Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 46 (9.11.1846)
- Date
- 1846-11-09
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
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gerliche Gleichstellung brr Juden aufgenom» men. (Da die Vota der Provinziallandtage 4n dieser Angelegenheit noch immer 'keine Erledigung gefunden, sondern nur wiederholt eine Hinweisung auf dir „Vorbereitung eines neuen Judrngesetzcs" erhalten haben: so wäre es sehr zu wünschen, daß die städtischen Petitionen und die landtaglichen Vota sich auch diesmal wiederholten. Redakt.) Lüddecke in Westphalen,' 20. Oktober. Die Angriffe auf den preußischen Eid mvre ^aöiüeo-'wiederholen sich immer mehr, und fangen «m, «ine gemrffnere Gestalt anzunehmen. - „vr. wed. Herzberg aus Pr. Oldendorf, jüdischen Glaubens, sollte einen Zeugrneid oblegen. Ohne sich Hessen zu weigern, erklärte er jedoch vorab zu Pro- Lokov, daß der vom Gesetze vorgrschriebene sogenannt« jüdische Eid sammt der Verwarnung durchaus dem W^en des Judenthumö fremd,somit.gar^kein -jüdi- - jchfr Eid sei. Er begründete diese Heine Behauptung fsjlgeadermqßen: - ' v ^. ■ r i , Die Verwarnung in der Gerichtsordnung setze indwekt dir Ansicht voraus» daß der Meineidige bei hinlänglichem Ersätze des Schadens Vergebung hoffen dürste'Dahingegen Hei -das Verbot des Meineids Ändldie Androhung - der. «»abwendbaren Strafe-zufolge des Pentateuch «in absolutes.!: - - Der Jude habe altz Jude die Verpflichtung, geläuterte Begriffevon der Gottheit zu-verbreiten, begehe aber eine Sünde, wenn er .selbst zu falschen Keransaffung gebe. Daher könne in deutscher Sprache picht bei „Adonai" geschworen werden, weil dadurch her Glaube veranlaßt werde,! als hade der Jude einen tisvndern Gott, Adonai genannte; : 7:-3)7Jn^der Schlußformel solle der Jude für den Zalf,daß er falsch fchnpre, Ulle Strafen, alle -Flüche, über^-sich rufen, hie/ in der Verwarnung »rnchalten se-tN,' Lies halte er für nicht geziemend. -. :2lochHei von so etwas bei einem christlichen Eide -nicht die biede,- , 7'..< vr'<-':-r 4) DaS in die Hand Nehmen der-Lhefiliafei lA Judenthume bei Eiden nicht vorgeschriebe», . : Der jüdische Schristgelehrte, Lehrer Wolff, der den Eid abnehmrn sollt«, bejaht«, vom Richter befragt, «b Zeuge diesrmnach hoch als äm wahren Juden« thume stehend.zu.betrachten sei, dies nicht-bloß, sondern erklärte bie obigen Ansichten als -dir wahren und gelauterten und stimmte im WesentlichkN 'der« selben dem Zeuge» bei. Ob Aeugr hiernach ang^ halten «erden dürfe, eiuen 'jüdischen Ech-uleiste«, den «r als Jude für keinen Eid Hattenkan«, steht dahin.- "Jedenfalls ist bies «ne «eu« Auffsffung der Sache." ' ' ' -''-"V v.:>r. r.;,-' Oi. < Die Redaktion gestattet -sich folgende Bemerkungen: - '! .1.:.'??-. n: ,r.r.ir.u ü. *d 1): ist nicht dicht«g; drnn zwar'wiw m den ZehnwortrN bi« Bestrafung de? Meineides tüs» gesprochen/ Uber' S Mos.-b.lunddos-B.'2l ff. werden die -Fälle -bestimmt, «S ein falsch er''Schwur durch -aufrichtiges BrkrnntNkß, .Schadenersatz, «m Fünftel des WertheS Aufgeld «nd ein Schulddpfer gesühnt wird. - 7 ■ «d 2): di« ganze Folgerung ist schief.' Drrsalsche Begriff besteht nicht darin, d<H, wenn dtr?EHÄst HÄ Adonai schwören ^hött, -et glaube /- die ^Jüdrn hätteU rlnen^tsondern )«G0tt -sondrttt ^dakltl? ddß W Ehristdubtt-"brm JUdtN sin ber'^dc-ttür heftig) wenn^r'-ihn bei ^Adonai ^schwKr<.^^DÄaus"istHkt Vorschrift -geflossen/doß der JudeHKAdvliai^fchwS« een soll«. -Hier ist «S nun an uus» ^u!ttkläÄe»,-daß rin Sch«ur,-d«r-teim tzö?tkicheft'Uäfftb bgtschworeN «rrde-^für^vas!bftstlbr Heiligkeit Häbi « bei dem Worti Mott*^ oder beide MWotte^^Mdb/ Uüi" Hifchwoven HvNwe-lr denndsGird^MUMbÄtst göttlichen >Wisrn' tztfchwottN? l-wo'-hsichtilM Wokk! sondern die>S diche->die tzaazt Bedsukül^'-UusKach« ' - Es ist-hier-FÄgendeS 7s« beachte«^« MerdWI hat das Wort nisn»" füt den Juden -me hr Bedeutung) als daS Wort Gott; «nd zwar U«S-drm"rinsakhä Grunde, weil^daS Wort Gott eine Mgemielae BÄ zeich« ung des -göttlich«« Wesens ist, -hingegen'd'ätz Wort niN'» «inen bestimmte» Begriff»-den der Ewkgi reit-und U-NvträndeMchkeit «nthält,deti'-IsrM durch rM«. ^göttliche - Offenbarung -übetkMÄeiib HM sS Mds.ub, Wahrend ^Ulso . Bezeichnung lUHNe «Ühem^Inhalt- <st/'-rß'OM>«Mö Veztichnuag Mitbestimmtem Inhalt, mit vollköMw« N«M'Begriffs-'-7'- n. . 7»UNSw r:. "Wenn dies!siun düch^festzuhältr»! ist, »sitz - kältit N doch dutchvüs «icht-iauf drn-Eid instuiöeis, 'btr-hei dem göttlichen Wesen geschworen wird, und wo dem» nächst die eine "oder die andre Bezeichnung, sobald sie nur eine Bezeichnung des göttlichen WesenS ist, einen modifizireuden Einfluß nicht haben kann.) ,