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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-11-16 · Heft 47 (16.11.1846) · p. Seite 683

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 47 (16.11.1846)
Date
1846-11-16
Page
Seite 683 (sequence 2)
Language
German
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683 erreichen, die früher weder Abiturientenexamen gemacht noch eine gelehrte Abhandlung eingereicht, sondern sich blos in irgend einem Fache einem mündlichen Examen unterworfen, ja selbst solche, die nie die Universität besucht, sondern, sogar ohne persönlich erschienen zu sein, bloß eine deutsche Abhandlung, die oft der Kandidat sich von Anderen verfassen läßt, nebst einer bestimmten Summe Geldes eingesandt haben. Lxemplu 8u»t vstiosu. — In beiden Fällen heißt dann der Kandidat rite promovirt, weil er eben nach dem durch die Universitätsstatuten bestimmte Gebrauche zum Doktor ernannt worden. Hat nun der um eine Rabbinerstelle Konkurrirende nicht schon anderweitig seine Wissenschaftlichkeit manifestirt, wie soll die Gemeinde, die einen wissenschaftlich gebildeten Seelsorger wünscht, eine Garantie für die gelehrte Bildung des Kandidaten anders als in dem an einer inländischen Universität rite erworbenen Doktordiplome suchen? — Soll ihr etwa das Abiturientenzeugniß (wenn ein solches vorhanden ist! —) genügen? Durch dieses wird nicht die höhere, sondern bloß die Schulbildung -es Kandidaten bescheinigt. Oder soll sie den Beweis für die wissenschaftliche Bildung desselben in dem Zeugnisse der Universität finden, die er besucht hat? Es ist offenkundig, wie oft von den Herren Professoren den Stüdirenden ausgezeichnetst und rühmlichft fleißiger Besuch in den Anmeldungsbogen bezeugt wird, während dieselben während ihrer ganzen Universitätszeit nur höchst selten auf Universität erscheinen und auch privatim nicht im Mindesten für ihre wissenschaftliche Ausbildung sorgen. — Wir können daher die Bedingung der oppelner Gemeinde, der Kandidat müsse im Jnlande rite promovirt sein, nur höchst lobenswerth finden und wünschen, daß alle jüdische Gemeinden endlich einsehen, wie oft sie von den im Auslande promovirten Doktoren hinter's Licht geführt werden, und dem Beispiele der oppelner Gemeinde folgen möchten.* *) 8. W. *) Wir habe» dem Herrn Korresp. die weitläufige Auseinandersetzung grslattcl, können uns aber nicht ganz mit ihm einverstanden erklären. Sobald die erlangte Doktorwürde zu den Bedingniffen des Rabbinats gemacht wird, so hat der Korresp. innerhalb Preußens Recht, daß der Einländer eine preußische Promotion durchgemacht habe. Aber wir sehen nicht ein, warum die Doktorwürde überhaupt eine Bedingung des RabbinatS sei, warum Abiturienlenexamen und UniverfitälS-Abgangsjeugniß nicht ge- Wirsitz (Prov. Posen), 20. Oktober. (Privatmitth.) Das Geburtsfest unsres Königs wurde hier durch die Einweihung einer neuerbauten Synagoge verherrlicht. Es war erhebend, zu sehen, wie R o m' s und Augsburg's Glaubenssöhne gemeinsam in das Gotteshaus Israels wallten, der Landrath, Herr von Randow, an der Spitze, die Herren Bürgermeister, Prediger, Lehrer und sonstigen städtischen Behörden folgend. Die Zeremonien waren die gewöhnlichen, die Gesangsstücke führte das israelitische Knabenchor aus Lobsens, die Predigt Herr Kuttner aus Lobsens wacker aus. Nach derselben sprach der allverehrte Herr Landrath schöne, kräftige Worte, dankend dafür, daß die Gemeinde den Geburtstag des Königs gewählt, sie zum Frieden nach außen und innen ermahnend. — Der Gemeinde, und namentlich den Borstehern, gereicht es zur Ehre, mit geringen Mitteln ein so würdiges Gotteshaus gebaut zu haben. Berlin, 5. November. (Privatmitth.) Wenn irgend etwas einen schönen Aufschwung im Judenthume gewonnen hat, so ist es der Religionsunterricht, und man muß es Dank wissen, daß Sie demselben immer neue Aufmerksamkeit zuwenden *). Dieser Gegenstand hat das zwiefach Schöne, daß er unendlichen Segen schafft und die wahrhafte Stütze unsrer Religion in ihren Bekenner» in unsrer Zeit wird, und dann daß er über den Parteien stehtund nicht zum mißliebigen Zankapfel innerhalb der Gemeinde wird, wie der Kultus. Auch in Berlin wird jetzt dem Religionsunterrichte eine Sorgfalt zugewendet, von der man vor wenigen Jahren noch nichts wußte. Daß nun der Religionsunterricht in den jüdischen Schulen selbst geregelt worden, versteht nügen sollen? Wird vom christlichen Theologen einMeh» res verlangt? Allerdings; die theologischen Examina, und diese müssen selbst die Vovtores philosophiae rite promoli bestehen; und diese find cs, welche uns fehlen, die ordnungsmäßigen Rabbinatsexamina. In dieser Beziehung giebt das rite erlangte preußische Dvktordiplom doch auch keine Bürgschaft mehr, als Abiturienten- und Abgangszeugniß, da die szientifische Bildung allein die Befähigung zum Amte eines Geistlichen noch nicht verbürgt. Redakt. *) Zur Jahre 1833 errichteten wir die erste, organifirte Religionsschule in Preußen, und veröffentlichten die Akten darüber im Zsr. Pred. u. Schulmag. Jahrg. I. Heft 3. Redakt.

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