Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 45 (2.11.1846)
- Date
- 1846-11-02
- Page
- Seite 654 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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654 Ramm der Sabbate nach dem gewöhnt. Kalender. i e 3 sr vc ä <§S$ >a bi . Un ls M Haphtor». m» "nn« 4 33 i 34 29 Jirm. 2,4—25. — 35 i 36 13 Spr. Salom. 1,7—33. *-172« 5 1 i 2 1 - - 3,1—26. — 2 2 2 30 - - K. 4. Tpra — 2 31 3 29 - - K. 8. — 4 1 4 49 Hiob 4, 17-5, 27. — 5 1 6 3 - 15,20—35. — 6 4 7 11 - K. 22. 4b nbw — 7 12 8 20 Jeschaj. 49, 14-51, 3. mp — 9 1 10 11 Hiob K. 28. rpn — 10 12 11 25 - K. 37. pbn — 11 26 12 19 Jeschaj. 54, 11-55, 5. önrs — 12 20 13 19 Kohelet 1. mtD73 — 14 1 15 6 - 4, 17-5,16. ">2272 — 15 7 16 17 - 11,7—12,13. — 16 18 18 8 Jeschaj. 1, 1-27. ‘pnnfcn — 18 9 19 21 - 40,1—26. spy — 20 1 21 17 - 54,1—10. nrn — 21 18 23 9 Daniel K. 3. — 23 10 24 18 - K. 5. Nisn *0 — 24 19 26 19 Jeschaj. 60. «•an — 27 1 29 8 Daniel K. 6. — 29 9 30 20 Jeschaj. 61, 10—63, 9. — 31 1 31 30 - 55,6—56,8. — 32 1 32'52 2 Schem. 22,1-51. — 33 1 34112. Joschua K. 1. Von den Hagiographen (a-airo), denen das dritte Jahr gehört, mit Ausnahme der auf diesen Theil der Tora kommenden bisher üblichen Haphrorot, konnten aus den Sprüchen Salomonis nur einige zusammenhängende Stücke, aus Ruth, dem Hohen Liede, den Klageliedern, Esther, so wie aus den geschichtlichen Büchern Nichts gebraucht werden. Es blieben daher nur übrig: die Psalmen, Hiob, Kvhelet und Daniel. Bon den Ersteren sind diejenigen, welche sonst häufig im Gottesdienste Vorkommen, übergangen. Indem wir hier eine neue Aufstellung von Haphtorot für den dreijährigen Zyklus gaben, wußten wir wohl, daß wir hiermit nur einen guten Rath ertheilen wollten. Es ist wohl zu erwägen, daß liturgische Bestimmungen nicht wieder zu eisernen Fesseln für spätere Geschlechter werden mögen, und eine freie Wahl unter besonderen Verhältnissen muß selbst da gestattet sein, wo eine solche Aufstellung eingeführt wird. Posen, 17. Oktober. (Schles. Z.) Das Konnte für die Kolonisation der Juden hatte in den letzten Tagen abermals eine Sitzung, in welcher, da es sich nicht vornehmlich darum handeln soll, den mittellosen Juden «inen Erwerb zu verschaffen, sondern Liebe und Sinn für Ackerbau bei ihnen zrr wecken, ernste und bedeutsame Fragen zur Sprache kamen. Drei Tausend und einige Hundert haben sich bereits gemeldet, die Boden zur selbstständigen Bebauung haben wollen, unter diesen Viele mit einem Vermögen von 1500 Thalern, was den schlagendsten Beweis liefert, daß die Juden des Herzogthums gern, nicht von Vermögensverhältnissen gezwungen, dem Ackerbau sich hingeben. Mehre Paragraphen, die ursprünglich in die Statuten ausgenommen worden, wurden von der Regierung in der löblichen Absicht gestrichen, daß jeder Schein von einer Jsolirung gemieden werden solle. Aus diesem Grunde wurden daher auch die beiden Paragraphen, daß nach den ersten drei Jahren die Juden sich keines Christen zu ihrer Feldarbeit bedienen dürfen, und daß dermaleinst Jeder seinen Besitz, den er sich etwa an Grundstücken erworben haben sollte, nur wiederum an einen Juden verkaufen dürfe, von der Regierung verworfen. Ein Komitemitglied regte folgende sehr treffende Fragen an. Es sei erwiesen, daß ein gedeihlicher Acker nicht betrieben werden könne, wenn es Tage gebe, an welchen der Bauer schlechterdings keine Arbeit verrichten dürfe: da nun der Jude allwöchentlich seinen Sabbat und grade in der Erntezeit seine vielen Feiertage habe, so frage er, ob es den angesiedelten Juden, wenn sie es für nöthig fänden, gestattet sei, an Sabbaten und Festtagen ihren Acker zu bestellen? Ferner sei es klar, daß die Schweinezucht eine sehr ergiebige Nahrungsquelle für den Bauer sei, ohne welche er fast nicht bestehen könnte: er frage nun, ob auch dieses den Kolonisten gestattet sei, oder nicht? Er habe die feste Ueberzeugung, daß dieses ganze Unternehmen nicht gelingen werde, wenn man die Juden von diesen beschränkenden Religionsgesetzen nicht befreien werde. *) *) lieber den letzter» Punkt findet sich in den Protokollen der zweiten Rabb. Vers. S. 174 Folgendes: „Ein Andrer fragt bei der Rabb. Vers, an, ob das D'-iTn b-isb ->1O8 (Verbot der Schweinezucht) auf ihn anwendbar sei, in welchem Falle er, seiner Profession ein Seifensieder, große» Schaden in seinem Oekonomichaushalte erleiden würde."