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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-10-26 · Heft 44 (26.10.1846) · p. Seite 640

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 44 (26.10.1846)
Date
1846-10-26
Page
Seite 640 (sequence 6)
Language
German
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640 gegen verwerfen Jenes ganz und gar, und setzen die Herrschaft des individuellen Bewußtseins als ihr Gemeinsames, ohne zu bedenken, das; diese beiden sich gegenseitig schon an sich zerstören. Was nun aber den Inhalt dieser Erklärungen betrifft, so können wir ihn nur mit dem, von uns schon früher gebrauchten Ausdrucke „modernes Heidenthum" bezeichnen. Die Hallenser und marburger Erklärungen unterscheiden sich hierin wesentlich. Die Hallenser setzt eben Nichts fest als die unumschränkte Herrschaft des individuellen Bewußtseins, wie sie es nennen „der Geist". Die marburger kommt aber schon mit einem Inhalte, indem sie den außerweltlichen Gott und die Unsterblichkeit der Seele leugnet, und die Seligkeit in das immer gegenwärtige Erkennen des göttlichen Wesens und in die Gerechtigkeit und Liebe des Menschen gegen den Menschen setzt. Sie ist leicht zu schlagen. Denn da das Erkennen des göttlichen Wesens im Menschen nur stets ein mangelhaftes ist und sein muß, da das Unvollkommne das Vollkommne nicht vollständig begreifen kann, ja dieses Bewußtsein der Mangelhaftigkeit unsres Erkennens des göttlichen Wesens immer in uns lebendig sein muß, weil sonst die Lüge, die Selbsttäuschung in uns ist — so kann die Seligkeit nach dem Begriff der Erklärung selbst niemals in uns sein. Da ferner die Gerechtigkeit und Liebe gegen den Menschen in uns im Kampfe mit der Selbstliebe ist, so kann auch hiermit die Seligkeit nicht vollkommen in uns sein, da die Jdentisizirung unsres Selbstes mit dem Selbste des Mitmenschen niemals sich in uns vollendet. — Es lieget hiermit der pomphaften Erklärung nur die Selbst Vergötterung des Menschen zum Inhalte, also das uralte Heideuthum, nur in seiner modernen Phase. Endlich die Aushängeschilder dieser Erklärungen: Freiheit, allgemeines Priesterthum, Menschenverbrüderuug. Man sicht, diese Bestrebungen geben sich den ganzen messianischen Charakter, wie es denn kein kleiner Schritt zur Verwirklichung der messianischen Weissagungen in der Menschheit ist, daß die Menschen an diese zu glauben beginnen, und ihre Erfüllung als in der Zukunft heranschreitend erkennen. Das Judenthnm nun braucht nicht zu erklären, daß jene drei Parolen von uralter Zeit die ihrigen sind. Die Menschheit soll Eines werden in der Erkenntnis und in der Liebe; die gesammte Menschheit soll ein Priesterreich werden, wie dies Israel sein sollte; und wo die Erkenntniß und Liebe zur vollkommnen Herrschaft gelangt sind, da kann auch keine Rede mehr von der Freiheit sein, da dann die Unfreiheit ein verlorner Begriff sein wird. Hingegen bestreitet das Judenthum, daß der Weg der gedachten Erklärungen derjenige sei, welcher zur Verwirklichung jener messianischen Momente führe. Denn ein Zersetzen, eine Auflösung alles Gemeinsamen können keine Verbrüderung herbeiführen: sie geben ein atomistisches Nebeneinander, nicht aber eine Verbrüderung in der Anerkenntniß der ewigen Wahrheit. Eine Selbstvergötterung ist kein Priesterthum, keine allgemeine Heiligung, sondern der direkte Widerspruch mit diesem, denn das Ueberheben des Menschen über sein eigen Wesen ist die Vernichtung aller Heiligung. Der Mensch ist dann wieder der heidnische Priester, der aus den Eingeweide» des Opferthieres — hier seinen eigenen — den Willen der Gottheit, sich oder Andere täuschend, verkündet. Mögen diese Betrachtungen von Vielen unserer Glaubensgenossen nicht so ganz übersehen werden. Wir müssen den Gegensatz unsrer Religion zu altem und neuem Heidenthume nie außer Augen verlieren. Es ist dies der ewige Beruf Israels. Zeitungsnachrichten. Die Schweiz. Aus Bern, 1. Oktober. (Privatmitth.) sObgleich in No. 42 das Wesentliche schon mitgetheilt worden ist, so wird doch das Nähere von unserem Korrespondenten nicht unwillkommen sein. Red.) Mit Vergnügen theile ich Ihnen nachstehenden Beschluß des neuen Regierungsraths des hohen Kantons Bern mit, der einen Beweis abgiebt, daß auch hier wie säst allenthalben anderswo günstigere Meinungen über Juden und Judenthum Platz greifen, und daß man hier, wie noch in keinem andern Kanton der Schweiz, das Wort Freiheit und Gleichheit zu begreifen anfängt und es nicht mehr zum Monopol der Ausschließung macht. Ich gebe Ihnen einen Auszug aus den Zeitungen, worin die Verhandlungen des hohen Regierungsraths ofsiziel sind, weil die Verhandlungen öffentlich gehalten werden. „Der Regierungsrath hat die Judenvervrdnung von 1819 aufgehoben und die Juden unter das allgemeine Fremdengesetz von 1816 gestellt." „Die Abweichung, welche die Judenverordnung von dem Fremdengesetz enthielt, betraf vorzüglich: 1) Die Lösung von Handelsscheinen; die Juden muß-

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