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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1847-01-01 · Heft 1 (1.1.1847) · p. Seite 3

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
11 (1847)
Issue
Heft 1 (1.1.1847)
Date
1847-01-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 unversiegt walten, um sie unter den Sturmen und Blitzschlägen wie unter der langsam auflösenden Wirkung der Zeit aufrecht und gesund zu erhalten. Aber was ist nun das Judenthum? die Antwort, wie wir sie vorläufig, schon jetzt, im Anfang unserer Betrachtung geben können auf diese Frage, liegt im Ebengesagten ausgesprochen. Wäre das Judenthum ein vom Anfang an Abgeschlossenes, uns lediglich in dieser begranzten Abgeschlossenheit Ueberliefertes, so müßte vor jeder Erwägung eine genaue Erklärung, eine Definition gegeben werden. Wir haben es aber als eine lebendige Erscheinung erkannt, die all die großen Geschichtsepochen der Menschheit durchgelebt hat, die daher, ob schon in ihrem innersten Wesen eine einheitliche, in sehr verschiedenen Phasen, in sehr veränderten Gestalten aufgetreten ist: so muß eben das Judenthum als Ganzes nicht eine seiner abgeschlossenen Phasen, sondern allesammt, die ganze Geschichte des Judenthums sein, und seine einheitliche Wesenheit kann sich erst, mit Gewißheit aus seiner ganzen Geschichte ergeben. Das einsame Gotteszelt in der Wüste ist nicht der goldene Tempel in Jerusalem, dieser nicht die abgelegene, versteckte Synagoge im Ghetto des Mittelalters; das scharfe Gesetzeswort Mösts in den arabischen Steppen ist ein anderes, als der glühende Ausspruch des Propheten an das götzendienerische, entartete Volk; ein anderes wieder der haarspaltende Scharfsinn des Talmudisten; ein anderes das, das Allgemeine erwägende Urtheil des Denkers. Das Judenthum ist nun keines von allen diesen allein, sondern sie alle zusammen. Und wenn wir auch wissen, daß hier dennoch ein einziger Gegenstand, ein bestimmter Inhalt allen diesen Phasen Lnnewohnte, so dürfen wir doch jenen nicht bestimmen wollen, bevor wir diesen genauer erkannt haben. Eine jede Vorausnahme wäre hier Voraussetzung, die sich doch erst aus der Geschichte zur Ueberzeugung machen konnte. Demungeachtet ergeben sich gewisse Merkmale schon von vorn herein. Wir fragen zunächst: auf welchem Gebiete halt sich diese Erscheinung des Judenthums? Die Antwort würde leicht sein: auf dem religiösen Gebiete, wenn sie wahr wäre. Bekanntlich unterscheidet man seit alter Zeit zwischen religiösen und sozialen Menschen. Der Mensch in seinem Verhältniß zu jenem höhern Wesen, dessen Geschöpf ec ist, zur Gottheit, ist der religiöse; der Mensch in der Gesellschaft ist der soziale. Als Letzterer trennt sich eigentlich wiederum der Mensch als Einzelwesen seinem einzelnen Mitmenschen gegenüber, der ethische, allgemein sittliche, und der Mensch in seinen Bezügen zum Ganzen der Gesellschaft, der speziell soziale, staatliche. Allein indem die allgemeine Sittlichkeit doch nur auf dem Verhältniß des Menschen zur Gottheit beruht, hat man das Allgemein-Sittliche in das Religiöse hineingetragen, so daß nur der religiöse und soziale Mensch neben einander, zum Theil gegenüber stehen. Aber dieser Unterschied, geehrte Zuhörer, zwischen dem religiösen und sozialen Menschen, d. h. zwischen dem Menschen in seinem Verhältniß zur Gottheit, und dem Menschen in der Gesellschaft, so alt er auch ist, und so sehr auch selbst unsre Zeit beherrscht, ist doch nur ein gemachter, der sich geschichtlich herausgedildet hat. Ec ist weder natürlich; denn jeder Mensch, wie er einmal ist, ein Ganzes, in welchem Verstand und Gemüth nach allen Richtungen auf dieselbe Weise wirken, und wo ein Auseinanderhalten seiner Wirksamkeiten, im Verhältniß zu Gott oder zu der Gesellschaft, nur ein erkünsteltes, darum entweder ein erheucheltes oder auf Verirrung des Geistes beruhendes ist. Noch ist jener Unterschied ein ursprünglicher; denn die Geschichte zeigt uns, daß überall Religion und Staat ursprünglich einheitlich waren, und nur erst im Verlaufe der Zeit auseinandersielen. War nun das Judenthum eine unmittelbare, keine abgeleitete Schöpfung, wie später entstandene Religionen, die an den schon fertigen Staat herantraten: so muß auch das Judenthum eben so den sozialen, wie den religiösen Menschen, oder besser den ganzen Menschen, in seiner Einheit, begreifen. Jene Trennung des religiösen und sozialen Menschen konnte keine im Judenthume ursprüngliche vorhandene sein. Allerdings mußte es diese Trennung nachgeben, als es von Außen dazu genörhigt war; als nämlich das Judenthum aufhörte, einen eigenen Staat zu haben, eine Gesellschaft zu beherrschen. Dahingegen muß aber das Judenthum die Einheit des religiösen und sozialen Menschen als ein Erwerbniß der Zukunft, und sei es noch so später Zukunft, unter seinen Hoffnungen und Voraussichten bewahren, sie muß zu seinem Glaubensbekenntniß gehören. Indem wir aber hier nicht das Judenthum einer bestimmten Zeit, sondern seiner ganzen Geschichte nach betrachten, so können wir es auch nicht als bloß auf dem religiösen Gebiete gehalten, bestimmen, sondern müssen ihm auch das soziale zusprechen, oder besser: Das Judenthum begreift den Menschen in allen seinen Beziehungen als Einheit.

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