Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 4 (18.1.1847)
- Date
- 1847-01-18
- Page
- Seite 59 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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59 Berlin, 26. Dezember. Der Prinz von Preußen, der Protektor aller preußischen Freimaurerlogen ist, lat sich bei der großen Frage, die in jüngster Zeit so lebhaft unsere Logen beschäftigte, entschieden für die Prinzipien der englischen Logen erklärt, wonach auch Juden in die Genossenschaft der Freimaurer ausgenommen werden dürfen. (Rürnb. K.) Berlin, 8. Januar. In der gestern bis 9 Uhr Abends stattgchabten Versammlung der Stadtverordneten ist unter Anderm beschlossen worden, den Antrag zuformiren: die Juden in allen Rechten den Christen gleichzustellen, unter der Bedingung, daß die Erfüllung aller Verpflichtungen, welche das Gesetz von den Christen verlangt, auch ihnen auferlegt werde (hier auf Akzeptation und Zahlung von Wechseln am Sabbat; so wie Leistung des Zeugeneides bei Kriminalsälle» bezüglich). Mit 61 Stimmen unter 75 durchgegangen. Berlin, 27. Dezember. Die neueste Nummer der Gesetzsammlung enthält eine Kabinetsordre, welche die durch die allerhöchsten Befehle vom 20. September 1836 und 5. Januar 1839 zur Beseitigung der in den Kreisen Paderborn, Büren, Marburg und Höxter aus der Ansiedelung der Juden auf dem platten Lande und deren Verkehr mit der bäuerlichen Bevölkerung entsprungenen Mißverhältnisse, angeordneten Ausnahmemaßregeln wieder aushebt. (Da die A. Z. d. Jud. zur Zeit ausführliche Berichte über diese Ausnahmemaßregeln enthielt*), so wollen wir sie hier in der Kürze andeuten. In der Provinz Westphalen hatte sich ein immer zunehmender Verfall der bäuerlichen Vermögensverhältnisse gezeigt. Anstatt aber auf die Ursache einzugehen, welche in der enormen Belastung der Bauerngüter an Zehenten, Pachten, Renten, Abgaben u. dgl. bestand, so daß oft der Werth des Grundstücks durch die auf demselben ruhenden oner-r erreicht wird, lenkten die ständischen Berathungen die Aufmerksamkeit auf eine der Folgen dieser Zustände, nämlich auf das Verhaltniß des bäuerlichen Standes zu jüdischen Einwohnern dieser Kreise, und die Verschuldungen des Bauern an den Juden, bei dem er Hülfe sucht, betrachtete man als Ursache, während sie erst Folge, waren. Einmal von hier ausgegangen, befrug man den Bauern einzeln über die Höhe seiner Verschuldungen, und der Bauer, der darin Nichts vermuthete als eine Repartition einer neuen Steuerlast, gab jene viel höher an, als sie waren. So wurde eine Kabinetsordre vom 20. September 1836 für die Kreise Paderborn, Büren, Marburg und Höxter hervorgerufen, welche 1) den Juden auf dem platten Lande nur dann Grundstücke zu erwerben gestattete, wenn sie diese selbst und mit jüdischem Gesinde bewirthschasten, 2) allen Schuldverschreibungen der Bauern an Juden nur dann eine Klage gestattet, wenn dieselben vor dem persönlichen Richter des Schuldners ausgestellt sind. Diese eben so drückenden, wie ehrenrührigen Beschränkungen hatten eine Immediateingabe der Juden zur Folge, welche mit Zeugnissen von 18 Obrigkeiten versehen war, die sämmtlich darin übereinstimmten, daß die unter ihrem foro stehenden Juden sich redlich ernährten, wenig reich wären, keine Subhastationen veranlaßten und daß eine wahrhafte Einigkeit zwischen Juden und Christen herrsche. Auf diese Eingabe wurde höherer Seits ein neuer Bericht cinge^ordert, in welchem von verschiedenen Behörden sehr eindringlich die Schuldlosigkeit der Juden dargcthan ward. Demungeachtet milderte eine Kabinetsordre vom 5. Januar 1839 die Erstere nur wenig, nämlich bis 1844 wurde es den Juden gestattet, mit christlichem Gesinde die Grundstücke zu bewirthschasten. Dieses ganze Ausnahmegesetz ist nunmehr durch die neueste Kabinetsordre gänzlich aufgehoben, und die Rechte der Juden in den genannten vier Kreisen wieder restituirt worden. Wahrscheinlich haben dies neuere Eingaben und Berichte erwirkt, und wünschen wir von einem Dortigen hierüber, so weit es möglich, genauern Aufschluß. Redakt.) Oesterreich. Aus Mähren, 1. Jan. (Privatmitth.) Ich beeile mich, Ihnen Herr Redakteur, die frohe Nachricht von der Realisirung der von mir in meiner jüngsten Korrespondenz ausgesprochenen Hoffnung, und der endlichen Anerkennung der wahren und echten Moralität des jüdischen Glaubens von Seiten allerhöchsten Ortes, mitzutheilen. Es ist dies ein Faktum, das alle wahrhaft gebildeten und bessergesinnten Israeliten bei uns mit mehr Freude erfüllt, *) No. 46. 49. 50. Jahrg. 1839.