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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-09-21 · Heft 39 (21.9.1846) · p. Seite 570

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 39 (21.9.1846)
Date
1846-09-21
Page
Seite 570 (sequence 6)
Language
German
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570 gionspartei auszuschließen, nicht hinwegsetzen kann. Wollte man hier dem subjektiven Meinen und Belieben Einzelner Raum gestatten, so würde die Eidesleistung, um sich ihrer zu entledigen, nicht bloß von Juden, sondern auch von Mitgliedern anderer Religionsparteien auf das Leichteste umgangen werden können, oder aber in vielen Fällen zur bedeutungslosesten Formalität herabgewürdigt zu werden Gefahr laufen. Ja, bei gleichem Prinztpe würde sich zuletzt überhaupt kein Landesgesetz mehr durchführen lassen, wenn es diesem oder jenem Unterthanen aus subjektiven Gründen mißfiele. Da hiernach der Weigerungsgrund des Klägers bezüglich der Eidesleistung gesetzlich ganz ungerechtfertigt erscheint, so mußte Kläger nach §. 294 Tit. 19 a. a. O. pro jurare nolenls erachtet werden und war somit die Zurückweisung seines Klageanspruchs die nothwendige Folge." Wozu fordert uns nun dieser Fall auf? Daß unsere Glaubensgenossen bei den hohen Staatsbehörden eine Beseitigung der, auch nach unseren Religionsvorschriften unnöthigen (s. Protok. der braunschw. Rabb. Vers. S. 33 bis 41) Formalitäten zu erwirken suchen — nicht aber durch falsche Angaben auf die Religion ihrer Väter ein falsches Licht werfen. Deutschland. Hamburg, 4. September. (Privatmitth.) Auch hier ist jetzt eine Adresse an „die Männer von Schleswig-Holstein" ausgelegt, die aber von Juden nicht mit unterzeichnet wird, weil sie im Namen von „den Bürgern Hamburgs" redet, welche Bezeichnung uns nicht trifft. Es wird uns damit — ich glaube in wohlwollender Absicht — die Lächerlichkeit erspart, wie in Neumünster jüdische Toaste für Einheit, Deutschheit und Selbstregiment zweier Länder ertönen zu lassen, in denen gesetzlich kein Jude*) übernachten darf, und in deren Ständeversammlungen vor wenigen Jahren der Vorschlag des Monarchen, die Juden zuzulaffen, als eine Erniedrigung des Landes mit Entrüstung zurückgewiesen ward; zumeist von Seiten *) In Schleswig darf gar kein Jude wohnen oder sich aufhalten; in Holstein, mit Ausnahme der Freistädte Altena und Glückstadt, nur sehr bedingt in etwa vier Plätzen. Obiger Umstand beweist übrigens, daß Schleswig deutsch und nicht dänisch ist, denn in Dänemark herrscht Gewissensfreiheit. Korresp. des Adels, der freilich lieber aus neue Hofhaltungen spekulirt, deren Kosten der Bürger bezahlen soll. Ja, wenn noch irgend etwas zu der Annahme berechtigte, diese Herzogthümer würden den Juden, d. h. der Gewissensfreiheit gegenüber von ihrer errungenen Selbstständigkeit einen bessern Gebrauch machen, als 1814 die Hansestädte, 1817 die Mecklenburge; aber dazu ist nicht die geringste Aussicht, am Wenigsten jetzt, wo man gern die Race-Antipathien ausbeutet. „Durch den Mund der Säuglinge und Kindlein begründest du, o Gott, deine Macht, Feind und Wüthrich zu beruhigen." Dieser friedliebende Psalmspruch wäre beinah hier schmählich Lügen gestraft worden, indem just dieser holden Wesen wegen in unsrer Gemeind« ein Kampf der Zentauren und Lapithen dem Ausbruche nahe war. Die „Gesellschaft für die sozialen Interessen der Juden" hatte nämlich eine Anzahl, vorläufig 12, Judenkinder in die hiesigen Warteschulen untergebracht und zeigte dies in einem besondern, diese Aufnahme sehr hochpreisenden, gedruckten Zirkular an, wobei eine Aufforderung zu reichlichen Spenden an diese Schulen, deren eine, die vierte, Geld zu einem Neubau bedürfe. Abgesehen davon, daß Viele in der Gemeinde es für unangemessen und Rokoko hielten, sich als Jude nur mit dem offnen Geldbeutel zu zeigen, so wie überhaupt das Geschehene so hoch aufzunehmen, da wir Juden doch Jahr ein Jahr aus zu den Anstalten der Christen kontribuiren, von denen wir ausgeschlossen sind u. s. w., hatte sich eine gewaltige Reaktion von Seiten der Orthodoxen — wie gewöhnlich die Heuchler voran, die Aufrichtigen langsam hintennach — entwickelt. „Man schicke die Kinder der Armen hin, wo sie Heilandsliedlein sängen und Teresa äßen!" Nun war Beides ungegründet. In den hiesigen Warteschulen besitzt die hier sehr geringe Zahl der Mystiker und Pietisten durchaus keinen Einfluß und was das Essen betrifft, so erhalten die Kinder dort alle Tage nur Milch- und Biersuppen, bloß Donnerstag werden Fleischsuppen gegeben und da erhalten die Judenkinder entweder wieder Biersuppen, oder es werden koschere Suppen von unserm „Verein der jungen Armenfreunde" geschickt. Nun beging aber die provisorische Verwaltung der „Gesellschaft für die sozialen Interessen der Juden" in ihrem Enthusiasmus das Versehen, den gedachten Verein nicht einfach um Suppen für arme jüdische Kinder anzugehen, sondern

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