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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-09-21 · Heft 39 (21.9.1846) · p. Seite 573

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 39 (21.9.1846)
Date
1846-09-21
Page
Seite 573 (sequence 9)
Language
German
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573 geben, welche das Franks. Journal No. 237 gebracht hatte. Sie lautet: „Wenn es auch mir, dem einzelnen Mitgliede, nicht obliegen kann, allen gegen die R. V. beliebten Protestationen entgegentreten zu müssen, und ich mich von vornherein dagegen verwahre, als wollte ich mich und mein Streben förmlich mit jener Versammlung identifiziren, so halte ich es doch, insofern ich mich am Heerd der Protestatioven befinde, für meine Pflicht, auch zum zweiten Male Ln die Arena zu treten, und freut es mich dabei sehr, heute einem würdiger« Kämpfer gegenüber jene Pflicht der Vertheidigung anfzunehmen. Die erwähnte Protestation ist nämlich mit so vieler Ruhe und dem Gegenstände angemessnem Ernste geschrieben, daß ich mich bei Durchlesung derselben fragte: hätte die R. V. in Betreff des Sabbats vielleicht den Anforderungen, welche innerhalb der hier ausgesprochenen Grundsätze liegen, wirklich entsprechen können, und was hätte sie dann beschließen müssen? Ich antwortete mir: nothwendig Eines von Beiden: entweder die Sabbatverlegung oder die Aufhebung des Geschäftsverbotes anjenemTage. Es sei mir gestattet, hierüber ein aufkläreudes Wort zu sprechen. Vor Allem frage ich: gesetzt, das Christenthum hätte den wöchentlichen Ruhetag nicht unter seine Institutionen ausgenommen, träte dann nicht auch dieser Tag in Widerstreit mit dem sozialen Leben? hätten wir vielleicht dann — da doch unsere Protestirenden mit weitgreifendem Ausspruche behaupten, daß kerne religiöse Vorschrift, die mit dem bürgerlichen und sozialen Leben der Israeliten in Widerstreit treten könnte, für uns mehr Verbindlichkeit habe — den Sabbat nicht verlegen, denn das hätte ja nichts genützt? sondern ganz aufgeben, eine so heilsame Institution, die zur Erhebung und Veredlung des Menschen so unendlich viel beiträgt, preisgeben sollen? wäre dann ihr hoher Nutzen dadurch beseitigt gewesen, daß sie nur von einer kleinen Minorität getragen gewesen wäre, welche in Allem, auch in ihren heiligsten Angelegenheit, der Majorität sich fügen müßte, sobald das soziale Leben dringend gebeut? — Run aber hat das Christenthum den wöchentlichen Feiertag angenommen, ist aber vom Sabbate, ohne daß eine förmliche Verlegung je stattgefunden, allmälig zur Sonntagsfeier übergegangen. *) Wie konnte es dieses *) Man vergl. hierüber und über das Folgende: Reinhard, System der chr. Moral, HI. P. 749 ff. Dessen Predigten 1808. II. 209. Schrökh, Kirchenthun, dem Aussprache der Bibel, ja dem Beispiele Jesu und der Apostel zuwider? Aus zwei Gründen! Einmal ist nach christlicher Lehre das Zeremoniatgesetz in allen seinen Beziehungen, also auch in Betreff aller Sabbat- und Feiertage, besonders für die Christen aus nichtjüdischem Stamme aufgehoben oder nicht verbindlich, man hat also den Sabbat nicht abgeflellt, sondern den Sonntag freiwillig angenommen; dann wieder hat die christliche Ueberlieferung, daß zwei für das christliche Dogma so wichtige Begebnisse, die Auferstehung und die Ausgießung des heiligen Geistes, am Sonntage stattgefunden, diesem Tage für die Bekenner jener Religion eine Weihe gegeben, welche auch bei geänderter Anschauung ihm historisch gesichert bleibt. Nun aber frage ich, wer hat für uns Israeliten den Sabbat aufgehoben? und woher wollten wir die religiöse Weihe am Sonntag nehmen, wir, denen Bibel und Geschichte entgegen wären? glaubt man wirklich, es ließe sich diese Weihe so leichten Kaufs auf einen andern Tag übertragen, sie mit allen den tausend heiligen Beziehungen, welche nicht im Verstände, sondern im Gemüthe ihre Wurzeln haben? Und wie sollte konsequenter Weise mit den übrigen Festen verfahren werden? bilden nicht auch diese Konflikte? sollen auch sie verlegt werden, und wohin? Oder was sollten unsere Brüder in Ländern thun, in welchen der Sonntag nicht der Ruhetag der Mehrheit ist? sollten sie z. B. dort, wo der Koran herrscht, einen Tag vorwärts schreiten, um mit den Christen, oder einen Tag rückwärts, um mit den Muhamedanern zu feiern, oder nach den Regeln der Statik mitten inne beim Sabbate der Juden verharren? Ist die Einheit einer großen, über die Welt zerstreuten Glaubensgemeinde Nichts, daß man in so wichtiger Angelegenheit ohne Gefährdung des Ganzen sie zu verletzen, tödtlich zu verwunden glauben dürste? Ich frage die Brüder von christlichen Bekenntnissen, was sie dazu sagen würden, wenn die Tausende ihrer Glaubensgenossen im Morgenlande mit einem Male den wöchentlichen Ruhetag auf den Freitag verlegten? würde nicht ein Schrei der Mißbilligung die ganze Christenheit durchdringen? Und gerade die Minderheit, die schwächere, hat die Pflicht auf sich, in wesentlichen Punkten ihrem Bekenntnisse Nichts zu vergeben, und für gesch. II. 144. VI. 256. Neander, Allg. Gesch. der chr. Rel. S. 514. Franke, de diei dominici etccelebratione. 50—59. — Durch obige Auseinandersetzung hoffe ich zugleich mehreren jüngst in der Didaskalia erschienenen Aufsätzen über die Sabbatverlegung begegnet zu haben. St. 39*

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