Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 37 (7.9.1846)
- Date
- 1846-09-07
- Page
- Seite 546 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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546 den Talmud und liest aus einer deutschen Uebersetzung des Talmud eine Stelle vor, worin dieser den Juden ausdrücklich das Betreiben des Ackerbaues und der Handwerke bestehlt. — Er spricht sich in gediegener Rede gegen das Borurtheil, die Angst vor Verkümmerung des materiellen Privatintereffes, und wie die vorgebrachten Gründe gegen die Emanzipation heißen, aus und hofft zuversichtlich von der Kammer daß sie die lange vorenthaltenen Rechte den Juden nicht länger entziehen wolle. — Er hat sich nicht getäuscht, der Kom.-Antrag, „die sämmtlich eingegangenen Petitionen an großh. Ministerium mit Empfehlung zu überweisen", ist mit 36 Stimmen gegen 18 angenommen worden. Bei der Abstimmung erklärten sich: für den Kommissionsantrag: Baum, Bassermann, Blankenhorn-Krafft, Brentano, Christ, Dennig, Dörr, Gottschalk, Hecker, Heimburger, Hclbing, Helmreich, v. Jtzstein, Junghanns II., Kapp, Knittel, Krämer, Lenz, Martin, Mathy, Mez, Müller, Peter, Reichenbach, Richter, Rindeschwender, Scheffelt, Schmitt von Bruchsal, Schmitt für Wertheim, v. Soiron, Straub, Trefurt, Welker, Welte, Zettel. Dageg en stimmten: Arnsperger, Bleidorn,Buß, Fauth, Hägelin, Jörger, Junghanns I., Kern, Knapp, Litschgi, Meyer, Nombride, Rettig, Schaaff, v. Stockhorn, Stolz, Ullrich, Weller. Es fehlten zur Abstimmung; theils wegen Abwesenheit von Karlsruhe, folgende Abgeordnete: Bader, Bissing, Buhl, Dahmen, Goll, Speycrer, Stößer, Vogelmann. Hamburg, 22. August. Neuerdings ist eine Schrift über das hiesige Zunftwesen erschienen, worin auch der Lage der Juden gedacht wird. In Hamburg lastet der Druck der Zünfte auch auf den Juden, denn diese sind nicht zunftberechtigt, dürfen sich keine christlichen Gesellen halten u. s. w. — und doch wirft man den Juden immer den Schacher vor. Wenn hier ein jüdischer Meister sich etabliren will, muß er einen christlichen Associv haben, solchen Druck kennt man nur in der freien Reichsstadt. Vor einigen Wochen wurde in mehreren Blättern viel Aufhebens davon gemacht, daß der Senat die jüdischen Schulen unter Beaufsichtigung des neu zu gründenden Scholarchats stellen wolle und diese Weisheit und Güte gar außerordentlich gepriesen: es hat sich jetzt herausgestellt, daß der Senat gar nicht daran dachte, wie er an die Juden überhaupt nicht denkt. Anzeiger. In demselben werben Annoncen aller Art gegen 1V* Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum sowie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandlung. Gesuch. Ein unverheiratheter Mann (preuß. Staatsbürger), jetzt Kantor und Schächter in einer nicht unbedeutenden Gemeinde, wünscht zu Ostern 1847 in einem großem Orte ein seinen Kenntnissen entsprechendes Engagement (gleichviel ob der Gottesdienst mit oder ohne Chor) zu finden. Er ist geprüfter Lehrer für vollständigen Unterricht, und nicht allein im Stande, in alten wie in neueren Sprachen (französisch, englisch, italienisch) zu unterrichten, sondern auch Gesang und Musik zu lehren. Zeugnisse werden beigebracht. Hierauf reflektirende Gemeinden belieben ihre Adressen franko sub R. L an die löbl. Baumgartnersche Buchhandlung in Leipzig einzusenden, welche dieselben weiter befördern wird. Lehrliirgsgesuch. Unterzeichneter wünscht sogleich oder zu Michaelis einen Lehrling aus einer anständigen Familie, mit nöthigen Schulkenntnissen versehen, unter sehr annehmbaren Bedingungen zu engagiren, und wolle man sich gefälligst mittels portofreier Briefe direkt an ihn wenden. Bern bürg, 3. September 1846. M Heß jim. Manufaktur- und Mode-Waaren-Handlung. Zur gefälligen Beachtung. Verkauf oder Verpachtung eines Rittergutes. Ein israelitischer Rittergutsbesitzer sucht zu seinem Gute, welches in Westpreußen im marienwerderischen Regierungsbezirk, 6 Meilen von Stolpe und 12 Meilen von Danzig entfernt liegt, einen Theilnehmer oder Pachter, wo möglich einen Glaubensverwandten, der ein Vermögen von 4—5006 Thlr. besitzen muß. Dieses Rittergut enthält einen Flächenraum von 2000 Morgen Ackerland, Vorwerke, Familienhäuser, Wiesen, Holz, Torf und Mergel u. s. w. in hinreichender Menge. Es ist mit 6950 Thtr. versichert und hat nur 24 Thlr. Abgaben. Der Werth des Gutes ist auf 18000 Thlr. veranschlagt; der Besitzer wünscht Familienverhältnisse wegen einen Theil desselben, mit oder