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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-01-04 · Heft 2 (4.1.1847) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 2 (4.1.1847)
Date
1847-01-04
Page
Seite 27 (sequence 11)
Language
German
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27 sind, sind erst diese Letzteren geöffnet. Die Ansche- Chesed-Gemeinde hat schon seit zwei Jahren eine Schule mit zwei Lehrern und circa 80—90 Kindern. Sie hätten, da auch ihre Mitglieder zum Schulverein gehören, ihre Schule gern an den Schulverein übergeben, allein da dieser in seinen Mitteln noch zu schwach ist, um die Kosten derselben zu bestreiten, so behielt die Gemeinde vorerst, bis der Verein genug erstarkt ist, ihre Schulen auf eigne Kosten bei. So sehr die Vereinigung auch allseitig gewünscht wird, so ist es vorerst doch sehr gut, daß die A.-Ch.-Gemeinde ihre Schule beibehielt, da die Lokale in verschiedenen Theilen der Stadt liegen und die Kinder dadurch Gelegenheit haben, die ihnen näher liegende Schule zu besuchen. — Seit dem letzten rriasna roi» übernahm ich auch den was, der am Sonnabend Nachmittags in einer N8vn der Gemeinde gelernt wird, habe denselben aber so eingetheilt, daß in der ersten halben Stunde der -iikem m-iaa, — das bekannte Werk über Moral, und in der zweiten die Geschichte des jüdischen Volkes von dem babylonischen Exil bis auf unsere Tage vorgetragen wird. Seitdem die letztere Einrichtung getroffen, wird der wia von Männern der verschiedensten Farben besucht; sie nähern sich dadurch, und ich glaube damit den rechten Weg der Vermittlung und Versöhnung eingeschlagen zu haben. Der Herr gebe nur fernerhin Gelingen und dann werden die vereinigten deutschen Gemeinden bei dem guten Willen, der sie beseelt, bei der Leichtigkeit, mit der hier gespendet wird, vorwärtskommen, und die Gemeinden, Synagogen und Schulen in jeder Weise blühen. Cojicordia res parvae crescunt, sagt ein altes, wahres Wort, um wie viel mehr so große Gemeinden, die täglich wachsen. Ich hatte in diesem Jahre in denselben 100 Hochzeiten, 1 n^bn, 2 rpbia ■’-r b» ytra, und der riiberv ohne Ende. Gott segne meine Gemeinden mit allen anderen Gemeinden Israels, auf daß Sein einig-einziger Name verherrlicht werde über Me Welt! Ergebenst Dr. Lilienthal, Chiefrabbi. Italien. Nom, 12. Dezember. Eine große Ueberschwemmung der Tiber drang vorgestern tief in die Stadt, und machte alle Niederungen derselben einem See gleich. Im Ghetto stieg das Wasser bis über das erste Stockwerk, und man arbeitete die ganze Nacht, um die Leute mit Booten aus den Wohnungen zu holen. Bei diesem Unglück, welches sich jährlich ein- oder mehreremale, wenn auch nicht in dem Maaße wie jetzt, wiederholt, ist es wieder auf's Tapet gebracht, die Einwohner des Ghetto (Judenstadt) nach einem Punkte des alten Roms zu versetzen, und wenn an dieser Stelle der Boden erhöht sei, stattliche Wohnhäuser zu bauen, wodurch künftigem Unglück vorgebeugt und dem Mangel an Wohnungen in diesem Stadttheil abgeholfen würde. (Suchet im ganzen Heidenthum nach, ob Ihr findet, daß die Juden ihrer Religion wegen in einem Theil einer Stadt zu wohnen gezwungen waren, in welchem jährliche Ueberschwemmungen Lebensgefahr, oder Verlust an Gesundheit und Eigenthum unvermeidlich herbeisührtcn?! Aber im christlichen Rom geschieht es! Findet man einen Ausdruck hierfür? Red a kt.) Deutschland. Hannover, 18. Dezember. Die neuesten ständischen Aktenstücke enthalten auch einen Antrag der Kammern an die Regierung auf Verbesserung der Rechtsverhältnisse der Juden, worin es unter Anderm heißt: „Unter den zivilrechtlichen Beschränkungen der Juden ist schon früher von den Ständen das alte reichsgesetzliche Verbot der Zessionen von Juden an Christen (augsburger Reichsabschied von 1551 und 1579 und Reichspolizeiordnung von 1577, Tit. 20, §. 4) und die gefährliche Rückwirkung hervorgehoben, welche aus der neuerlich von den Gerichten wieder ausgesprochenen fortwährenden Anwendbarkeit dieses Verbots unverkennbar hervorgehen werde. Mag eine eigenthümliche Bestimmung in der Zeit ihres Ursprungs und in damaligen einseitigen Begriffen ihre Erklärung finden, so ist doch nach geläuterten Ansichten der Gesetzgebungspolitik die fragliche Beschränkung längst als eine entschiedene Verkehrtheit so allgemein anerkannt worden; sie hat, als im gänzlichen Widerstreite mit den natürlichen Anforderungen und Bedürfnissen des täglichen Verkehrs und Kredits so durchaus in den Hintergrund und in Nichtgebrauch kommen müssen, daß eine Wicderauffrischung derselben offen-

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