Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 48 (23.11.1846)
- Date
- 1846-11-23
- Page
- Seite 699 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225443-3225492--08167-3238970- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
den Juden irgend eine Anerkennung des Menschenrechts zu verschaffen, schnöde und gehässig zurückgewiesen, ja, vor geringer Zeit erst sie aus der allgemeinen Wehrpflicht als „Fremde" ausgeschlossen haben — der fühlt sich freilich zu der Bemerkung hingedrängt: wo die Werthschätzung des Menschenrechts noch so geringen Boden hat, kann in der Stunde der eignen Noth nicht auf dasselbe gepocht werden; zu der Beobachtung, wie doch der Mensch trotz der Wege der Vorsehung, Nichts lernen will, und zum Bewußtsein nicht gelangt, daß Unterdrückung zu eigner Unterdrückung führt, daß wer selbstständig sein will, zuvor die Selbstständigkeit Anderer achten müsse. Ich lebe hier in einer kleinen hostein'schen Stadt, die ungefähr 40 jüdische Familien birgt. Sie alle leben in der beschränktesten bürgerlichen Stellung, Alles ist ihnen abgeschnitten außer dem Handel, und auch dieser ist ihnen eigentlich vom Gesetze versagt, denn offene Läden dürfen sie nicht halten, und hausiren dürfen sie eigentlich auch nicht. Daß sie so nur im Schweiße ihres Angesichts ihr kümmerlich Brod erwerben können, ist klar, und nur das Eine ist mir nicht klar, wie die bedrückten Leute^dennoch auf so anständige Weise durchzukommen vermögen! Unter solchen Umständen ist es daher kein Wunder, wenn der geistige Standpunkt im Allgemeinen noch ein sehr niedriger ist. Die Intelligenz gedeiht schlecht, wo der Kampf um das materielle Dasein ein so schwerer ist. Um die religiösen Angelegenheiten steht es nicht besser. Man ist hier dem orthodoxen Formenwesen streng und gedankenlos hingcgeben. Ein Bedürfniß nach Reform im Kultus und nach Ausgleichung des Lebens und der Lehre—fühlt und kennt man nicht. Wir führen nur noch die Worte Bernardin's de Saint-Pierre an: „wenn die menschliche Politik ihre Kette an den Fuß eines Sklaven befestigt, knüpft die göttliche Gerechtigkeit das andre Ende an den Hals des Tyrannen." Jndeß die Vorsehung bessert, indem sie straft, und so wollen auch wir einer bessern Zukunft entgegensehen. Schwerin, 13. November. (Privatmitth.) Die großherzoglichen Erlasse (die oben erwähnt worden) lauten folgendermaßen: Friedrich Franz, Grvßherzog rc. rc. Wir geben dem Vorstände der israelitischen Gemeinde Hierselbst, auf dessen Vorstellung und Bitte vom 25. März c. hiermit zum Bescheide, dass Wir auf die zur Verbesserung der Verhältnisse jüdischer Glaubensgenossen dienenden Maßregeln, wie bisher, so auch ferner gnädigst gerne bedacht sein und dazu allerdings auch die Mitwirkung Unserer Landesstände in Anspruch nehmen werden. Wie sehr Uns die Wohlfarth auch Unserer jüdischen Unterthanen am Herzen liegt, wird dem Vorstande auch die in. Abschrift hierbeigeschlossene Verfügung darthun, wonach Wir die jährliche Schutzgeldzahlung von Johannis 1847 an aufzuheben geruht haben. Schwerin, 9. November. Friedrich Franz. Abschrift: Wir eröffnen euch hiermit, daß Wir gnädigst beschlossen haben, die Juden von der jährlichen Schutzgeldzahlung an Unsre Rentnerei nach Ablauf des Etatsjahres allgemein und gänzlich zu befreien, dergestalt, daß die i» term. Johannis 1847 pränumerando fällig werdende Zahlung desselben nicht mehr zu erheben ist. Ihr werdet hiernach zu seiner Zeit die Steuerstuben mit Anweisung zu versehen haben. Von dem genannten Zeitpunkte an werden aber die Juden, wie Solches theilweise auch bisher schon geschehen, die Kosten der Unterhaltung solcher Zentralinstitute, welche durch das privative Bedürfniß der jüdischen Glaubensgenossen veranlaßt werden, namentlich des Landesrabbinats und eines zu errichtenden Schullehrer- Seminars durch Beiträge, welche auf die einzelnen Gemeinden zu repartiren, vollständig aufzubringen haben, worüber die weiteren Anordnungen Vorbehalten bleiben. Schwerin, 9. November 1847. An das Steuer- und Zolldepartcment hicrselbst. (Die vorliegenden Verfügungen heben demnächst abermals in einem deutschen Lande das Schutzverhält» iß der Juden, dessen Repräsentant das Schutzgeld ist, auf, und erkennen sie als Bürger integrircnd an. Außer dem Königreich B aier n ist es nun wol nur noch das Herzogthum Dessau, in welchem die Juden Schutzgeld bezahlen. sWenn auch in Baiern nicht unter dem Namen „Schutzgeld".) Insbesondere interessirt und erfreuet die Erstere auch durch den milden, landcsväterlichen Ton und die Versprechen, die darin enthalten. Ein Versprechen ist immer eine Anerkennung. Schade aber, daß dafür die Beisteuer des Staates zu den Kosten des Landesrabbinates zurückgezogen worden. Nicht um des materiellen Nutzens willen — denn das Schutzgeld