Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 48 (23.11.1846)
- Date
- 1846-11-23
- Page
- Seite 696 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225443-3225492--08164-3238967- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
696 Wie? wenn erst durch die traditionellen Vorschriften die ganze Verwirrung hereingebracht worden? Denken wir uns einmal ohne diese das Gesetz: „Du sollst an diesem Tage keine Arbeit verrichten", so wird das Jedem sehr deutlich sein. Ein Jeder weiß, was eigentlich eine Arbeit ist: eine anstrengende Thätigkeit. Im Allgemeinen ist hierüber dem natürlichen Menschenverstände kein Zweifel, und der Gesetzgeber kann sich völlig dabei beruhigen. Aber nun kommt der grübelnde Verstand: ist ein Blatt Papier zerreißen eine Arbeit? ist ein Knoten machen eine Arbeit? ist zwei Buchstaben schreiben eine Arbeit? Da kommt der grübelnde Verstand, und macht einen'Unterschied zwischen einer Arbeit und einer den Sabbat verletzenden Arbeit, und schiebt nun dieser Letzter» Dinge unter, die nimmer in die Erste gehören. Dann freilich wird man zweifelhaft, rathlos, dann sieht man sich nach einem buchstäblichen Gesetze um, dann will man, daß die göttliche Offenbarung selbst uns verboten habe, einen Knoten zu machen, und mit diesem der heilige Ruhetag verletzt sei. Die ganze Folgerung unsres geehrten Gegners schlägt sich daher selbst. Wenn die Todesstrafe auf die Sabbatverletzung gefetzt ist, mußte diese nicht genau festgestellt sein? Wir fragen aber dann auch: wenn die Todesstrafe auf die Sabbatverletzung gesetzt ist, und diese daher genau festgesetzt sein mußte, mußte diese Feststellung nicht auch niedergeschrieben werden, so gut wie die verbotenen Speisen, wie die Zeichen des Aussatzes, wie die Zahl der Opfer? oder durfte sie einer unsichern mündlichen Überlieferung überlassen bleiben, die erst nach Jahrtausenden sich durch die Schrift stritte? mußte der Richter nicht ein sicheres Gesetzeswort vor sich haben, wo es um Leben und Tod ging? gab es niemals ungerechte Richter in Israel, die ein traditionelles Wort nach Belieben wenden konnten? Fordert also der Grund unsres Gegners die Definition der Sabbatverletzung, so fordert er eben so dringend die schriftliche Abfassung dieser Definition. Wir sagen aber im Gegeutheil: nein! die Bestimmung: „du sollst kerne Arbeit thun" genügt gänzlich. Eine öffentliche, wirkliche Arbeit, die mit dem Tode zu bestrafen gewesen, konnte niemals zweifelhaft sein. Die kleinlichen Dinge aber, die sich aus den traditionellen Vorschriften herschreiben, konnten niemals mit dem Tode bestraft werden, weil sie — keine Arbeit sind, und erst durch diese zu Arbeiten gestempelt wurden. Dies führt uns zur zweiten Behauptung: 2) Wenn also die Todesstrafe auf die Sabbatverletzung eine genaue Feststellung bedingt, so haben wir sie in den traditionellen Vorschriften. Wir wollen uns hier nicht in eine Kritik der Geschichte der Tradition einlassen; aber man sehe nur die 39 Hauptarbeiten (mDtfbtt msa) an (Scliabb. Misch. VII. 2.): ob wol dieselben sämmtlich mit der Todesstrafe in Verbindung zu bringen sind, so daß der absichtlich sie Uebertretende des Todes schuldig erkannt werden müsse? von der göttlichen Offenbarung das Leben verwirkt zu haben erklärt werde? Wir überlassen die Antwort jedem Unparteiischen. Sehen wir uns in der Geschichte des Sabbats, so weit die Schrift sie bietet, um: so erkennen wir, daß die Propheten stets nur gegen Dinge eifern, die kein Mensch anders als für eine „Arbeit", also für eine Sabbatverletzung, auch ohne alle sorgfältige Feststellung, erkennen wird. Unsere Folgerung bleibt daher dieselbe: die h. Schrift setzt fest, der Sabbat soll gefeiert werden durch Unterlassung jeder Arbeit. Es ist aber jedem Verstände deutlich, was eine Arbeit ist, eine anstrengende Thätigkeit. Alles Kasuistische aber, worüber der skrupulöse Verstand in Zweifel kommt, hat die Schrift nicht festgestellt, sondern dem Gewissen überlassen. Man fasse aber endlich die Frage doch auch von einem höher» Standpunkte. Maimonides erklärt -das ganze Opferinstitut der Schrift nur für eine Palliativmaßreget gegen die Götzenopfer. Die Tradition erklärt, daß die Todesstrafe gegen einen widerspenstigen Sohn niemals vollstreckt worden, also nur eine Palliativmaßregel der Schrift sei. Die Tradition erklärt das jus talionis der Schrift mit Geldbußen. Das ganze talmudische System ist voller Palliativmaßregeln, voller Zäune und Erschwerungen. Warum? Wie, nach Maimonides, die Schrift den Israeliten dem Ewigen nur opfern läßt, damit er nicht dem Götzen opfere, den Israeliten so oft unrein sein läßt, damit er nicht zu häufig in den Tempel komme — (Behauptungen, die wir übrigens nicht unterschreiben) — wie das talmudische System am Sabbat das Licht nicht anfassen läßt, um es nicht zu verlöschen — warum? um in einer Zeit, in welcher das Individuum von der höhern Idee nicht bewußtvoll durchdrungen war, dasselbe vor gänzlichem Abfall, vor gänzlicher Verirrung zu bewahren: so müssen im Gegeutheil alle diese Palliativmaßregeln in einer Zeit fallen, wo der Mensch nach der höhern Idee fragt, und nur von dieser sich leiten lassen will, in diesen Palliativmaßregeln aber nur Hinderungen erblickt, die ihn von der höher» Idee fern halten. Fassen wir den