Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 37 (7.9.1846)
- Date
- 1846-09-07
- Page
- Seite 538 (sequence 2)
- Language
- German
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538 Der Knaben je gelüsten ließ, Well er — des Schinders Garten hieß. Jetzt fällt es auf die Seele mir, Daß wir gekonnt den Ort entweih'», Und lärmen hier, und spielen hier, Wo unter manchem kalten Stein Israel schläft nach Müh' und Pein. Schlaft Israel wohl! Der Hauch der Nacht Umweht den öden grau'nden Ort, Wo Keiner lacht und Keiner wacht, Wo bleich die Wetterdistel dorrt; Voll Schmerzgedanken wandr' ich fort. Ludwig Sechste in. (Aus Ttitti Frutti V. 1846.) Leitender Artikel. Karlsruhe, im August. Brentano's Kommisfionsbericht in der badischen Kammer. (Mannheimer Abendzeitung.) (Schluß.) §. 11. Das Leben der Israeliten widerstreitet ihrer völligen Gleichstellung mit den Christen! sagen die Gegner. Diese Behauptung beweist nach zwei Seiten zu viel, sie beweist deshalb nichts. Nicht das Leben aller Israeliten steht dieser Gleichstellung im Wege, sondern nur das Leben Einzelner, und diese Einzelnen werden die Früchte der Emanzipation nicht genießen, selbst wenn wir diese in vollem Maße erlangen. Der Nothhändler wird ausgeschlossen sein und bleiben von dem Bürgerrechte, von dem Rechte, in einer andern Gemeinde sich niederzulaffen, weil er keinen ordentlichen Nahrungszweig hat. Der Jsraelite, der dem Wucher nachzieht, wird verachtet bleiben, weil er es jetzt ist, und ihn wird das Volk nicht zu seinem Bürgermeister wählen; der Israelit, der aus dem Teller eines Christen nicht ißt, weil ihn seine Speisegesetze für unrein halten sollen, wird ausgeschlossen sein aus der Gesellschaft von Christen, und der Jude, der es für eine Sünde hält, am Samstage die Feder in die Hand zu nehmen, wird nicht Beamter werden! Hat aber noch ein jüdischer Arzt sich geweigert, am Samstage ein Menschenleben zu retten, oder ein Anwalt, vor den Schranken des Gerichts das Recht zu vertheidigen, oder ein Soldat, zu der Waffe zu greifen, oder ein Unteroffizier, seine Mannschaft anzuführen? Hindert nun aber die Lebensweise der Israeliten dieselben nicht, Militärarzt oder Unteroffizier zu werden, warum soll sie dieselben hindern, Offizier zu sein; können die Israeliten als Rechtspraktikanten richterliche Funktionen versehen, warum können sie nicht wirkliche Richter werden, ist ihre Lebensweise kein Hinderungsgrund für sie, in Mannheim Bürger zu werden, warum denn in Freiburg? und steht sie ihrem Eintritte in den Ausschuß nicht entgegen, warum ihrer Wirksamkeit im Gcmeinderathe? Aber auch die Erfahrung aller Lander, iu welchen dieses Vorurtheil besiegt ist, beweist, daß die Lebensweise der Israeliten ihrer Gleichstellung nicht im Wege sieht, und wenn ein großer Theil der Juden bei uns noch hinter der gewünschten Bildung zurücksteht, wenn sich noch ein Streben nach Uebervorcheilung und Wucher kund giebt, so vergesse man doch nicht die Worte des Dichters: „Schon ja die Hälfte der Tugend entrückt Zeus waltende Vorsicht Einem Mann, sobald nur der Knechtschaft Tag ihn ereilet." §. 12. Die Volksstimme wird in die Schranken gerufen, zuweilen gerade von solchen, die gewöhnlich nicht viel nach derselben fragen, wenn sie in Wahrheit ertönt — um hier die Forderungen des Rechtes zu bekämpfen. Meine Herren! Wer den Muth hat, unter dem Schutze der öffentlichen Meinung für die Verwirklichung der Ideen des Rechtes gegen die Gewalt in die Schranken zu treten, der müßte auch den Muth besitzen, gegen die öffentliche Meinung anzukämpfen, wenn sie etwas Unrechtes verlangt, und wenn auch derjenige, welcher im öffentlichen Staatsleben sich bewegt, den Ruf dieser öffentlichen Meinung berücksichtigen muß, so darf er doch nicht ihr Sklave werden, namentlich wenn die öffentliche Meinung irre geleitet ist. Wer aber repräsentirt die öffentliche Meinung? Doch wol nicht diejenigen, welche sich berechtigt halten, den Nächsten um seines Glaubens willen zu verfolgen; doch wol nicht diejenigen, welche eine Verletzung ihrer eigenen Rechte dann finden, daß ihrem Mitbürger die gleichen Rechte eingeräumt werden? Die öffentliche Meinung ist hauptsächlich repräsentirt und spricht sich aus durch die Vertreter des Volkes. Schauen Sie um sich in die Kammern unserer Bruderstämme, wie sie sich erheben für diese Forderung ihrer Mitbürger, wie sie dies verlangen oder doch auch auf die Verbesserung des rechtlichen Zustandes