Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-09-28 · Heft 40 (28.9.1846) · p. Seite 582

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 40 (28.9.1846)
Date
1846-09-28
Page
Seite 582 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3225443-3225484--08042-3238837
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

582 und kann: so haben wir hier abermals auf einen Uebelstand aufmerksam zu machen. Die Religionsfchule darf nicht einzelne Stunden Ln Anspruch nehmen, etwa von 8—9, oder von 11—12, oder von 5—6 Uhr. Dies macht theils den Unterricht sehr mager, da er zu beschränkt, theils wirkungslos, da er zu kurz und zu zersplittert, theils unordentlich, da mit dem Sammeln der Schüler ein Theil Zeit verloren geht, theils sind dann auch die Zöglinge, wenn er vor dem anderweitigen Schulbesuch stattfindet, schon zu sehr auf diesen bedacht, oder wenn nach demselben, zu abgespannt. Sondern die Religionsschule muß eine größere, zusammenhängende Zeit, als Sonntag Vormittag, Mittwoch Nachmittag, Sonnabend Nachmittag, dauern, um so die Zeit zu haben, die Disziplinen gehörig abwechseln zu lassen, ein geordneteres Ansehen zu erhalten, und die Zöglinge nicht ohne Eindruck und durchdrungenen Geist zu entlassen; überhaupt um sich so neben die anderen Schulen zu stellen. Allerdings ist es zu bedauern, daß dadurch der Zugend die Erholungszeit verkürzt wird. Um so mehr Pflicht ist es für den Lehrer, den Unterricht den Zöglingen angenehm zu machen; und wenn, wie es natürlich nothwendig, die Kinder von den christlichen Religionsstunden dispensirt sind, so ist das Opfer nicht allzugroß, überhaupt aber unvermeidlich. Hieran reiht sich wie von selbst eine dritte Frage: wie es nämlich mit den Kindern beider Geschlechter zu halten sei? Es kommt hier nämlich der Umstand herein, daß durch die Trennung beider Geschlechter die kurz zugemessne Zeit für die Religionsschule geradezu in zwei Hälften getheilt wird; und daß hinwiederum der Lehrer genöthigt ist, zu viele Zeit hintereinander zu unterrichten, da ja in wenigen Gemeinden so viele Lehrer bestellt werden können, um abzuwechseln, da doch die Schule nothwendig m Klaffen abgetheilt sein muß. Insbesondere aber in Religionsgegeuständen, wo der Ton des Unterrichtes ein höher gehobener sein muß, wird der Lehrer bei 4 oder 5 Stunden hintereinander (erst die Mädchenschule, dann die Knabenschule, oder umgekehrt,) so abgespannt, daß die letzten Stunden matt sein würden. — Demungeachtet muß eine Trennung der Geschlechter stattfinden. Denn erstens in methodischer Beziehung kann der Unterricht beider Geschlechter nicht derselbe sein. Sind schon einige Disziplinen für die Mädchen gar nicht anwendbar, wie der Unterricht in der hebräischen Bibel, der grammatikalische Unterricht der hebräischen Sprache: so müssen auch späterhin einzelne Disziplinen in größermUmfange, in größerer Genauigkeit bei den Knaben gelehrt werden, z. B. die israelitische Gesuchte; endlich muß auch der Religionsunterricht selbst einen dem Charakter und Bedürfniß der beiden Geschlechter verschieden angemessenen Verlauf nehmen. Hierzu kommt noch die disziplinarische Rücksicht. Mädchen sind vom geschickten Lehrer leicht zu leiten; strenger Strafen bedarf es bei ihnen gar nicht; Unangemessenheiten, Widersetzlichkeit, Eigensinn, sind bei ihnen selten und mit passenden Worteu, Rotirung in's Klassenbuch, Zensuren u. dgl. leicht zu beseitigen. Es findet dies bei Knaben nicht statt. Verstocktheit, Leichtsinn, Unordnung, Wildheit, Rohheit finden sich bei ihnen öfter vor, und die Strafen und Maßnahmen des Lehrers müssen daher oft viel ernsterer Art sein. Diese Beispiele wirken auf die weibliche Jugend höchst nachtheilig, und könnte durch die Anwesenheit derselben bei solchen, nicht zu vermeidenden Vorgängen soviel von der zarten Blüthe der Weiblichkeit verloren gehen, wie ihr nicht zu ersetzen wäre. Ist hierdurch klar gemacht, daß die Trennung der beiden Geschlechter auch in der Religionsschule unumgängliche Bedingung: so unterliegt dies doch einer Beschränkung, weil alle oben angeführten Gründe doch nur auf die spätere Zeit Einfluß haben, und die Anfänge des Unterrichts und der Schuljahre nicht betreffen. Der erste Religionsunterricht, welcher mehr die Vorbereitung der kindlichen Seelen zum eigentlichen Unterrichte, als diesen selbst, die erste Entwickelung der Begriffe und Gefühle erzielt, der Unterricht in der biblischen Geschichte bis zu der Köuigszeit, das Lesen des Hebräischen, die ersten Kenntnisse der Liturgie (Festtage), bieten für die beiden Geschlechter keine verschiedene Behandlungsweise dar; und ist dies die Zeit, wo Knaben und Mädchen auch in disziplinarischer Beziehung auf gleicher Stufe stehen. So weit demnächst braucht eine Trennung der beiden Geschlechter nicht stattzufinden, wohingegen diese nothwendig mit der zweiten Klasse einzutreten Härte. (Fortsetzung folgt.) Anträge an die vierte hochwürdige Nabbinerverfammlung zu Mannheim, von Emanuel Hecht. Loa der Schule, dieser Wiege jeber cdlern geistigen und moralischen Selbstständigkeit, dieser Pflanzstätte der Intelligenz, Tugend und Religion, dieser Borhalle roll

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.