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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-01-04 · Heft 2 (4.1.1847) · p. Seite 29

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 2 (4.1.1847)
Date
1847-01-04
Page
Seite 29 (sequence 13)
Language
German
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29 wenigstens wahrscheinliche Wirkungen folgern. Unsre Zeit ist eine materielle; sie kann und will sich nicht mit leeren Theoremen begnügen; was nicht mit den praktischen Grundsätzen des Lebens vereinbar ist, das weist sie als ein dem Bewußtsein der Gegenwart entfremdetes, als ein ihren Bedürfnissen unpassendes Moment von sich. Dieser Geist durchweht im Allgemeinen alle Schichten der Gesellschaft, so sehr verschieden auch ihr Beruf und ihr Bekenntniß sein mögen. Das Zudenthum ist aber durch die unendliche Kette traditioneller Eigenthümlichkeiten so eng abgegrenzt, daß es bei jeder Annäherung an's Leben nothwendig an seinen Eigenthümlichkeiten einbüßen muß. Jedes Blatt in der Geschichte ist Zeuge von der Veränderung, die seit einigen Dezennien mit unseren Glaubensgenossen vorgegangen ist, und wollten wir es ferner der Macht der äußeren Umstände ganz anheimstellcn, mit diesen Eigenthümlichkeiten nach Belieben zu verfahren, dann möchten wir wiederum dem Jndiffcrentismus zur Beute werden, dem wir kaum, durch die zweckmäßige Umgestaltung der jüdisch-religiösen Formen entronnen sind. Den Rabbinern ist die restringirende Gewalt genommen; sie werden den mächtig sortrollenden Strom der Zeit nicht mehr hemmen; der gewandte Steuermann aber entledigt das vom Sturme hin- und hergeschleuderte Schiff von dem überflüssigen Ballaste, um es auf der wogenden Fluch aufrecht zu erhalten. Das ist das Streben der Rabbinerversammlung; die Theologenversammlung will ein entgegengesetztes Verfahren versuchen. Die Zukunft wird's lehren, welches das Richtigere war. Die Gegenwart hat ihr Urtheil schon gesprochen. Berlin, 22. Dezember. Die Voss. Ztg. enthält folgenden, von der Redaktion gedachter Ztg. herrührenden Artikel über die posener Stadtverordnetenangelegenheit: Die Stadtverordnetenversammlung von Posen, welche ohne ihre jüdischen Mitglieder die Wahl eines Landtagsabgeordneten nicht hatten vornehmen wollen, ist aufgefordert worden, eine neue Wahl zu treffen, weil die unter Betheiligung der jüdischen Stadtverordneten geschehene Wahl ungültig sei. Von der einen Seite beruft man sich auf die Bestimmung des Gesetzes von 1823 wegen Anordnung der Provinzialstände : „Bei den Städten steht das Wahlrecht denjenigen zu, die den Magistrat wählen"; es müßten folglich die jüdischen Stadverordneten, da sie den Magistrat mitwählen, auch den Landtagsabgeordnetm mitwählen. Dagegen wird vcrmuthlich von der andern Seite angeführt, daß unter!den für die Wählbarkeit und die Wahl zu Landtaqsabgeordncten gleicherweise aufgestellten Bedingungen auch „die Gemeinschaft mit einer der christlichen Kirchen" gefordert wird; demnach könnten Juden in keinem Falle mitwählcn. Diese auch von dem jetzigen Oberpräsidenten von Posen geltend gemachte iAnsicht ist offenbar gesetzlich begründet; denn der in der Fassung erwähnten beiden Gesetzesstellen allerdings enthaltene Widerspruch muß doch dahin gelöst werden, daß einer für die Wähler und Wählbaren aller drei Stände verlangte allgemeine Eigenschaft, nämlich die Christlichkeit, nicht zu Gunsten eines einzigen Standes, der Städte, aufgegeben werden kann. Wir unsererseits stimmen unbedingt und bei Jedermann für Entfernung aller aus dem Glaubensbekenntnisse abgeleiteten Beschränkungen; denn es geziemt sich nicht, daß Bürger, welche gleich den übrigen Mitbürgern alle Pflichten und Lasten tragen, in Rechten und Vortheilen hinter jenen zurückftehen. Nicht ohne das tiefste Bedauern kann man an die Nichtausführung oder Wiederaufhebung des Edikts vom 11. März 1810 denken; wäre die Bahn desselben eingehalten worden, so würden unsere jüdischen Mitbürger längst im Besitze aller bürgerlichen und politischen Rechte sein, deren sie vollkominen eben so würdig sind, 'wie wir Christen und wie die Juden in den westeuropäischen Ländern, wo die völlige Gleichstellung längst durchgcführt ist. Köln, 9. Dezember. (Fr. I.) Die Wahl unserer neuen Stadtverordneten, welche die Gemüther in der letzten Zeit so sehr in Anspruch genommen, ist glücklich beendigt und im Allgemeinen befriedigend ausgefallen. Alle Stände, alle politischen Richtungen, ja selbst alle Konfessionen haben dazu ihr verhältnißmäßiges Kontingent geliefert, was besser als die in gewissen Blättern enthaltenen einseitigen Räsonnements den richtigen Takt und gesunden Sinn unserer Bürgerschaft bekundet. Das neue Stadtverordnetenkollegium, dessen Einführung noch vor dem Jahresschlüsse erwartet wird, besteht aus 24 Katholiken, 5 Evangelischen und 1 Juden, welche Zahlen dem numerischen Verhältnisse der verschiedenen Kon-

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