Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 3 (11.1.1847)
- Date
- 1847-01-11
- Page
- Seite 46 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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46 nungstag auf einen Sabbat zu verlegen. R. Eleasar war daher der Erste, der den Sod Haibur $*112x2 jsirt «nM aniBW ''niDin $i2V*i Dn» mVii smn bekannt machte, ohne aber die dadurch nicht mehr nothwendige Verdoppelung der Festtage aufzuheben; da er die Mondbeobachtung in ihrem alten Rechte belassen zu muffen glaubte, des oft angeführten Grundes wegen. Wir finden daher im Talmud lange vor Hillel II. die Einführung des Kalenders (viele Peßachim 51b *)2a httth ar^ipi erwähnt ^). Durch die Aufhebung der Semicha sah sich R. Hillel II., auch der Jüngere genannt, der zehnte Sprößling von Hillel ha-Naßi, in die Nothwendigkeit versetzt, den Kalender für immer festzusetzen und die Mondbeobachtung gänzlich aufzulösen. Hillel II. **) ist nun der Schöpfer unsres Kalenders und wir haben daher darauf zu sehen, unter welchen Bedingnissen er seinen Kalender festsetzte. Wir dürfen durchaus nicht die kalendarische Einrichtung des R. Eleasar, die der Talmud Jom Lob 4 b, vorzüglich die daselbst erwähnten älteren Amorcüm wie R. Asse und R. Sera, vor Augen hatte, mit der des R. Hillel H. verwechseln; denn so lange die Semicha im Umschwünge war und daher die Mondbeobachtung beibehalten werden konnte, ist die Vorschrift des rrvM ■nm )2121 von Nutzen; denn sollte einst der Sod Ha'lbur in Vergessenheit gerathen, müßte wieder die Mondbeobachtung allein aushelsen, und es würde wieder der zweite Festtag, des Zweifels wegen, nothwendig sein. Ganz anders verhält es sich bei der Einrichtung des R. Hillel, wo wegen Aufhebung der Ordination (Semicha) die Mondbeobachtung aufgelöst werden mußte, und da ist der Grund des Dn72 inbiü 'idi *)2?2T ganz ohne Nutzen; denn für den Fall, daß der Sod Haibur abhanden käme, können die Doppelfeiertage allein, wenn nicht andere Mittel wie die Mondbeobachtung angewcndet werden, nichts nützen. Was nützt die Verdoppelung eines Tages, wenn der Rechnungsfehler eine ganze Woche beträgt? Die Verordnung der palästinensischen Behörde (Wba 'n Dn?2 inbii) wurde lange vor Hillel 1!. verlassen und es würden, durch genauere historische Untersuchungen, manche Partien im Talmud sich besser erklären lassen. So z. B. erzählt der Talmud R. H. 21 3, daß R. Nachman und Rabo den Versöhnungstag doppelt feierten und einmal auch *) Daselbst geschieht der Verdoppelung des Schewuotfestes Erwähnung! viele R. G. A. des Ribasch 96. **) Siehe Seder Hadorot 8. vv wirklich der Ute Tag Tischri von der palästinensischen Behörde zum Versöhnungstag bestimmt wurde, was nur nach unsrer Annahme zu erklären ist, daß nach der Einrichtung des R. Eleasar die Mondbeobachtung beibehalten wurde, und es geschah nicht selten, daß man sich oft gezwungen sah (wie ein solches Beispiel in Ehulin 101 b zu finden ist) ein kleine Veränderung vorzunehmen. — Seit der Einrichtung des R. H. blieb der Kalender stabil und unveränderlich. Wir finden daher für die Nothwendigkeit der Doppelfeiertage nach dem Hillelischen Kalender einen wahrscheinlichem Grund von Nachmanides (rib^nb ^272) und ausführlicher in Ra sch da zu Sukka Fol. 43 entwickelt, angegeben, und den wir hierher in Kürze zitiren wollen — b'fc .-fb '“J .mtaiö 't issw ibvi» 'm ab wa« am^ asnapa “pmi arnös-n irmsp Sit bin bbn i^ip^a iötvd?'iai naia ■n^maa ÄN2722 mw72n i^ni2 mmia *p 72V 12b ^iu> -a1! an ■»a ban bna bw vdjö mwb aba 12b i^a i2ai bai nnin hw y'12 mmb nb^sai 12b ipm innan bbn N72^i .an i-ini i^apw 1722 nb22in>21 n222727172 NiN2iN^i nani 12^^122 lliwn yo*an a^2^in bi nam bi mpi banun-a mw baa-a^a mwTart nbran ain ab?abai 1^n?2i)2 bh am« -na^p aba nwi?a i:b i^aa ainiirr l'iai rrpn ma^ap b^tp 12a ib^ai ^ii?2vi Nach dieser Behauptung hat R. H. durch einen allgemeinen annn ain->p seinen Kalender für immer und ewig sanktionirt und im vorhinein jedes Eingreifen und Abandern verhindert, wogegen nur ein mit der Ordination betrauetes Synedrium etwas vornehmen könnte. Von diesem Gesichtspunkte muß nun die Frage über die Doppelfeiertage behandelt werden! Schließlich wollen wir noch die historische Angabe im Jeruschalmi Rosch Haschana Absch. 2. 1, daß nämlich R. Jehuda Hanaßi die Feuersignale aufhob, erwähnen, da sie manchen Punkt aushellt. mavaaln na b22^a ■’i'n 'lii nam ^nm. Mögen diese flüchtigen Notizen zu ferneren gründlicheren Untersuchungen anregen! D. Oppenheim, Rabbiner.