Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 48 (23.11.1846)
- Date
- 1846-11-23
- Page
- Seite 706 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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706 ist, in seinem Aeußern bemittelter sich zu zeigen, als seinen Verhältnissen zukäme, «inwohnt. Ein« solche Aufopferung bewährte sich in diesen Tagen auch bei der Reformgenoffenschaft, welche auf dem Punkte stand, an Geldmangel zu scheitern, aber durch die reichen Gaben einiger Einzelnen erhalten worden ist. Bon einer abermaligen Versammlung von Deputirten der einzelnen Genossenschaften, die in diesem Herbste stattfinden sollte, verlautet Nichts. Die Genossenschaft hat außerhalb Berlin's keinen Boden gefunden, und sie erkennt wol nun, daß sie sich lediglich als eine berliner Privatgemeinde betrachten kann. Als solche wird sie sich aber erhalten. Posen» 14. November. Höhern Orts ist die von der Stadtverordnetenversammlung beanspruchte Stimmberechtigung der jüdischen Stadtverordneten bei der Wahl eines Landtagsdeputirten verneint worden. Die Stadtverordnetenversammlung verharrte aber bei ihrer Ansicht, sich auf den Ausspruch des Gesetzes stützend. Magdeburg, 17. November. (Neuigkeiten.) Der Papst will das Kastrateninstitut zu Rom aufheben — die heil. Tora verbot es schon vor viertehalbtausend Jahren (5 Mos. 23, 2 ), selbst an Thieren (3 Mos. 22, 24.). — Wie quälen sich jetzt die europäischen Städte mit dem Brode für die Armen — die heil. Tora hat schon vor viertehalbtausend Jahren ganz anders für diese gesorgt (nrw, nbbs, u^b, NN21L, ’Dy Tasn, der Ertrag des 7ten Jahres [2 Mos. 23, 11.] rc.). — Ihre Maj. die Kaiserin hat die israelitische Kinderbewahranstalt zu Wien mit einem Besuche beehrt. Literarische Nachrichten. Ntugdeburg, 15. November, msnri '"Dl mnnbri/ oder: System der Moral von R. Bechaji bar Josef; nach der von Jchuda-Jbn-Tibbon ans dem Arabischen gefertigten Uebersetzung, nebst einem kurzen Kommentar herausgegeben (von I. Benjakob.) Mit einer Einleitung und Fragmenten der Josef Kimchi'- schen Uebersetzung vermehrt von Ad. Jellinek. Leipzig, 1846. Dieses sehr gut ausgestattete Werk bringt uns den Text der Chobot ha-lebabot in großen Leitern, mit eingeringten Schriftstellenangabin, einen kurzen erläuternden Kommentar in hebräischer Sprache, und eine deutsche Einleitung, die über die Zeit, den Geburtsort Bechaji's (nach Vermuthung des Herrn Jell. Saragossa, geb. in der 2ten Hälfte des Ilten Jahrh.) und seine Persönlichkeit; dann über die ethische Literatur vor ihm, über sein Werk, die hebräischen Uebersetzungen und die Venezianer Ausgabe sich ausläßt. Hierbei wird ein Theil der Kimchi'- schen Uebersetzung (nach Zunz's Vermuthung) aus einem leipziger Kodex mitgetheilt, und zwar aus i-DTOn 7—10, was zu interessanten Vergleichen Gelegenheit bietet. Der Herausgeber selbst spricht in seiner hebräischen Vorrede über die Eigenthümlichkeit des Uebersetzerß und seine eigne Sorgfalt bei dieser Ausgabe. Dieselbe empfiehlt sich daher vor den bisherigen Ausgaben des Textes vielfach. 16. November. Versuch einer systematischen Darstellung der in Böhmen bezüglich der Juden bestehenden Gesetze und Verordnungen. Bon Heinrich Ritter von Ko petz, k. k. Konzeptspraktikanten des böhmischen Guberniums. Prag, 1846. Dem Titel gemäß haben wir hier nicht enie trockne Zusammenstellung der Gesetze und Verordnungen, sondern eine systematische Darstellung, welche die Materien angemessen getrennt und vertheilt, den obersten Grundsatz vorangestellt, und hieraus die Spezialien abgeleitet hat. Wir sind hierdurch in den Stand gesetzt, sowol den Charakter der Gesetze zu erkennen, als auch die gegenwärtige Norm nach allen Umrissen kennen zu lernen. Um so eher halten wir es nicht für überstüsstg, hier etwas näher einzugehen, weil wir hierdurch zum ersten Male die, in der geschichtlichen Entwickelung verworren gewordenen gesetzlichen Verhältnisse der böhmischen Glaubensgenossen zu überschauen vermögen. Es stellt sich hierbei die Thatsache heraus, daß die Prinzipien dieser Gesetze zwar noch ganz der starren Auffassung des Verhältnisses der Juden zum Staate angehören, daß sie aber im Verlaufe der Zeit durch Milderung und Ausnahmen um Vieles erträglicher wurden. Wenn daher das erste Hauptstück „Bevölkerungsfland" gleich mit dem Grundsatz eröffnet wird: „eine besondere Aufmerksamkeit der Staatsverwaltung war stets gegen die Vermehrung der Juden gerichtet", so sind doch von der desfallsigen Ehebeschränkung seit 1726 eine Menge Ausnahmen statuirt, z. B. daß von Juden, welche jährlich 700 Fl. steuern, 3, von denen, die 500 Fl. steuern, 2