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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-12-07 · Heft 50 (7.12.1846) · p. Seite 728

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 50 (7.12.1846)
Date
1846-12-07
Page
Seite 728 (sequence 4)
Language
German
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728 Instanzen zwei nebeneinander bestehen, die dritte aber noch fehlt, so wie auch, daß eine vorhanden ist, aber die anderen noch mangeln. Und immer werden hieraus unangenehme, schwankende, unstchre Zustande hervorgehen. Wie oft hat das Volk die Juden längst emanzipirt, während der Staat, d. i. das Gesetz, die gesetzgeberische Macht, damit noch zurückhält, wie Ln England, wo lediglich nur die aristokratische Legislatur, die Tory's, das Oberhaus, die Emanzipation zurückhält. Ja, wir finden bisweilen, daß die Aristokratie die bürgerlichen Schranken der Juden durchbrechen will und sozial durchbricht, aber Staat und Volk stimmen nicht damit überein. Eben so läßt es sich Nachweisen, daß Volk und Aristokratie auf Seiten der Juden stehen, wie in Preußen: aber der Staat ist dem nicht gewillig. Nichts desto weniger findet sich auch der, allerdings seltenste Fall, wo der Staat, d. i. das Gesetz, die Emanzipation ausgesprochen hat, aber Aristokratie und Volk sind noch wenig davon durchdrungen. Darum nehmen die Juden in Frankreich und Belgien einen so eminenten Standpunkt ein, weil sie in diesen beiden Ländern allein von allen drei Instanzen freigesprochen worden sind. Von Nordamerika, als allein demokratischem Staate, kann hierbei gar nicht die Rede sein. Höchst merkwürdig ist es nun, daß in der Regel die Juden da gerade vom und beim Volke am Meisten emanzipirt sind, wo — sie in größerer Zahl wohnen; daß der Volkshaß gegen die Juden in den Landstrichen eine noch schreckliche Höhe erreicht hat, wo — keine Juden wohnen dürfen. Ter natürliche Schluß hiervon ist: daß das Leben, die Wirklichkeit am Besten und Wirksamsten die Härten abschleift, welche anerzogene Borurtheile, überkommener, verjährter Haß hervorbringen. Ebenso läßt es sich beobachten, daß in den aristokratischen Kreisen der Widerstand an den Orten am Größten ist, wo mehre, an Reichthum hervorragende Juden wohnen; wohingegen da, wo die Juden einen bescheidenen Mittelstand einnehmen, wo sie nicht durch Aufwand und finanzielle Gewalt an's Licht treten, auch die höheren Gesellschaftsklassen die Inden zu würdigen geneigt sind. Zu leugnen ist es nun nicht, daß die Emanzipation beim Volke am Meisten durch die Juden selbst zu erwirken ist. Zwar wird diese sehr erschwert theils durch das staatliche Gesetz, welches die Juden immerfort in eine Ausnahmestellung hineindrängt, und sie dadurch dem Volke immerfort isolirt erscheinen läßt, theils durch Geistliche und Lehrer, die den Widerwillen des Volkes gegen die Juden 1 von Kindesbeinen an nähren: allein diese Hindernisse zu überwinden, müssen wir dem Leben besiegende Kraft genug Zutrauen. Jemehr aber die Juden selbst durch thätige Theilnahme am gemeinsamen Wohl, durch Verlassen eines isolirten Gewerbstandes und Annahme der allgemeinen Gewerbszweige, so wie durch Abschleifen der trennenden Sitten und Gebräuche, so weit diese im wirklichen Religionsleben nicht begründet sind, sondern sich nur aus den Zeiten der Trennung und Abscheidung herschreiben, sich dem Volke nähern: desto mehr wird das Volk Billigkeit und Anhänglichkeit auch für sie annehmen, und der glückliche Instinkt des Volkes wird bald empfinden, daß das Interesse des Volkes und der Juden dasselbige ist, und daß das Recht Beider durch dieselbe Richtung des politischen Lebens befriedigt werde. Nicht zu verkennen ist es auch, das die meisten deutschen Staaten in unsrer Zeit die Gleichstellung der Juden, so weit diese nicht den Staatsdienst betrifft, zu konzediren und herbeizuführen geneigt sind. Mit Ausnahme einiger weniger Staaten will man von Staatsseiten den Juden alle bürgerlichen Rechte zugestehen, bis auf die Theilnahme an der Administration und Gesetzgebung des Staates. Es ist dies immerhin ein großer Schritt, dessen wir uns freuen können, da hiermit jeden Falls die Juden auch vom Buchstaben des Gesetzes als ein integrirender Theit der Bevölkerung, des Volkes anerkannt sind, und daher von der Zukunft die Vollendung erwarten können. Vergessen wir nicht, daß unsre Zeit auf allen Gebieten die Zeit der Vermittelung ist, in welcher zwei Extreme sich hinlänglich herausgethan haben, deren Existenz aber beiderseitig davon abhängt, sich auf eine Zeit lang zu vertragen. Beide haben nicht das Maß von Kräften, welches zum Siege nothwendig ist. Beide können daher einen Kampf auf Leben und Tod nicht bestehen und nicht unternehmen. Für die bürgerliche Gleichstellung der Juden ist das ein solcher Zustand der Vermittelung, wo alle Ausnahmegesetze geschwunden sind, bis auf die Ausschließung vom Staatsdienste. Benutzen wir diese Zeit der Ruhe, um uns beim Volke immermehr zu emanzipiren, d. h. mit dem Volke uns zu amalgamiren, uns mit ihm zu befreunden und zu vereinen, ohne die Selbstständigkeit unsrer Religion in ihrer Wahrheit und Wesenheit aufzugeben.

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