Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 38 (14.9.1846)
- Date
- 1846-09-14
- Page
- Seite 552 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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552 daß sie dies bei Weitem nicht ist, ist nur zu bekannt, — müßte auch dann nicht ein solcher Akt geradezu aus dem Entschlüsse der ganzen Glaubensgemeinde hervorgehn, dürfte eine Versammlung, die überhaupt daS Organ der gegenwärtigen religiösen Ueberzengungen, der bereits erkannten und allgemein gefühlten Bedürfnisse sein kann und will, einen Ausspruch über diesen Gegenstand thun? Sie war sich ihrer Stellung, welche einen jeden Eingriff in die freiere Entwickelung zu vermeiden hat, genug bewußt, wenn sie, da der Gegenstand doch berührt wurde, gegen die Verlegung in ihren Beschlüssen nicht direkt sich ausgesprochen hat; von ihr zu verlangen, sie solle sie bevorworten, das ist wahrlich, selbst abgesehen von aller theologischen Erwägung, rein pom Standpunkte des praktischen Lebens betrachtet, mehr als Unbesonnenheit, es ist ein Zeichen von gänzlicher Verblendung, von Verkennung der ganzen Verhältnisse. Allein, sagt man, wenn ihr eingesehen habt, daß ihr in dieser Frage eine Ausgleichung nicht erwirken könnt, wozu euch gar mit dem Gegenstände befassen? Wir haben Recht, wenn wir behaupten, daß ihr euch mit Kleinlichem befaßt, daß Wesentliche umgangen habt, daß eure Thätigkeit nicht den Erwartungen entsprochen und ihr das in euch gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt habt. — Ich frage aber, ist eß nicht durchaus nothwendig, daß eine Versammlung von Lehrern der Religion in entschiedenstem Ernste mir dieser offenen, alles gesunde religiöse Leben auszehrenden Wunde sich beschäftige? Es muß immer mehr zur Klarheit kommen, daß hier der wunde Fleck in unserm religiösen Leben ist, mit allem Nachdrucke darauf hingewiesen werden, dann wird die Heilung näher gebracht werden. Die bisherige Gedanken- und Gesinnungslosigkeit in diesem Punkte muß in ihrer ganzen Nacktheit aufgewiesen werden. Es ist schmachvoll, wie man bis jetzt, während man oft mit jüdischer Frömmigkeit prunkte, mit eingeschläfertem Gewissen diesen Kernpunkt eines religiös-kirchlichen Lebens mißhandelte; dieses Gewissen regt sich daher auch, so oft der Punkt ernstlich zur Sprache gebracht wird, aber statt, wie es sollte, sich gegen sich selbst zu wenden, klagt es diejenigen an, welche es aus seiner Schlaftrunkenheit aufwecken. Rein, diese Frage muß zur Entscheidung kommen, wenn das Judenthum ein kräftiges dauerndes Leben behalten soll, und sie wird zur Entscheidung kommen, wenn sie nur immer und immer dem Bewußtsein vorgeführt wird, sie muß zur Entscheidung kommen, mag es sein, wie es wolle, durch einen gereiften Entschluß der Gesammtheit. Aus der schaudererregenden Verwirrung und Unklarheit, in deren Schlund das ganze religiöse Leben verschlungen wird, muß daß Judenthum, muß eine seiner wesentlichsten Institutionen, der Tag der Weihe und der Ruhe gerettet werden, und aus der Unklarheit kommt man nur, wenn sie recht lebhaft in ihrer Halbheit und Leere nachgewiesen wird. Nun, entgegnet man, es mag sein, daß die Versammlung hier nicht anders verfahren durfte; aber mußte sie nicht gerade deu Verlust, welcher nun einmal durch die faktische Nichtbeachtung des Sabbats erzeugt wird, auf irgend eine, sei es auch mangelhafte, Weise zu ersetzen suchen? Da nun der Gottesdienst, für unser gegenwärtiges religiöses Leben von solcher Bedeutung, am Sabbate von so Dielen nicht besucht wird und nicht besucht werden kann, war es da nicht die Aufgabe der Versammlung, einen feierlichen Gottesdienst an dem Tage, der die Muße zu einem solchen bietet, anzuempfehlen? An und für sich wäre vielleicht ein Ausspruch von der Versammlung hierüber übersiüssig. Was läßt sich denn gegen einen Gottesdienst am Sonntage, wenn er nur nicht diesen als Sabbat ausdrücklich bezeichnet, einwenden? Seit wann verbietet das Judenthum, daß Predigten auch au anderen Tagen als Sabbaten und Festtagen gehalten werden? Es ist dies ein Gegenstand, welchen eine jede einzelne Gemeinde für sich, wenn sie ein solches Bedürfniß für einen Theil ihrer Mitglieder erkennt, zu erledigen hat. Allein wälzen wir diese Aufgabe von der Versammlung nicht ab, umsomehr da ihr ein ungefähr dahin lautender Antrag vorlag. Sie hat diesen vertagt; hat sie daran Unrecht gethan? Betrachten wir es genauer! Der Sonntags- Gottesdienst hat seine zwei Seiten. Die eine ist die oben angegebene, und gewiß würden alle Mitglieder mit Vergnügen ihre Zustimmung zur Einrichtung eines Gottesdienstes gegeben haben, welcher denen, die ohne ihn einer jeden religiösen Anregung verlustig sind, eine solche darbietet. Allein er hat auch seine andre Seite, und von dieser wird er von gar Vielen in den Gemeinden betrachtet. Man steht in ihm einen versteckten Angriff auf den Sabbat, eine Anbahnung zur Verlegung desselben auf deu Sonntag, und daher die Abneigung gegen denselben, daher das Mißtrauen gegen die Genossenschaft für Reform in Berlin, daher die große Aufregung, als z. B. am hiesigen Orte dieser Wunsch von Einigen geäußert wurde, daher die Entschiedenheit, mit welcher in anderen Gemeinden ein solcher Vorschlag, als er ihnen gemacht worden, abgewiesen wurde. Und da sollte eine Versammlung, welche es als eine heilige Pflicht betrachten mußte, die