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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-09-14 · Heft 38 (14.9.1846) · p. Seite 551

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 38 (14.9.1846)
Date
1846-09-14
Page
Seite 551 (sequence 3)
Language
German
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551 Platze Gehens beim Man-Sammeln 2 Mos. 16, 23.29. Unklar ist dies nur beim Feueranzünder! 2 Mos. 35, 3. Auch die Propheten geben keine nähere Bestimmung, und was sie darüber sagen, enthält nur das Allgemeine, mit Berücksichtigung dessen, was die, den Sabbat verletzenden Israeliten ihrer Zeit hauptsächlich thaten, wie Geschäfte treiben Jesch. 58, 13. 14., Lasten tragen Jirm. K. 17., Getreide nicht verkaufen Amos 8, 5. Unwiderlegbar ist es hiermit erwiesen, daß die heil. Schrift das Arbeitsverbot am Sabbat und Festtag an eine genaue, sorgfältig bestimmte Verordnung nicht knüpfen wollte, da sie dies sonst bei diesem wichtigsten Gesetze gewiß gethan hätte: das heißt nichts anders, als daß sie, da das Verbot im Allgemeinen an sich leicht und von selbst verständlich ist, im Einzelfalle es dem Gewissen des Einzelnen überantwortete. Daher sehen wir denn auch die spätere Verarbeitung des Arbeitsverbotts, welche eine Kasuistik desselben nach der Richtung des damaligen Geistes dem Volke geben wollte, in keiner kleinen Verlegenheit, so daß sie zu dem Umstande, daß das Sabbatgesetz auch in der Nähe der Bauvorschriften der Stiftshütte vorkommt, greifen mußte, um einen Faden zu gewinnen. Wir sind demnach bei dem oben ausgestellten Grundsatz ganz und gar auf biblischem Boden, mit dem sich das Bewußtsein des jetzigen Menschen vereinbart. (Fortsetzung folgt.) Zur Verständigung. Die Verwahrungen nnd Protektionen, die in Frankfurt am Main an's Tageslicht kamen, waren heftig, angreifend, absprechend. Es mußte ihnen heftig und scharf begegnet werden. — Ist dies abgethan, so stehen die jenen zu Grunde liegenden Ansichten doch einmal da, und müssen als solche erwogen werden. Es wird dazu Zeit sein. Vorläufig erwähnen wir, daß so eben eine Broschüre „ein vorläufiges Wort zur Verständigung" von Geiger erschienen ist, mit der wir zwar nicht in allen Punkten übereinsiiwmen, aus der wir aber Folgendes hervorheben: „Allein die Schwierigkeiten, welche der Feier entgegenrreten, liegen nicht in deren Unangemessenheit an und für sich, sondern in dem Widerspruche mit dem Leben, fr h. in dem Widerspruche, welcher durch die von der Majorität der Landesbewohner angenommene, von dem Staate beschützte Sitte entsteht, einen andern Tag als den im Judenthume eingesetzten zu feiern; daher erzeugt sich die große Schwierigkeit, daß der Jude als solcher seine Arbeit und sein Gewerbe einstellen soll, an einem Tage, der im Allgemeinen als Werktag gilt, woraus natürlich ein großer Nachtheil entspringt, daß er aber noch außerdem auch an dem Tage, welcher ihm als Juden als Werktag gelten sollte, sowol durch die allgemeine Landessitte als auch durch die ausdrücklichen Vorschriften des Staates zur Ruhe veranlaßt, resp. genöthigt wird. Diese Kollision ist nicht von heute und nicht von gestern, sie wurde aber früher weder in der Weise gefühlt noch beachtet wie jetzt. Der Jude war ehedem so sehr von der Wichtigkeit und Unverletzlichkeit seiner Feiertage durchdrungen, daß kein irdischer Nachtheil etwas in die Wagschale legen konnte; dann waren auch die Gewerbsverhältniffe im Allgemeinen und in Beziehung auf die Stellung der Juden insbesondere ganz anderer Art, so daß der Nachtheil auch wirklich nicht in dem Maße hervortrat. Die Verhältnisse haben sich darin wesentlich geändert. Es ist bedauerlich, daß das religiöse Gefühl an der Kraft, mit der es auch Verlusten gegenüber sich erhält, bedeutend verloren hat; aber bekennen wir es nur, daß auch der Betrieb des Gewerbes im Allgemeinen in so ganz neue Phasen getreten ist, die von den Juden in der neueren Zeit ergriffenen Gewerbe, Gottlob, so ganz anderer Art sind, daß der Nichtbetrieb derselben an zwei auf einander folgenden Tagen jeder Woche fast zur Unmöglichkeit geworden ist. Was soll nun unter solchen Umständen eine Versammlung von Lehrern der Religion thun? Mau ist mit der Antwort sehr rasch bei der Hand; sie soll aussprechen, daß der seit drei Jahrtausenden bestehende, von der überwiegenden Majorität der Judenheit auf dem ganzen Erdenrunde mit aller Strenge und Aengstlichkeit gefeierte, ja selbst bei einem großen Theile derer, welche sich über viele seiner Satzungen Hinwegfetzen oder ihn für ihr Leben ganz ignoriren, doch als wesentliches Gebot des Judenthums angesehene, wenn auch von ihnen verletzte, Ruhetag nunmehr zur Unmöglichkeit geworden und daher einfach als Werktag zu erklären sei, hingegen der bis jetzt lediglich als Werktag angesehene, von einer andern Konfession gefeierte, mit fremden Religionsideen verwebte und zur Unterscheidung von uns angenommene Tag auch von uns als Ruhetag zu adoptiren sei. Kann man ernstlich eine solche Anforderung machen? Ist dieser Entschluß wirklich ein so leichter? Gesetzt, die theologische Debatte darüber sei ganz zu Gunsten der Verlegung geschloffen — und

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