Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 37 (7.9.1846)
- Date
- 1846-09-07
- Page
- Seite 543 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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543 Deutschland. Mannheim, 22. August. (Mannh. Abendzeit.) Eine herrliche, unschätzbare, wenn auch spät gereifte Frucht der Entwickelung des badischen Verfassungslebens erblicken unsere Leser heute am 28. Jahrestage der Stiftung der Verfassungs-Urkunde, in dem Beschlüsse der zweiten Kammer, daß jede gesetzliche Schranke, welche bisher zwischen den Christen undJuden im Staate bestand, fallen, daß die Emanzipation der Juden verwirklicht werden soll. Diebadische zweiteKammcr hat den schönsten Sieg über sich selbst gefeiert, indem sie ihre früheren Beschlüsse vernichtet und der Staatsregierung die völlige Gleichstellung der Juden mit den Christen empfohlen — sie zur Vorlage des sie aussprechenden Gesetzentwurfs aufgesordert hat. Die großherzogl. Staatsregierung, die mehrere Vertreter dieser so einfachen und doch so großen Angelegenheit der Menschheit und der bürgerlichen Gesellschaft in sich saßt, wird nicht säumen, dieser Aufforderung zu entsprechen, und so werden mit dem nächsten Landtag die Stände und die Regierung dem schönen Werke durch förmliches Gesetz die Krone aufsetzen. Möge uns und Allen, die es angeht, jedes weitere Hinhalten der Sache, jede Täuschung erspart bleiben; der schon so lange verderblich nagende Krebs der Unfreiheit und Ungleichheit unter den Angehörigen eines und desselben Staates muß baldigst vertilgt werden, wenn er nicht in Leib und Seele des einen und andern Theiles neues Unheil anrichten und selbst die ihn schützten und pflegten, zuerst verderben soll. Diese Thal der badischen Kammer wird sicher in ganz Deutschland mächtigen Anklang finden. Karlsruhe, 21. August. (Mannh. Abendzeit.) Die heutige Sitzung der zweiten Kammer wird eine ihrer denkwürdigsten bleiben, sie hat der Sache der Humanität, des Rechts und der Freiheit eine schwere Schuld abgetragen, sie hat sich für die Emanzipation der Juden, — für deren volle rechtliche und bürgerliche Gleichstellung mit den christlichen Staatsangehörigen ausgesprochen. Ich beschränke mich darauf, Ihnen vorläufig einiges Nähere über den erwähnten wichtigsten Gegenstand der heutigen Tagesordnung zu berichten. Christ hatte zuerst das Wort; er setzte auseinander, wie es der badischen Kammer unwürdig gewesen, Beschlüsse, wie die bisherigen, in der Frage der Judenemanzipation zu fassen; man habe immer von den Juden verlangt, daß sie einen Theil ihrer Religionsgesetze und Gebräuche der bürgerlichen Gleichstellung zum Opfer bringen und so einen Tauschhandel machen sollten, der jedes Menschen unwürdig, und den sie zu ihrem Ruhme immer mit Indignation zurückgewiesen hätten. Welchen Beschluß die Kammer auch fassen möge, nur diesen möge sie nicht mehr fassen, da er eben so entehrend, als unausführbar sei, worüber er als Vorstand der höchsten jüdischen Behörde am Besten urtheilen könne. Er wies statistisch nach, daß die Zahl der Verbrecher unter den Juden eine im Verhältniß kleinere, als die unter den Christen sei; daß ferner die Zahl der unehelichen Kinder in keinem Verhältnisse zu der der christlichen Konfessionen Badens stehe. Er will zwar zur Beruhigung der ängstlichen Christen Beschränkungen in derUebersiedelung in Gemeinden, die noch keine Juden haben, stimmt aber dem Kommissionsantrage bei. Gottschalk, der früher gegen die Emanzipation war, sieht ein, daß es so nicht länger bleiben könne, und daß Etwas zu Gunsten der 21,000 Juden des badischen Landes geschehen müsse; er schlagt vor, man solle den Gemeinden erlauben, ihre Juden zu emanzipiren, daß sie sie nämlich zu Gemeinderäthen, und selbst zu Abgeordneten wählen dürfen, da durch die Wahl den Gewählten ja das beste Zeugniß ihrer Würdigkeit gegeben würde; ist aber, im Interesse der Gemeinden wegen Almenden rc.;c. gegen Uebersiedelung in Orte, wo noch keine Juden wohnen, es sei denn, daß die Gemeinden selbst sie aufnehmen wollten. v. Jtzstein weist den Vorwurf der Unwürdigkeit von den früheren Kammern und dem ersten Antragsteller v. Rotteck ab; sagt, daß v. Rotteck, wie die Kammer, nie gegen Gleichstellung der Juden gewesen sei, sondern sie nur durch die gefaßten Beschlüsse zur Emanzipation wollte reif werden lassen, weil viele ihrer religiösen Vorschriften sie untauglich zum Staatsdienste inachten. — Er beruft sich auf die öffentliche Meinung, die erst zu einem solchen Schritte vorbereitet werden müßte, und erklärt, um zu beweisen, er sei auch bisher nicht gegen die Juden gewesen, daß gerade er es sei, der in der damaligen Kommission alle Schwierigkeiten bekämpft, um den Juden das Recht, zum kleinen Ausschüsse gewählt zu werden,