Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 51 (14.12.1846)
- Date
- 1846-12-14
- Page
- Seite 741 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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741 sagt *). -Selbst Varch Gütergeschenke, stch eine Partei zu bilden, wird ihm ««möglich gemacht**). Von hieraus wird es uns auch deutlich, warum der Prophet absichtlich dom Hohenpriester gar chcht spricht, und das Gesetz über diesen und den gemeinen Priester verschmelzt — weil er eine solche Suprematie gar nicht wieder habenwollte. — b) Verhinderung der Verarmung, und Lm-Gegensatz der Bereicherung Einzelner. Die völlig gleiche Vertheilung -rs Landes, die Unveräußerlichkeit des Bodens, die FestelunK-des.Volkes an den Landbau, die Zuteilung von Land an die aufgenommenen Fremdlinge, das Institut des Freijahres, die Regelmäßigkeit des ganzen Landesbesitzes, die Versorgung der^Arbeiter — alles dies wußte Schuldenwesen, Handel, Armuth, Bereicherung, mit allen ihren Konsequenzen, durchaus auf immer unmöglich machen. Gerade diese großen Richtungen des Volkslebens, welche das mosaische Gesetz als die Grund- und Unterlage des religiösen Lebens aufbaute, waren vom ersten Augenblicke der Besitzuabme Kanaans vernachlässigt, unausgeführt, ja nach den späteren Verhältnissen ohne eine große Revolution unmöglich geworden. Mit der Einführung des Königthums waren sie, wie schon Schemuel vorhersah, völlig vernichtet. Der Prophet Jecheskel mußte in der neuen Besitzergreifung den günstigen Zeitpunkt sehen, wo die mosaischen Absichten verwirklicht werden könnten, und seine ganze Anordnung beabsichtigte daher Nichts weiter, als durch viel bestimmtere Verfügungen, als das mosaische Gesetz gegeben, die praktische Ausführung zu ermöglichen, ja, zu sichern. Hier ist es nun, wo wir auf einen besonderu Umstand noch aufmerksam machen müssen, der uns den Vermittelungspunkt zwischen der Erhaltung des Opferkultus und dieser sozialen Gestaltung im Geiste des Propheten offenbart, und einen tiefen Blick thun läßt. Der Prophet nimmt den Opferkultus gänzlich aus der Hand des Volkes, und legt ihn in die des Fürsten. Das Volk giebt dem Fürsten Abgaben, und dieser versorgt den Tempel aus diesen mit Opfern. Nirgends ist eine Erwähnung eines Opfers, das ein Individuum bringt, sondern es geschieht nur „für das Volk", und das Volk — betet nur an (46, 3. 'm 22 nnniöSTi *) „Und der Fürst soll Nichts nehmen von der Besitzung des Volkes, so daß er es verdrängte aus seinem Eigenthume— auf daß Niemand von meinem Volke aus seinem Eigenthume vertrieben werde", 46, 18. **) Was er einem Diener von seinem Gebiete schenkte, soll im Freijahre wieder zurückfallen, 46, 17. mnrrdinp — 'n yian 0* anaai -aft Nur von einem freiwilligen Opfer des Fürsten ist die RM das. 12. Liegt hier nicht klar genug, .daß der PryMt das Volk gar keine Opfer darbringen lassen will? Ebenso spricht der Prophet ausdrücklich von der Darbringung der Erstlinge an die PMester (44, 30.), nirgends aber von den Zehnten ^an die Leviten. Diese haben iht Land, unh die Abgabe geschieht an den Fürsten Behufs der Opfer. Diese Abgaben sind aber viel geringer als die Zehnten — resp. Vso, V100, Hostel —der Volkswohlstand mußte hierdurch wesentlich gefördert werden. Welche Aussichten eröffnet uns hierdurch der Prophet! Wir sehen ihn fest auf mosaischem Boden stehen — wir erkennen, daß er das mosaische Gesetz in seinem wahren Geiste verwirklichen will — wir sehen ihn aber gerade deshalb über den.Buchstaben des mosaischen Gesetzes hinausschreiten — wir sehen ihn dieses dem Buchstaben nach verändern, verschmelzen, erweitern, beschränken, entwickeln -eine große Lehre! Wie anders erscheint nun aber auch dieses ganze Stück! Statt der dürren Kopie eines Gesetzgebers, statt der trocknen Beschreibung und langweiligen Aufzählung — einen neuen Strom des mosaischen Geistes, ein tiefes geistiges Leben, einen großartigen Zweck, einen wahrhaft prophetischen Blick in die Nothwendigkeit der Entwickelung! Zeitungsnachrichten. Preußen. Breslau, 4. Dzeember. (Privatmitth.) Durch Berichte in einigen Blättern haben sich Jrrthümer in die öffentliche Meinung eingeschlichen über die Verhältnisse der hiesigen Jsraelitengemeinde, welche durch folgende kurze thatsächliche Darstellung zu berichtigen, im Interesse der Gemeinde sowol als auch des großen an ihr theilnehmenden Publikums ist. — Durch das vor ungefähr zwei Jahren erlassene Ministerialreskript, wonach die von einem Theile der Gemeinde vollzogene Wahl des G. Tiktin zum Rabbiner als ungültig erklärt und demselben die Vornahme rabbinischer Funktionen untersagt wurde, sah sich die hiesige Polizei veranlaßt, i>en rc. Tiktin auch das Abhalten von Synagogenvorträgen zu verbieten und ihn für die Uebertretung dieses Verbotes mit einer Geldstrafe zu belegen. Die Anhänger des rc. Tiktin be-