Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 51 (14.12.1846)
- Date
- 1846-12-14
- Page
- Seite 738 (sequence 2)
- Language
- German
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738 falsche Gesetz geschehen (44, 10—14?). Und daß hierfür der besondere Grrmd, weil sie dev Israeliten bei den Götzinopseru 'sich zu willigen Werkzeugen HLngeAeben hätten, angeführt wird. Man hat daher unter den Leviten die anderen Priester, außer dem Geschlechte Zadok, verstehen wollen, so daß der Prophet von dem durch Mosche eingesetzten Priestergeschlechte Alle ausscheidet, welche nicht zu dem Geschlechte Zadok gehören. Wir können dies nicht zugeben, sondern müssen vielmehr annehmen, daß der Prophet unter „Söhnen Zadok's" hier durchaus die sämmtlichen übrigen Cohanim versteht, unter denen die Linie Zadok die überwiegende geworden. Denn da er hier o'nbsn überall ganz absolut stellt, da er 48, 11. sagt: mnab rjr\ ab Tosa “im ■’sa?: wpMrt mbn iyn ‘nma baTor ^a myna, so können die mbin eben nur die sämwtlichen Leviten sein. In jener ersten Stelle schließt aber der Prophet vom Priesteramte auch die Fremden aus (■'bw ab °>b^2 ^a *rßa) V. 6—9. So gut wie nun die Ausschließung der Fremden von der Priesterwürde nach dem mosaischen Gesetze sich von selbst versteht, der Prophet sie aber dennoch ausdrücklich ausschließt: eben so verstand sich die Ausschließung der Leviten von dem Priesteramte nach dem Gesetze von selbst, der Prophet bespricht sie aber eben so ausdrücklich — weil im Tempel vor der Zerstörung sowol Fremde als Leviten priesterlich fungirt halten, nämlich beim eingedrungenen Götzendienste. 8?et der hierdurch in den Geistern der israelitischen Masse entstandenen Verwirrung ist es einsichtlich, daß der Prophet die. mosaische Einrichtung, zu der er das Priesterinstitut zurückzu bringen suchte, genau exponirt, und wir haben hier bei einer Einzelnheit so recht den Beleg für das Motiv des Propheten im ganzen Stücke. Findet also hier keine Abweichung vom mosaischen Gesetze statt, so legen wir für den Augenblick kein Gewicht darauf, daß des Hohenpriesters gar keine Erwähnung geschieht. Aber das müssen wir hervorheben, daß er das Ehegesetz hinsichtlich der Priester wodifizirt, und hier das mosaische Gesetz Betreffs des Hohenpriesters und der gemeinen Priester verschmilzt. Während nämlich das mosaische Gesetz den gemeinen Priestern nbbn N2s, dem Hohenpriester auch eine ü:toba verbietet (3 Mos. 21, 7. 14.), verbietet der Prophet den gemeinen Priestern auch die Wittwe, mit Ausnahme der Priesterwittwe (V. 22). Die Komment, haben deshalb den ersten Theil des V. vom Hohenpriester, und ‘jiiaw „von einem der Priester" verstehen wollen, allein das Willkürliche dieser Annahme, da tniöaV mb inp' ab steht, ist klar, umsomehr, da y.icht einmal B. 25. der Hohepriester erwähnt ist, wo am Ehrsten hätte erwarten sollend...Vielmehr habe» Mir* hier eine Verschärfung des mosaischen Gesetzes, welche, wie die Ausnahme der Priesterwittwe erweist, den mosaischen Grundsatz: r^a im bbrp abi (3 MH. 21, 15.) noch strenger durchführen sollte. Eine solche Verschärfung finden wir auch gleich darauf, indem dem-Priester, der sich an der Leiche eines Verwandten verunreinigt hat, ein besonderes Sündopfer vorgeschrieben wird (V. 27.). Die Kommentare wollten allerdings darum den Vers vom „neuen Priester", der seine Amtsfunktion antritt, verstehen, aber ohne Recht; und dadurch bringen sie sich mit V. 26. ln Verlegenheit, der, wenn man ihn von V. 27. gänzlich losreißt, scheinbar noch 7 Tage nach der Reinigung dem Priester auferlegt, weshalb sie inii-itt ^nan willkürlich „nachdem er sich von der Leiche entfernt hat" auslegen. Diese Schwierigkeit schwindet gänzlich, wenn man imr-iia ■nnan mit lan rnai verbindet, und mua ib T-iDD*' v'72"' als Parenthese, welche die Dauer der ReLnigungszeit, übereinstimmend mit dem mosaischen Gesetze, ergiebt, ansieht. Dagegen hat man ungerechter Weise in V. 31 einen Widerspruch finden wollen, daß der Prophet dem Priester ND->wi nba2 b5 verbietet, da es allen Israeliten verboten sei, was im Talmud zu einer sehr gesuchten Ausgleichung führte: da ja auch 3 Mos. 22, 8. dem Priester insbesondere nrnrai Jibas verboten wird, obschon das Gesetz es allen Israeliten verbietet. Wenn auch nicht eine Abweichung, doch eine eigenthümliche Erweiterung, und zum Theil Beschränkung bringt der Prophet in der Stellung des Fürsten heran. Abgesehen, daß er diesem einen besondern Landestheil anweist, von dem er zwar seinen Söhnen aber keinem Diener ein bleibendes Geschenk machen könnte: macht der Prophet den Fürsten zum Träger des ganzen öffentlichen Kultus. Er verordnet nämlich besondere Abgaben an den Fürsten (*/o Epha vom Chomer Weizen und Gerste, also */«o der ganzen Ernte, vom Oel 4/io Bat, also!/i 00 der ganzen Ernte, und das 200ste von den Schafen), aus denen der Fürst hinwiederum alle öffentlichen Opfer, die täglichen, sabbatlichen und festtägigen, für das Volk darzubringen hatte (45, 13 — 17.). Daß er ihm daher besondere Ehren innerhalb des Kultus anweist (das Stehen an der Thorpfoste des inner» Hofes, das Verzehren des Friedenopfermahles in der Halle des auf ewig verschlossenen Ostthores des äußern Hofes, das Aufschließen des Ostthores des innern Hofes auch an den