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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-11-02 · Heft 45 (2.11.1846) · p. Seite 655

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 45 (2.11.1846)
Date
1846-11-02
Page
Seite 655 (sequence 7)
Language
German
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855 Köln, 6. Oktober. Der Rendant des hiesigen Juden-Bekehrungsvereins, ein sehr kirchlicher Mann, ist mit der Kasse davongelaufen. Berlin, 25. Oktober. (Privatmitth.) Man hat in den letzten Jahren viel von der Reform durch Laien gesprochen. Indem man die Rabbinen und jüdischen Religionslehrer in eine priesterliche Kategorie drängte, in die sie nicht gehören, und die sie selbst nicht beanspruchen, liebäugelte man mit der banalen Phrase: die Reform durch die Rabbinen ist nicht genügend, die Laien müssen reformiren; die Rabbinen wollen nicht reformiren, die Gemeinden thun es; die Gemeinden sind den Rabbinen voran, u. s. f. Man schied also selbst zwischen Gemeinde und Geistliche, um hinterdrein sich wieder über die Rabbinen zu beklagen, daß sie sich von der Gemeinde scheiden. Nun weiß ja Jeder, daß es Gemeinden giebt, wo der Rabbiner reformiren will, und die Gemeinde nicht; wiederum solche, wo die Gemeinde reformiren will, und der Rabbiner nicht; daß es Gemeinden giebt, wo der Rabbine der aufgeklärteste Kopf ist, und wiederum, wo er zu den obskursten Köpfen gehört-also Licht und Schatten individualisiren sich hier vollständig, und jedes allgemeine Urtheil ist da ein Lüge. Aber welcher Lügen bedient „Präs. (Stein) wünscht, daß man sich privatim mit ihm über die zu gebende Antwort verständige, erwähnt jedoch dabei, daß nach seinem Wissen die Frage auf größeren jüdischen Oekonomiegütern bereits praktisch gelöst sei, so wie ihm bekannt, daß in der Rahe von Würzburg auf einem jüdischen Gute jener Zweig der Viehzucht seit vielen Jahren betrieben werde." „Hirsch meint, diese Frage sei vor einem Jahre schon erledigt worden, indem die Versammlung, ähnlich dem französischen Sanhedrin, erklärt habe, jedes bürgerliche Gewerbe sei dem Israeliten erlaubt (braunschw. Protok. S. 79); bei welcher Gelegenheit Herzfeld gerade auf dieses talmudische Verbot aufmerksam gemacht habe." „Nichts desto weniger wird beliebt, daß die zu gebende Antwort den Protokollen beigefügt werde." „Präs, besprach sich hierüber mit mehren Kollegen in einer Privatverhandlung, deren Resultat war: es sei dem Fragesteller zu erwiedern, daß nach dem strengen Herkommen der in Rede flehende Zweig der Viehzucht dem Israeliten nicht zu gestatten sei, welches Herkommen jedoch weichen müsse, wenn es dem Gewerbe und Ackerbaue als bedeutendes Hindcrniß im Wege siehe. Ist nun Letzteres bei ihm der Fall, so werde ihm hiermit auf seine gemachte Anfrage im bejahenden Falle Bescheid gegeben." man sich nicht, um irgend einem eigennützigen, persönlichen Streben zu dienen? Man mag nun sagen, was man wolle: so ist die Reform in ihrem wesentlichen Moment doch nur Sache der Rabbinen und Religionslehrer. Und warum? aus dem einfachsten Grunde von der Welt, über den sich gar nicht streiten läßt: weil die Lehrer der Religion ihr ganzes Leben, ihre ganze innere Existenz, ihre ganze Bestrebung innerhalb der Religion haben, die Reform aber nicht eine so auf den Sträuchern wachsende Frucht ist, daß sie so nebenbei abgepflückt werde, sondern die das ganze Leben befaßt und zu ihrem Boden haben muß. Es ist hier durchaus keine Autoritätsfrage. Nicht weil die Rabbinen Rabbinen sind, sondern weil sie ihr ganzes geistiges Leben auf diesen einen Punkt geworfen haben, auf die Erforschung und gründliche Auffassung ihrer Religion und deren Theologie. Man verstehe uns wohl, es ist hier nur vom Ganzen und Allgemeinen die Rede. Es giebt sicherlich nicht wenige Rabbinen, die sehr äußerlich ihre Lebensaufgabe treiben, und sicherlich nicht wenige Nicht-Rabbinen, welche aus der jüdischen Theologie und der Reform eine Lebensaufgabe gemacht haben. Aber diese Einzelfälle entscheiden Nichts. Wer irgend ein weltliches Geschäft betreibt, und in unsrer Zeit, wo die Geschäfte den Menschen so ganz in Beschlag nehmen, der kann zwar hie und da einmal eine Stunde den religiösen Fragen der Zeit widmen: aber aus ihnen eine Lebensaufgabe zu machen, sie mit allen Fasern seines Geistes und Gemüthes zu erfassen, das vermag er nicht. Dann kann er aber auch nicht eine vollgültige Stimme in diesen religiösen Fragen verlangen; dann kann er zwar sein Urtheil für sich frei beanspruchen — obgleich auch hier Bescheidenheit sehr oft Noth thäte — aber es für ein für das Allgemeine maßgebendes ausgeben zu wollen, wäre eine über das Maaß hinausreichende Anmaßung. Wenn daher die Reform zur Sprache kommt, so kann man der Religionslehrer, welchen Titel sie nun führen mögen, nicht entbehren; und diese können weit eher der Laien entbehren, denn sie vermögen sich doch noch immer eine Reform in der Idee, in der Theorie aufzubauen, als die Laien der Religionslehrer. Es kommt nämlich hier noch hinzu, daß Laien in den religiösen Fragen gar zu schnell mit ihrem Urtheil fertig sind. Sie stehen zu sehr im wirklichen

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