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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-10-26 · Heft 44 (26.10.1846) · p. Seite 639

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 44 (26.10.1846)
Date
1846-10-26
Page
Seite 639 (sequence 5)
Language
German
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639 gegenwärtige Erkennen des göttlichen Wesens und in die Gerechtigkeit und Liebe des Menschen gegen den Menschen." In dem „wir erkennen" und „wir setzen" ist schon eine Bekenntnißformel wieder da, welche alles Andere ausschließt, somit die Herrschaft des individuellen Bewußtseins (das freie Menschenthum), mit der sie sich brüsten, zerstört. Denn, da sie in diesem ihrem Bekenntniß die Außerweltlichkeit Gottes und die Unsterblichkeit der Seele leugnen, kann Keiner zu ihnen gehören, also ist Jeder ausgeschlossen, der diese beiden Erkenntnisse in seinem Geiste trägt. Man würde daher um so eher über dieses ganze trügerische Spiel stillschweigend hinweggehen, wenn nicht zu Viele in unsrer Zeit existirten, die sich in ihrem Oppositionsgeiste gegen das Positive, zum Theil auch in ihrer Renommisterei, gar nicht die Mühe geben, das blendende Wort zu prüfen, und sich ohne Weiteres zu Sklaven einer erträumten Freiheit machen. Man wird hier die Frage nicht umgehen können: welche ist die Stellung der Reform im Judenthume zu diesen gedachten Bestrebungen? Man kann sie darum nicht umgehen, weil die Gegner der Reform alsbald dem Volke die Identität der Reform mit jenen werden weis machen wollen, oder doch mit verdrehten Augen ausrufen werden: dahin führt die Reform! Aber auch dies ist eine Verblendung, eine Täuschung, und darum von vorn herein zu begegnen. Man kann ja schon auf die Thatsache Hinweisen, daß die Anhänger dieser Bestrebungen zu den hartnäckigsten Feinden der Reform gehören, wie es sich gezeigt hat. Man kann schon auf den Namen hinzeigen: denn Reform ist nicht Formlosigkeit, Reform ist Umgestaltung der Form, jene Bestrebungen aber wollen jede Form und jedes Gemeinsame der Religion zerstören. Wir wollen uns aber gar nicht dahinter verstecken, sondern geradezu sprechen. Die Reform im Judenthume bleibt bei dem positiven Begriff der göttlichen Offenbarung stehen, und macht ihn zu ihrem Boden. Freilich erkennen wir die Wahrheit mit dieser nicht für abgeschlossen, wie die Gegner insinuiren wollen; sondern: die göttliche Offenbarung hat die Wahrheit gegeben, welche nun die Menschheit intensiv immer mehr zu durchdringen, zu entwickeln, auszuarbeiten, und extensiv in immer mehr Geistern zu pflanzen, zu befestigen, zu beleben hat. Die Reform im Judenthume bleibt daher bei der Lehre der Offenbarung stehen: die Außerweltlichkeit Gottes, die Unmittelbarkeit Gottes zum Menschen durch die Ebenbildlichkeit des Menschengeistes und durch die Offenbarung, die Unsterblichkeit der Seele, die göttliche Wcltregierung, das göttliche Gericht und die Läuterung des Menschengeistes durch dasselbe hält sie als unumstößliche, durch die göttliche Offenbarung in die Menschenwelt gekommene Lehren fest. Die Reform im Judenthume bleibt bei dem Gesetze der Heiligung, wie es von der Offenbarung gegeben ist, stehen, und erkennt an, daß die Offenbarung dieses Gesetz theils als sittliches Gesetz der Liebe, theils als soziales Gesetz der unbedingten Gerechtigkeit in Menschengleichheit, theils als Gesetz der Läuterung und Reiuigkeit, um den Menschengeist zu immer größerer Gottähnlichkeit zu entwickeln, allgemein- und ewiggültig aufgestellt hat, daß sie aber die Mittel, das sind die Formen, durch welche diese Gesetze verwirklicht werden, der Zeit und Lokalität gemäß übergeben hat. (Wenn die Schrift z. B. bestehlt, die Ecken der Felder in der Ernte nicht adzuschneiden rc., sondern sie den Armen zu überlassen, so hat sie damit dem zum Ackerbau bestimmten Volke gemäß vorgeschrieben, was nothwendigerweise auf die anderen Gewerbe übertragen werden muß; wenn sie dem Ochsen das Maul beim Dreschen zu verbinden verbietet, so ist dies lokal, wo mit Ochsen gedroschen wird, enthält aber das allgemeine Gesetz der Barmherzigkeit gegen das Vieh u. s. f. Gleiches findet nun auch in vielen Beziehungen des Kultus statt.) Ans diese Weise hält allerdings die Reform im Jndenthume die Tradition nicht für bindend, indem sie in sich selbst nur eine lebendige Fortentwickelung der starr gewordenen Tradition erkennt; auf diese Weise strebt sie zwischen dem ewigen und attgemeiugültigen Wesen und Inhalt des Gesetzes und dem tcmporellen und lokalen Mittel oder der Form des Gesetzes zu unterscheiden, Dinge, womit die oben gezeichneten Bestrebungen der „freien Lichtfreunde" Nichts zu thun haben. Auf diese Weise halt aber die Reform auch den ganzen Lehrinhalt der Offenbarung fest, und sucht diesen zu entwickeln und auszuarbeiten, was wiederum nicht Sache jener „freien Lichtfreunde" ist, die den ganzen Lehrinhalt derselben verwerfen, und den Gegensatz lehren. Haben wir somit die große Kluft gezeigt, welche die Reform im Judenthume von jenen s. g. lichtfreundlichen Erklärungen trennt: so können wir um so mehr zum Wesen dieser zurückkehren. Die Reform hält das Gemeinsame und Allgemeine, wie es von der Offenbarung gegeben ist, fest und strebt nur die Form von der Herrschaft des Buchstaben frei zu machen: die Lichtfreunde hin-

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