandidaten Vorschlägen *) Kompetent und wahlfähig sind blos mährische und böhmische Rabbiner» oder Rabbinatskandidaten, die sich über die zurückgelegten philosophischen und theologischen Studien ausweisen können, doch wurden mehre vervienslvolle Rabbiner für wahlfähig erklärt, die sich über die zurückgelegten philosophischen Studien nicht gehörig qualifiziren konnten. Herr Hirsch wurde, da er

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