Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 51 (14.12.1846)
- Date
- 1846-12-14
- Page
- Seite 739 (sequence 3)
- Language
- German
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739 ^MMtngen für den Fürsten, daß er durch dasselbe Thor ^hiWNsgehen konnte, durch das er hineingrgangen, während das Volk zum entgegengesetzten), ist konsequent, Daß «'..hiermit, den Fürsten zu einem wesentlichen Moment inuerhalb^des israelitischen Kultus machen, und dadurch hinwiederum den Fürsten an diesen Kultus fesseln wollte, ist klar. Wir sehen darin die Ausarbeitung des mosaischen Gedanken bei Priestern und Leviten auf den Fürsten. Wir müssen zum Schluffe nun noch einmal bei der Ve.rtheilung des Landes stehen bleiben. Es zieht hier als oberster Grundsatz V. 14. des 47sten Kap. unsre Aufmerksamkeit auf sich. Es heißt daselbst: nma önbm Tnas ura „Ihr sollt es besitzen, Einer wie der Andre." Sämmtliche jüdische und viele neuere Kommentatoren erklärten diese Worte: nicht wie das erste Mal sollten die Stämme je nach ihrer großer» oder kleinern Familienzahl größere oder kleinere Stammtheile erhalten, sondern jeder Stamm von Ost nach West einen ganz gleichen Stammtheit. Hieraus würde uothweudiger Weise folgen, daß die Familienantheile der größeren Stämme viel kleiner aussallen würden, als die der kleineren Stämme. Dies ist nun schon in der Sache nicht richtig: denn zwar in der Breite, von Ost nach West, sollten die Stämme, jeder einen vollen Landesstrich erhalten; jedoch die Breite von Palästina ist nicht überall gleich, und wechselt zwischen 12 bis 20 geographischen Meilen; aber die Länge jedes Stammgebietes, von Nord nach Süd, wird nirgends vom Propheten angegeben, und somit konnten die Stammgebiete dennoch sehr verschieden sein; und dies wird dadurch bekräftigt, daß der Prophet hier überall die Längenmaße, z. B. bei Priestern, Leviten, der Stadt, Stadtarbeirern, dem Fürsten, so genau angiebt, daß er sicherlich, wenn die Stammtheile von Nord nach Süd ebenso wie von Ost nach West hätten gleich sein sollen, dies ausgesprochen. Aber auch die Umgebung spricht dafür, daß hier von den einzelnen Israeliten die Rede ist, die vn^ ura Einer wie der Andre einen gleichen Besitz erhalten sollten. Denn sollten, nicht auch nach V. 22. 23. die Fremdlinge erneu Erbtheil erhalten? Noch mehr aber als in der Sache, liegt die Unrichtigkeit in dem Grundsätze. Würde der Prophet von dem mosaischen Grundsätze der vollen Gleichberechtigung aller Israeliten, fo daß nach der Familieozahl der größere Stamm ein größeres, der kleinere ein kleineres Gebiet zur Vertheikung erhalten sollte, abgewicheu sein: fo wäre dies eine Abweichung, die viel größer, als alle bisher bemerkten zusammen genommen, so würde diese eine Ungerechtigkeit und eine Ungleichheit iovolviren, die den Lebensnerv des mosaischen Staatsgesetzt getroffen! Vielmehr sollen die Worte Trias ura den mosaischen Grundsatz vou Neuem zum Gesetz des israelitischen Volkslebens erheben. . Hierzu kommt denn die Erweiterung des mosaischen Fremdengesetzes, indem der Prophet V. 22. 23. den Fremdlingen, welche sich in Israel angesiedelt hätten (^wa Dssins DT2 nbifi), in den Stämmen, welchen sie sich zugesellt, einen ganz gleichen Erbtheil (ba-nzr tss mras) zuertheilt haben will. Es ist dies ein bemerkenswerther Zug, daß die Juden im Exil, statt in dem Gefühl ihres Unglücks gegen die anderen Völker gehässig zu werden, gerade damals an Humanität gewannen. So hebt der zweite Jeschaja, der gegen Ende des Exils lebte, ausdrücklich jede Beschränkung der Aufnahme der Fremden in die Gemeinde auf, und dehnt dies sogar auf den Verschnittenen aus, wider das mosaische Gesetz (Jeschaj. 56, 3. ff.). Wie Jecheskel den Grundsatz völliger Gleichheit unter den Israeliten, welcher durch das mosaische Gesetz ausgesprochen worden, auf das Konsequenteste durchführt, ersieht man auch aus dom Folgenden. Die Stadt, welche der Mittelpunkt des Reiches fein sollte (sroiS 'rr benennt er sie), sollte, wie schon bemerkt worden, südlich von den Leviten, einen? Landesstrich von 25000 Ruthen breit und 5600 R. lang erhalten. Hiervon sollte die Stadt mit ihrem Weichbild die mittleren 5000 Quadratruthen einnehmen. Die zu beiden Seiten übrig bleibenden 10000 R. breiten und 5000 R. langen Landesstücke sollten zum Unterhalt der dienen. WaS das für „Arbeiter der Stadt" sind? bemerkt der Prophet nicht. Raschi meint, gemeinsame Diener zum Waffertragen und Holzfällen, wie die Gibeoniten. Es sollten ja aber, wie B. 19. aussagt, Israeliten sein. Rdak versteht, daß von allen Stämmen in der Stadt Welche wohnen sollten, die nun die Aecker, Gärten, Weinberge der Stadt zu bearbeiten hätten. Das wären aber keine wrr ^21?, sondern TAN raiöT. Hieronymus, welche für die Erhaltung der öffentlichen Gebäude sorgen mußten. Wir gehen einen Schritt weiter, und verstehen Alle, welche für die öffentliche Wohlfarth Dienste leisten mußten, Wächter, Soldaten, Beamte re. Wie dann der Fürst zu beiden Seiten der heiligen Hebe, so hatten dann diese Arbeiter zu beiden Seiten der Stadt, zwar nicht eigentlich das Grundeigenchum, aber doch den Ertrag der Landstriche. So wie aber sofort für die „Arbeiter" gesorgt worden,