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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-01-04 · Heft 2 (4.1.1847) · p. Seite 25

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 2 (4.1.1847)
Date
1847-01-04
Page
Seite 25 (sequence 9)
Language
German
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25 seinem Diplomendünkel nicht leicht her; er wird also entmuthigt und unzufrieden, und die Anstellungen lassen sich nicht immer mit der Wünschelruthe herbeirufen. — Nun ist es zwar wieder wahr, daß die Anstellungen für trüfvnü und D-cm und Lehrer immer mehr werden; allein es gehören, wenn auch nur wenige, doch einige Mittel dazu, diese abzuwarten. Daher rathe ich, daß besser unverheirathete Leute, die die nöthigen Kenntnisse dazu besitzen, sich herüber wagen; sie können leichter zusehen; können bei den geringeren Sorgen, die sie haben, der englischen Sprache sich leichter befleißigen; können, da sie keine Familie haben, auch leichter Reisen in's Innere des Landes unternehmen, und auf erfreulichen Erfolg rechnen. Denn der Wirkungskreis wird hier immer größer, der Stellen werden doch immer mehr; und sie werden ein erfreulicher Zuwachs zu den Arbeitern im Weinberge des Herrn sein! Möge Er, der Allgütige, wie bisher das Judenthum in seiner Blüte bewachen; dann sendet Ihnen gute Nachrichten und die herzlichsten Gruße für Sie und alle unsere Brüder Ihr ergebener vr. Lilienthal, Oberrabbiner. Nachschrift. Erlauben Sie mir nun in einer Nachschrift, Ihnen einige Notizen über mein Wirken zuzusenden. Ich habe Ihnen Anfangs des Jahres mitgetheilt, daß die Boards meiner Gemeinden, deren eifriges Zusammenwirken und deren guten Willen ich nicht rühmend genug anerkennen kann, auf meine Veranlassung sieben Komitö's zur Organisation der verschiedenen nothwendigen Anstalten errichteten. Dieselben haben nun größtentheils ihre Arbeiten mit mir beendigt. — Die Konfirmation ist in meinen Gemeinden eingesührt. Der Unterricht wird immer von Chauuka bis Schewuos von mir crtheilt, und am vergangnen Schewuos sind 16 Knaben und Mädchen konfirmirt worden. Die Feier war nach der Aussage sämmtlichcr Anwesenden — die auf 1500 Personen sich beliefen — eine der ergreifendsten, die sie je gesehen, und diese Einrichtung hat, so Gott hilft, festen Fuß gefaßt. — Das zweite Komitv arbeitete an einer bessern Ordnung im Gotteshause. Es sind hiefür einstweilen die ersten Schritte gethan, und sammtliche Anordnungen auf die entsprechenden Stellen im Kodex Arach-Chajim begründet. Die Bekanntmachung hiefür lautete: 1) Jeder, der in die Synagoge kömmt, hat ruhig und stille sich jan seinen Platz zu begeben (Kap. 93, §. 2, Kap. 95, Kap. 151, §. 1). 2) Jeder sitze mit Anstand auf seinem Platze, und erinnere sich, daß er im Gotteshause sich befindet, in dem jedes unanständige Sitzen und Bewegen eine Sünde ist (Kap. 95. §. 3 Ture sahof). 3) Das Sprechen mit Anderen während des Gottesdienstes ist streng untersagt (Kap. 51. §. 4, Kap. 56. §. 1, Kap. 68. §. 1, Kap. 124. §. 7, Kap. 146. §. 3, Kap. 151, §. 1). 4) Das laute Beten, besonders das Vorschreien und Vorsingen ist strengstens verboten (Kap. 101. §§. 2. 3, Kap. 125. §. 1). 5) DasHinausgehen während des Gottesdienstes werde so viel als möglich vermieden. Wer hinausgeht und wieder hereinkömmt, thue es mit Stille und Anstand (Kap. 132. 2. Kap. 146. §. 1). 6) Die Gemeinde hat bei folgenden Gebeten wahrend des Morgengottesdienstes am Sabbat zu stehen: bei den ersten ma-o, bei 8?:ni3 ^v-d, bei “irr bis nntn; bei nanc; bei den rn; beim Aus- und Einheben; bei Nv'rai bei dem Gebet für das Land und dessen Behörden; beim n"n-Benschen; bei jedem bei i:^s; bei nr-raT 7) Kinder unter vier Jahren dürfen der Störungen halber, die sie verursachen, nicht in die Synagoge gebracht werden (Kap. 98. §. 1, Kap. 124. §. 13). — Diesen Anordnungen konnten die Alten sich leicht fügen, da sie auf das Gesetz gegründet sind, und mußten den Neueren genügen, da sie Ordnung beim Gottesdienste herstellten, zugleich aber ihnen die Möglichkeit benahmen, nicht im Gesetze begründete Neuerungen zu fordern. Es ist meine Ansicht, daß bei den verschiedenen Meinungen, die in jeder Gemeinde herrschen, der Rabbiner nur dann fertig und alle zufrieden stellen kann, wenn er alle seine Anordnungen auf das Gesetz gründet. Mit dem Koder in der Hand kann er getrost den Alten zurufen: So weit müßt ihr gehen; kann er getrost den Neueren erwidern: So weit dürft ihr gehen. Sobald er sich auf eigene Spekulationen verläßt, ist die Theilung gewiß und des Streites kein Ende. Und meine Gemeinden sind an diese Ordnung jetzt auch größtentheils schon gewöhnt; bei den angeführten Stellen stehen Alle, sonst sitzt die ganze Gemeinde.— Ich predige an jedem Sabbate und jedem Feiertage, und zwar immer nach dem Gottesdienste, damit die Glieder der anderen Synagogen, in denen ich an dem treffenden Sabbate beim Gebete nicht gegenwärtig bin, zur Predigt kommen können. Nach der Predigt wird vom Kantor und der Gemeinde imo*

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