Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 40 (28.9.1846)
- Date
- 1846-09-28
- Page
- Seite 587 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225443-3225484--08047-3238842- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
587 siedelt. Denn einzeln angekommen, haben diese Individuen ihre Religion schon vorher so verloren, daß sie sie hier am Wenigsten wiedersuchen werden. In früheren Zeiten war ihnen noch dazu das Verbergen ihres Glaubens Nothwendigkeit, da kein Akatholik geduldet ward; jetzt, wo dies nicht mehr der Fall ist, wo unbedingte Duldung gesetzlich ist, setzt sich die frühere Gewohnheit fort. Dabei ist der Zustand des Landes überhaupt ein höchst zerrütteter, und die Sittenlvsigkeit und Zuchtlosigkeit so groß, daß eine Hebung der Verhältnisse noch lange auf sich warten lassen wird. Preuße«. Posen, 10. September. (D. A. Z.) Zu der am 1. September vom Vorstande des Zentralvereins zur Kolonisation der Juden in der Provinz Posen anberaumten Generalversammlung, zu welcher alle bis dahin beigetretenen Korporationen, Filialvereine und Privatpersonen aus der hiesigen Provinz mittels einer Kurrende eingeladen waren, fanden sich mit dem Vorstande des Zentralvereins gegen 40 Deputirte ein, nachdem die nicht vertretenen Theilnehmer den Beschlüssen der Majorität der Anwesenden beizutreten mittels JnstnuationSscheine erklärt hatten. Der Zweck der Generalversammlung wurde vom Vorsitzenden dahin angegeben, daß die Theilnehmer die Statuten prüfen und eventuell vollziehen, daß sie als Verein sich konstituiren, um behufs des Ländereierwerbs die nöthigen Korporationsrechte zu erlangen, und daß sie endlich einen neuen Vorstand wählen sollten. Der bisherige Vorstand habe zwar ursprünglich beschlossen, bis nach Gründung der ersten Kolonie in Wirksamkeit zu bleiben, weil er keine frühere Gelegenheit zur wirklichen Konstituirung erreichen zu können glaubte, bis der Anfang mit dem Werke gemacht sein würde, da nun aber ohnehin eine Versammlung nothwendig geworden, so glaubte er es den Mitgliedern anheimgeben zu müssen, sich selbst einen Vorstand zu wählen, wenn er nicht eigenmächtig sich eine Gewalt anmaßen wolle. Nachdem nun die Statuten verlesen worden, wurde über jeden einzelnen Paragraphen für und wider gesprochen, und nach langer gründlicher und lebhafter Debatte doch die ursprüngliche Fassung der Statuten mit einer nur geringen Modistkation beliebt. Es lautete nämlich ein Paragraph dahin, daß bei gleichberechtigten Meldungen, wenn nämlich die Individuen vermöge ihrer persönlichen Eigenschaften gleiche Ansprüche hätten, die Mitglieder derjenigen Gemeinde mehr Berücksichtigung finden sollten, die dem Vereine beigetreten sei oder nach Verhältniß der ehemals von ihr gezahlten Rekrutensteuer einen größer» Beitrag leiste. Man war zwar über die Billigkeit dieses Passus einig, doch beliebte man nicht, denselben in den Statuten ausdrücklich vermerkt zu sehen; man ließ daher den Paragraphen ganz aus, beauftragte aber den Vorstand, vorkommenden Falls danach zu handeln. Es wurde ferner von einem Deputirten die Bemerkung gemacht, daß ein Paragraph nothwendig sei, der darauf abziele, die Neigung zum Landbau im Allgemeinen, d. h. auch in abhängigen Verhältnissen, zu wecken, und zwar dadurch, daß jüdische Knechte, die als solche mehre Jahre gedient und sich gut geführt, auch eine praktische Geschicklichkeit sich angeeignet hätten, bei Gründung neuer Kolonien vorzugsweise zu berücksichtigen seien. Man abstrahirte indessen von der Aufnahme einer solchen Bestimmung, weil ohnehin nach anderen Paragraphen der großem Qualifikation schon das Vorzugsrecht gesichert worden. Im Uebrigen war die ganze Versammlung einverstanden, und man vollzog die Statuten. Die Versammlung konstituirte sich darauf, um die nöthigen Korporationsrechte erwerben zu können, und schritt zur Wahl eines Vorstandes. Mit Einstimmigkeit wurde dann der bisherige interimistische Zentraloerein von Neuem definitiv gewählt, da man allgemein mit der Wirksamkeit desselben sich zufrieden erklärte. Besonders wurde von allen Seiten die Thätigkeit des Vorsitzenden, des Oberrabbiners S. Elger, gebührend anerkannt, und die seltene Geschäftskunde wie der Edelmuth des ausgezeichneten Polizeipräsidenten v. Minutoli gerühmt, der mit einer gewiß höchst seltnen Hingebung sich der Angelegenheit zum Wohl und zur Bildung der Juden annehme, wie denn besonders diese beiden Männer mit ausdauerndem Eifer an dem Unternehmen arbeiten. Inzwischen wurde dem nun von Neuem gewählten Vorstande der Name „Verwaltungsrath" beigelegt. Für den Fall des freiwilligen Ausscheidens oder des Sterbens einzelner Mitglieder wurde bestimmt, daß, so lange noch sechs Mitglieder in demselben verbleiben, ihm die Führung der Geschäfte zu belassen sei, und erst wenn die erforderlichen sechs