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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-08-31 · Heft 36 (31.8.1846) · p. Seite 524

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 36 (31.8.1846)
Date
1846-08-31
Page
Seite 524 (sequence 8)
Language
German
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524 Gffenbach, 17. August. Mehrere Israeliten allhier haben dem Vorstände der israelitischen Gemeinde eine Petition überreicht, worin sie denselben um Errichtung eines Sonntagsgottesdienstes in deutscher Sprache bitten. Wie man hört, soll das Gesuch von Seiten des Vorstandes mit Bereitwilligkeit ausgenommen worden sein. Frankfurt am Main, 13. August. Bekanntlich wurde hier in der letzten Zeit ein Gesetzvorschlag zur öffentlichen Kunde gebracht über Gestattung der Ehen zwischen eingeborenen und ausländischen Juden (wovon bis jetzt jährlich nur zwei Ehen stattsinden durften). Dieser Gesetzvorschlag berücksichtigt aber ausschließlich die fiskalischen, nicht die menschlich-sittlichen Uebelstände des bisherigen Verhältnisses. Der Senat soll nämlich auf dem Wege der Gnade noch weitere als die bisherigen zwei Paare, doch nie >chne ein angemessenes Dispensationsquantum, aufnehmen dürfen. Besonders sollen die Verbindungen gestattet werden dürfen, bei welchen das junge Paar mindestens 50,000 Fl. gleich mit in die Ehe bringt, wo dasselbe dann außer den gewöhnlichen Einzugsgeldern noch eine besondere Judenabgabe bezahlen soll, die nicht unter 1500 Fl. betragen darf. Es würde also durch die Annahme dieses Gesetzes eine Judensteuer eingeführt werden, welcher sich Männer von Ehre nicht unterwerfen werden und der die Reichen sich ohnedies durch Auswanderung entziehen können. Andererseits liegt darin eine fast ausschließliche Begünstigung der reichen Juden, welche weder mit der Würde des Staats noch mit den Grundsätzen der Humanität vereinbarlich ist. Aber auch angenommen, daß für die jüdischen Ehen ein eigner Vermögenssatz ausgestellt werden dürste, müßte dieser doch so bestimmt werden, daß er den Verhältnissen des Mittelstandes, der achtbarsten und nützlichsten Bürgerklasse, nicht aber denen der Reichsten entnommen, bei dem Handwerksstande gering angesetzt wäre, und bei jeder Klasse ohne entehrende Judensteuer bliebe. Daß die Wohlfahrt des Staats auf der Industrie, nicht auf den Geldsäcken reicher Kapitalisten ruhe, ist ein Satz, der heutzutage des Beweises nicht mehr bedarf, so wie auch, daß besondere Judenabgaben dem Geist unserer Zeit widersprechen. Man gibt sich daher gern dem allgemein verbreiteten Glauben hin, daß der gesetzgebende Körper das Gesetz in einem andern Geist umforme und unser Senat, der sich in den religiösen Fragen der Gegenwart mehrfach wohlwollend und einsichtsvoll gezeigt hat, auf einem Vorschläge nicht bestehe, der weder seiner selbst noch unserer Zeit würdig ist. (D. A. Z.) Frankfurt am Main, 20. August. (Privatmitth.) Folgendes ist die, schon in vor. Nr. erwähnte „Erklärung" Stein's gegen die „Verwahrung." In Nr. 219 des Frankfurter Journals und der Oberpostamtszeitung befindet sich eine bereits mit vielen (?) Unterschriften versehen sein sollende „Verwahrung" gegen die dritte Rabb.-Vers., in welcher es unter anderen Erklamationen gegen die Mitglieder derselben heißt: „nein, nein, jene Männer sind nicht unsere Vertreter, ihre Worte nicht der Ausdruck unserer Gesinnungen!" Im Namen der Rabbinerversammlung muß ich nun von vornherein Verwahrung dagegen cinlegen, als hätten wir je die Vertreter irgend einer einzelnen Partei sein wollen; auf die gesammte Judenheit war und ist unser Blick gerichtet, und wenn im vorigen Jahre, wo es sich um eine entschiedene und durchgreifende Reform des öffentlichen Gottesdienstes handelte« das eine Extrem sein Zetergeschrei laut erhob, so mag es wol kommen, daß in diesem Jahre, wo es um Aufrechthaltung des Sabbats sich handelt, die Kriegstrompete von einer andern Seite her laut sich vernehmen lasse. Wie sind zusammengetreten, von Niemanden deputirt und mit keiner andern Mission, als welche unser Beruf uns auferlegt, um uns gegenseitig zu kräftigen in der Führung unseres höchst schwierigen Amtes, um uns zu verständigen über das, was wir in dem jüd. Religionswcsen für wesentlich erachten, oder was wir für unwesentlich halten, daß seine Ausscheidung angestrebt werde. Nie haben wir Beschlüsse in dem Sinn gefaßt, daß sie gesetzgebend sein sollten; wir haben es bis zum Uebermaße wiederholt, daß wir nur berathend verfahren, und wenn wir bei unseren Verhandlungen die Stimmen zählen, so hat dies mehr formell, als wesentlich «ine Bedeutung, so daß selbst die Minorität der versammelten Rabbinen durch die Aussprüche der Majorität nicht gebunden ist. Die Versammlung erklärt es nun schon zum dritten Male, feierlichst und un-

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