Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 11 (1847)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1847)
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3225497-3225499--08257-3239058- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Geschlechts vorzugsweise berücksichtigte. Freilich müßten dann, wie bei der zweckmäßtigen Gestaltung des Religionsunterrichts, vor Allem die Stimmen erfahrener Schulmänner gehört werden. Einen hohen Werth legen wir fortwährend auf die an jedem WochenfeKe statthabende K o nfi r m a r ion. Im Jahre 1845 haben an dieser heiligen Handlung Theit genommen: 16 Knaben und 1 Mädchen. Das Thema der Vorbereitungsrede war: „Die Wirkung der Religion auf das Herz." Text: „Gieb, mein Sohn, dein Herz mir, auf daß deine Augen meine Wege beachten. (Spr. Sal. 23, 26). In diesem Jahre wurden wiederum 16 Knaben eingesegnet. Der Hauptgedanke der Predigt war: „Die Wohlthaten Gottes sollen uns Gott näher bringen", und stützte sich auf die Schriftstelle (2 B. Mos. 19, 4.): „Ihr habet gesehen, was ich gethan habe an Mizrajim, wie ich euch getragen aufAdlerflugeln und euch gebracht habe zu mir." Und so übergeben wir denn diese kurzen Notizen den Freunden unserer gemeinnützigen Stiftung und der Jugendbildung überhaupt mit dem ermuthigenden Bewußtsein, in der Lösung unserer heiligen Aufgabe auch im Verlaufe der letzten drei Jahre fortgeschritten zu sein und mancherlei Schwierigkeiten überwunden zu haben. Weit entfernt jedoch von jeglicher Selbstüberschätzung, verhehlen wir uns und Anderen nicht, daß uns noch Vieles zu wünschen und zu thun übrig ist, was wir auf dem angebahnten Wege von Stufe zu Stufe anstreben wollen und unter Gottes Beistand zu erringen hoffen. Seesen, im September 1846. Jmm. Wohlwill. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen iViNgr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Dcrlagshandlung. Aufforderung. Das erledigte Amt eines Landesrabbiners für die israelitischen Gemeinden in Mecklenburg-Schwerin ist spätestens Michaelis k. I. wieder zu besetzen. Diejenigen, welche sich um dieses Amt bewerben wollen, haben sich binnen acht Wochen bei den Unterzeichneten Kommissarien in portofreien Zuschriften zu melden und sich auszuweisen: 1) über ihren religiös-sittlichm Lebenswandel, 2) darüber, daß sie mit einey Haltora versehen sind, 3) daß sie ein deutsches Gymnasium besucht, 4) auf der Universität dem Studium der Philosophie obgelegen haben, 5) mit dm Grundsätzen der Pädagogik bekannt sind, und 8) daß sie zum Dortrage geistlicher Reden in deutscher Sprache die erforderliche Tüchtigkeit besitzen, und von sämmtlichen hierüber sprechenden Zeugnissen beglaubigte Abschriften beizub ringen. Den Bewerbern wird, falls sie darauf antragen, ein Exemplar des Statuts für die kirchlichen Verhältnisse der hiesigen israelitischen Gemeinden zugestellt werden. Schwerin, den 2. Dezember 1846. Mülle», Geh. Kanzleirath, Meyer, Schulrath, als landesherrliche Kommissarien im hiesigen israelitischen Oberrathe. Dr. Ä)?arcus, als Mitglied des ifraelitischen Oberrathes. Erledigt. Die Lehrer- und Kantorstelle in Jeved, Herzvgthum Oldenburg. Gehalt 80 Thlr. jährlich nebst völlig freier Station. Etwas musikalische Bildung wird gewünscht. Sogleich oder zu Ostern zu besetzen. Portofreie Anmeldungen müssen mit hinlänglichen Zeugnissen begleitet sein. Die Anmeldungen sind einzusendm an B. Wechsler, Landrabbiner in Oldenburg. Gesuche. Zum nächsten Ostern tiS) findet ein unverheiratheter jüdischer Religionslehrer, Vorsänger und Schächter zu solchen Funktionen ein Engagement bei unterschriebener Gemeinde. Das jährliche fixe Salär, neben freier Wohnung uno freier Beköstigung, ist außer den unbestimmten Aufkünsten der und sonstiger vorfallender Sporteln 80 Thlr. Pr. Krt. Auf eine gute, dem Synagogenvortrag angemessene Stimme wird gesehen. Hierauf Reflektirende, welche ihre Qualifikation bei dem Herrn Landesrabbiner darzutegen haben, wollen sich in portofreien Briefen baldmöglichst anmelden bei dem Vorstande der israelitischen Gemeinde zu Malchin im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Den 10. Dezember 1846. Ein praktisch erfahrner Elementar- und Religionslehrer, preußischer Staatsbürger, der seit 7 Jahren einer Privatschule mit segenvollstem Erfolge vorsteht, sucht zu Ostern oder Michaelis 1847 eine seinen Fähigkeiten angemessene Stelle an einer öffentlichen Schule. Die verehrt. Van denho ek Rup recht'sche Buch-