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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-12-21 · Heft 52 (21.12.1846) · p. Seite 759

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 52 (21.12.1846)
Date
1846-12-21
Page
Seite 759 (sequence 7)
Language
German
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759 nullirt hat, weil ein jüdischer Stadtverordneter mitgewählt hat. Die Regierung setzte die Alternative: entweder bis zum 24. d. M. eine neue Wahl mit Ausschließung der jüdischen Stadtverordneten vorzunehmen, oder die Entscheidung dem Minister des Innern anheimzugeben — die Stadtverordnetenversammlung beschloß das Letztere. (Jndeß ist die Antwort des Ministers des Innern nicht zweifelhaft. Er wird gegen die Juden entscheiden.) Deutschland. Kassel, 2. Dezember. Der kurhessische Befehl, daß in das Jägerbataillon keine Juden mehr ausgenommen werden dürfen, wurde, wie man aus glaubhafter Quelle vernimmt, erlassen, um die Juden von dem Staatsdienst in Kurhessen ausgeschlossen zu halten, da die Jäger nach zurückgelegter Dienstzeit Anspruch auf einen Staatsdienst haben und besonders im Dienste der praktischen Forstwissenschaft verwendet werden. (N. K.) (Wir wiederholen: es giebt auch Emanzipationen auf dem Papiere.) Aus Meeklenburg-Strelitz, im Oktober. (Privatmitth. Verspätet.) Die hiesige Rabbinerwahl hat, nachdem bereits von den 21 Wahlkandidaten, die sich gemeldet haben, drei zur Probepredigt gewählt waren, eine andre Wendung genommen. Das Wahlkomitee ist nämlich der Meinung, daß wenn ein neuer Aufruf erlassen werde, in dem die Höhe des Gehaltes (700 Thlr.) angegeben, sich tüchtigere Leute melden werden. Als wenn von ein und zwanzig Kandidaten nicht einer zu finden wäre, der die Stelle ausfülle. Mittlerer Weile wird unser Nachbarland Schwerin auch vakant; da Herr vr. Holdheim, wie bekannt, nach Berlin geht. Sollten sich nicht beide Mecklenburg vereinigen und einen Rabbinen wählen? Den Gemeinden würde dadurch in pekuniärer Hinsicht großer Vortheil erwachsen und so gut wie der fchweriner Landrabbiner 44 Gemeinden dirigirt, könnte er auch noch vier beaufsichtigen*). *) Das ist doch wol noch die Frage. Denn die Hauptgemeinde zu Strelitz, dem Sitze des Laudrabbinen, wird doch noch etwas mehr als eine bloße „Beaufsichtigung" wünschen. Redakt. Ein Kuriosum, das sich hier ereignete, will ich Ihnen noch mittheilen. Beim Handschuhmacher M. in Neustrelitz arbeitet ein Gehülfe, jüdischer Religion, R... aus Halberstadt, der seines Lebenswandels wegen überall für einen Christen gehalten wurde. Nun soll in der Nachbarschaft eine Taufe stattfinden und R. wird als Pathe geladen. Auf seine Frage an die ihn einladende Hebamme, ob man es nicht anstößig finden werde, weil er Jude sei, beschwichtigt ihn dieselbe und erwähnt davon Nichts gegen die Ellern des zu taufenden Kindes. Nach einiger Zeit erfahren diese die Religion des Pathen und die Sache kommt vor die Polizei. Obgleich nun R. sich darauf beruft, daß er der Hebamme seine Religion gesagt und sein Bedenken geäußert, wird ihm dennoch der Bescheid, binnen drei Wochen das Land zu verlassen, und alles Einwenden des Meisters, der den tüchtigen Arbeiter nickt fortlassen will, bleibt fruchtlos. Ob das Kind noch einmal getauft werden wird, weiß ich nicht. Oesterreich. Krakau, 2. Dezember. Die Juden unseres bisherigen Freistaats waren von mancher Schmach befreit, die die Juden Galiziens schwer drücken. Nun dürfte aber die sogenannte Lichtsteuer, wonach die galizischen Juden für jedes Licht, das sie am Freitag Abend zur Feier des beginnenden Sabbat anzünden, eine hohe Steuer bezahlen müssen, auch auf die Juden Krakaus übertragen werden; eben so die Fleischsteuer, wonach die Juden ein Pfund Fleisch dreimal höher versteuern müssen, als die Christen. Von solchen Besorgnissen gedrängt, stellte der hiesige Rabbiner, Hr. Meisel, dem österreichischen Kommissär in einer Audienz ein Gesuch vor, das die Bitte enthielt, es möchten die Juden Krakaus von diesen Sonderlasten der galizischen Juden befreit bleiben. Der Kommissär meinte, es sei dies schwer zu bewerkstelligen, indem dieses Gebiet nun Galizien völlig gleichgestellt sei, und doch kein Theil ein und desselben Landes irgend welche Ausnahmsgesetze und Bevorzugungen haben könne. Der Rabbiner wurde endlich mit der Versicherung entlassen, er solle nur in einer Denkschrift an die Regierung sein Gesuch wiederholen, dann werde er den geeigneten Bescheid darauf erhalten. Da man mit ziemlicher Sicherheit den

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