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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-08-31 · Heft 36 (31.8.1846) · p. Seite 520

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 36 (31.8.1846)
Date
1846-08-31
Page
Seite 520 (sequence 4)
Language
German
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520 Landtage bewegt? Die Juden verlangen die Aufhebung jener Gesetze, sie sollen aber diese Aufhebung nicht verlangen können, gerade weit diese Gesetze bestehen. Darin besteht nicht die Idee deS christlichen Staates, daß man Andersglaubende in ihren Rechten beschränkt und nur für Christen Gerechtigkeit übt, sie besteht darin, daß die Lehren der christlichen Moral die Grundlagen der Staatsverfassung sein müssen. Dieser christlichen Moral widerstreitet es aber, einen Andern seines Glaubens wegen zu beeinträchtigen, und deshalb müssen diejenigen, welche die Verwirklichung der Idee des christlichen Staates ernstlich wünschen, auf Entfernung dieser Beschränkungen ihr Bestreben richten. §. 10. Meine Herren! Die Lehre und die Grundsätze des Judenthums stehen der gleichen Berechtigung der Israeliten mit ihren christlichen Mitbürgern so wenig im Wege, als die Idee des christlichen Staates; dies beweist am Besten die Thatsache, daß konstitutionsmäßig die israelitische Kirche nicht bloß geduldet, sondern wirklich ausgenommen ist, daß die Israeliten zu einzelnen Staatsämtern ausdrücklich für befähigt erklärt und von den anderen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, daß sie alle übrigen staatsrechtlichen Rechte genießen, daß sie Gemeindebürger werden können und als solche wählbar sind in diejenige Körperschaft der Gemeinde, welche den Gemeinderath kontrolirt, daß sie nicht ausgeschlossen sind, in dem Oberhause das wichtigste der politischen Rechte anszuüben, daß sie mitzuwirken das Recht haben bei der Wahl der Wahlmänner und der Abgeordneten zur zweiten Kammer. Meine Herren! Die Stimme eines Juden kann den Ausschlag geben bei der Wahlmännerwahl, die Stimme eines Juden kann den Ausschlag geben von der Abgeordnetenwahl und von der Stimme eines einzigen Abgeordneten hängt es oft ab, welcher Grundsatz in diesem Hause zur Herrschaft gelangt. Sie sehen, meine Herren, diese Thatsachen schlagen solche Trugbilder aus dem Felde, die Einwendung, hergenommen von der Idee des christlichen Staates, ist durch positive Gesetze beseitigt, die jüdische Religion ist konstitutionsmäßig ausgenommen, mit einem Kirchenregimente versehen, die Juden haben Rechte, und zwar die wichtigsten, wie z. B. das aktive Wahlrecht, welches Jeder ausüben kann, auch derjenige, welcher kein Vertrauen seiner Mitbürger genießt, während das Recht der Wählbarkeit kein unmittelbares Recht ist und nur praktisch werden kann durch den Willen der Wähler, und wir dürfen uns Glück wünschen, daß eine Idee des christlichen Staates in dem Sinne der Gegner der Emanzipation nicht in Wirklichkeit besteht, weil sie entweder zur Glaubensinquisition oder zur Heuchelei führen müßte. Denn das Taufzeugniß kann doch offenbar nicht dafür bürgen, daß fein Inhaber den Dogmen der christlichen Konfessionen, wie sie ihm in der Schule gelehrt wurden, auch treu geblieben ist! Und sind denn die christlichen Konfessionen, und in diesen die einzelnen Theologen, nicht selbst verschiedener Meinung über das Dogma? (Schluß folgt.) Magdeburg, 23. August. Ein Drief und seine Antwort, den Gottesdienst in kleinen Gemeinden betreffend. Ew. rc. wollen mir erlauben, in schlichten Worten eine Frage vorzulegen, die für die Gemeinde, die mir das Vorsteheramt übertragen hat, vielleicht auch für sehr viele andere, die in gleichem Verhältniß sind, eine Lebensfrage ist. Daß die Umgestaltung des Gottesdienstes nicht länger aufzuschieben, wenn sowol wir, mittler» Lebensalters, als auch unsre Jugend denselben sich erhalten sollen: ist eine, auch in meiner Gemeinde als unumgäng. lich anerkannte Nothwendigkeit. Aber wie? Alle Liturgien, die bis jetzt zur Oeffentlichkeit gekommen, haben sowol den Fehler, daß sie nicht auf ein Hauptbedürfniß, die Verkürzung des Gottesdienstes bedacht sind, vielmehr ihn noch bedeutend verlängern, als auch nehmen sie auf kleine Gemeinden, die ohne große Mittel sind, gar keine Rücksicht. Bei der Ungeheuern Zahl kleiner Gemeinden im deutschen Vaterlande ist es aber eine höchst wichtige Sache den kleinen Gemeinden zur Hülfe zu kommen. Zwar hat man die sonderbare Meinung geäußert, daß sich mehre kleine Gemeinden zu einem gemeinschaftlichen Gottesdienste vereinigen mögen: diese kann aber nur in Köpfen entspringen, die das Land und seine Verhältnisse gar nicht kennen» Ein Andres ist es bei christlichen Dorfgemeinden, diese sind oft nur wenige hundert Schritte von einander entfernt. Die Juden aber wohnen in Städten, und diese haben doch immer eine Entfernung von 2 — 3 Meilen. Unsre kleine Gemeinde kann sich a) keine Orgel kaufen, noch einen Orgelspieler halten; b) keinen Chor bilden; e) keinen musikalisch gebildeten Lehrer halten. Sie muß sehr zufrieden sein, wenn sie ihre freundliche Syn-

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