Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 39 (21.9.1846)
- Date
- 1846-09-21
- Page
- Seite 575 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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575 Vom Neckar, 28. August. (Fr. I.) Die Nachricht von der mit glänzender Majorität in unsrer zweiten Kammer angenommenen Emanzipation der Juden hat selbst in solchen Kreisen, die früher leidenschaftlich gegen diese zeitgemäße und gerechte Ausgleichung alten Unrechts protestirten, keine Mißstimmung erzeugt, und so bestätigt sich die Ansicht derer, die von Anfang an unscrm wackern und gebildeten badischen Volke Hochherzigkeit und wahre Freisinnigkeit genug zutrautcn, um einer Maßregel, die nur dem kleinlichen, lichtscheuen Geiste gefährlich scheinen kann, nicht die vollste Zustimmung zu geben. Mag nun auch die Emanzipation der Juden in Baden noch einige Zeit auf ihre vollständige Verwirklichung warten müssen, sie wird uns doch binnen 2 bis 3 Jahren werden, denn das Haupthinderniß, der bisher widerstrebende Wille der Volkskammer, ist gehoben; die erste Kammer hat schon vor Jahren das sie hochehrende Prinzip völliger Gleichstellung ausgesprochen, und unsre Regierung hat bereits zu viele Beweise gegeben, daß sie das höhere Menschen- und Bürgerrecht ihrer jüdischen Staatsangehörigen zu ehren weiß, als daß man von dieser Seite Hindernisse zu fürchten hätte. Wir freuen uns, bei dieser Gelegenheit unsrer Negierung das ehrende Lob zollen zu können, daß sie überall, wo sie bei einem Israeliten wahres Verdienst, wahres und tüchtiges Streben anerkennen konnte, dies mit zuvorkommender und ungeschmälerter Hingebung that; sie griff in manchen Fällen der Emanzipation vor, und zwar, wir z. B. bei Ertheilung des Professorats an Herrn vr. G. Weil in Heidelberg, mit rücksichtsloser Umgehung widerstrebender Vorurtheile. Aus Mecklenburg-Schwerin, 8. September. (H. C.) Die Regierung beabsichtigt, das von den Juden bisher entrichtete Schutzgeld aufzuheben. Dasselbe soll indessen noch acht Jahre lang bezahlt und für den Betrag (7000 Thlr. jährlich) ein Seminar für jüdische Lehrer errichtet werden. Aus Württemberg, Ende August. (Privatmitth.) Hoch erfreut bin ich, Ihnen anzeigen zu können, daß in unserm Vaterlande, welches eine geordnete israelitische Kirchenverfassung zu besitzen so glücklich ist, die Beschlüsse der Rabbinerversammlung von unserm hohen Ministerium beachtet und indessen Anordnungen Berücksichtigung fanden. So eben ist den Polizeiämtern und israelitischen Kirchenvorständen ein Ministerialerlaß, die Frauenbäder betreffend, zugekommen, der,bei aller Berücksichtigung des Herkömmlichen, den Ausspruch der vorjährigen Rabb. Vers, ausgenommen, sogar ausdrücklich darauf hingewicsen hat. Muß man es auf der einen Seite dankend anerkennen, daß unsre hohe Regierung die Gewissensfreiheit beachtet, in Religionssachen keinen Zwang auflegt, so kann man ihr auf der andern Seite nicht genug Dank wissen, daß sie auch dem besonnenen kirchlichen Fortschritte das Wort spricht und ihn den Gemeinden anempsiehlt. Der Erlaß lautet also: Abschrift. Erlaß des Ministeriums des Innern an die vier Kreisregierungen. I. Es ist zur Kenntniß der Behörden gekommen, daß die Badeinrichtungen, welcher sich die jüdischen Frauen zu den ihnen ritualmäßig vorgeschriebenen Reinigungen bedienen, an vielen Orten in einem gesundheitsgefährlichen und die Forderungen des Anstandes und der Menschlichkeit verletzenden Zustande sich befinden, insofern dieselben theils in Kellern und anderen unterirdischen, höchst ungesunden Gelassen angelegt, nicht selten Ueberschwemmungen ausgesetzt und daher mit unreinem, verdorbenem Wasser angesüllt sind, ja theils sogar hie und da wegen der großen Masse und Tiefe des Wassers die Gefahr des Ertrinkens zulassen, theils endlich sehr oft die erforderliche Erwärmung des Wassers nicht gestatten. Das Ministerium sieht sich daher veranlaßt, nach Vernehmung des Medizinal-Kollegiums und der israelitischen Oberkirchenbehörde der Kreisregierung im Anschlüsse diejenigen Normen, nach welchen die fraglichen Tauchbäder ohne Verletzung der Ritualgesetze in einen der Gesundheit nicht gefährlichen Stand gesetzt werden können, mit dem Aufträge zuzufertigen, die Bezirksbeamten anzuweisen, mit allem Ernste darauf hinzuwirken, daß an den Orten, wo die hergebrachten Tauchbäder der israelitischen Frauen noch im Gebrauch sind, die Badeinrichtungen in einen dem Normalzustand so viel möglich entsprechenden Stand gebracht werden. Die Bezirksbeamten haben bei Gelegenheit der Ruggerichte sich dessen zu vergewissern. Die beigelegten weiteren Exemplare dieses Normal-