Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 35 (24.8.1846)
- Date
- 1846-08-24
- Page
- Seite 502 (sequence 2)
- Language
- German
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502 sein, sobald sich das Leben verschieden oder gar entge^mgesetzd gestake- HM.- Wrv köNlUö» z. B. tou|' hmwrjsen, daß dchs NarGetzöwlassrn hevtzuzatze Sein' Trasergebrauch mehr sein kann, wo so viele Personen sich den Bart stehen lassen, und damit den Begriff der Männlichkeit, des Schmuckes verbinden. Es frug sich hier nur: sind überhaupt alle Tranervorschriften fallen zu lassen, weil die Trauer in äußeren Zeichen nicht wahrhaft besteht, und weil den Gefühlen überhaupt sich nichts vorschreiben lasse? oder müßte doch ein gewisses Maaß eingehalten werden? Die Sache ist theoretisch nicht genugsam durchsprochen worden. Man gab der ersten Ansicht theoretisch zu schnell nach, und berief sich nur auf das praktische Moment, man müsse dem Mißbrauch doch etwas Bestimmtes ent> gegensetzen. Allein auch theoretisch läßt es sich genügend vertheidigen, einige Maßgaben zu ertheileu, und die guten Trauergebrauche, wie z. B. die Jahreszeit, das Gebet für die Verstorbenen, aufrecht zu erhalten. Denn erstens sehnt sich der wahrhaft Trauernde danach, auch in der Einhaltung gewisser äußerer Zeichen seine Trauer zu bekunden: er glaubt damit der Pietät gegen den Verstorbenen zu genügen; er kommt damit schneller und leichter über die herzzerreißenden Empfindungen hinweg; sein Sinn wird nach außen gewandt, ohne sich von seiner Trauer abznwenden; zweitens haben alle Völker und Zeiten sich zu gewissen Konvenienzen in der Trauer verstanden, was also das allgemeine Bedürfniß gewisser Trauerformen erweist; und es ist wahrlich gut, wenn diese einen religiösen Charakter haben, um den Trauernden auf die wahre Quelle des Trostes hinzulenken, auf die Religion. Modernen Wünschen nachzugeben, ihm statt der Religion — Zerstreuung zu bieten, kann wol der Tiefergehende nicht billigen. Die Versammlung hielt somit sicherlich auch hierin den richtigen Weg ein, indem sie das lediglich Orientalische in unseren Trauergebräuchen entfernte, hingegen das echt Religiöse in ihnen konservirte. Was die Beschneidung betrifft, so lag hier lediglich die Frage vor: wie diese mit Entfernung aller Gefahr zu vollziehen. Auch hier haben sich dem eigentlichen Akte historisch Formen zugesellt, welche die Gefahr vermehren. Es frug sich nun, inwieweit sind diese nothwendig, oder nicht? Zunächst war Alles, was Vor- und Nachbehandlung betrifft, von dem religiösen Akte zu trennen, da diese lediglich medizinisch sind. Der Arzt hat allein die Nachbehandlung zu übernehmen, der Arzt allein die Befähigung zu bestimmen, ob die Beschneidung ohne Gefahr vollzogen werden könne. Von den drei Akten der Beschneidung selbst mußte der letzte, die Mezizah, gänzlich beseitig werde«, da sie. aus ebner längst als falsch anerkannte» medizrmfchen Ansicht hervorgegangen. Dar erste Akt ist die Sache selbst. Der zweite Akt, die P'riah, stellt sich aus aller medizinischen Erfahrung als unumgänglich heraus, wenn nicht die ganze Beschneidung umsonst, ja in ihren Folgen oft sehr lästig sein soll. Er mußte daher erhalten werden: wohingegen es als ganz frei sich herausstellte, wie dieser zweite Akt zu vollziehen sei? Da aber die Wissenschaft selbst hierüber noch zweifelhaft ist, ob zuträglicher mit den Nägeln oder mit einem schneidenden Instrument: so mußte dies in suspenso bleiben. Die Resultate der Verhandlungen und Beschlüsse dieser drei Fragen also werden als wesentlich richtig und entscheidend vor dem Richterstuhl jeder Kritik bestehen. Ein anderes Verhältniß stellt sich bei der Sabbatfrage heraus. Die große Kollision des gewerblichen Lebens mit einer religiösen Institution von höchster Bedeutung, die klaffende Wunde, die das Leben der Heiligung des Sabbats geschlagen, und die Nothwendigkeit, diese Institution zu erhalten, standen hier wie ein nimmer schwankender Fels, der sich nicht von der Stelle-bringen läßt. Die inneren Krämpfe, welche dieses Verhältniß dem jetzigen Judenthum schafft, stellten sich auch innerhalb der Versammlung dar. Denn die drei oder viermal modifi, zirten Kommissionsberichte, welche zuletzt die Kommission selbst wieder in Stich ließ; die dreitägigen Debatten über das Prinzip des Sabbats; die vielen Amendements; und die unsichre Hast, mit denen diese vorgelegt und behandelt wurden — stellen eben kein andres Bild dar, als die krampfhafte Krise, in welcher der ganze Gegenstand begriffen ist. Welche Wege standen nun der Versammlung offen, diese Krise zu überwinden? Drei. Der eine: die Verlegung des Sabbats auf den Sonntag; der zweite: die Durcharbeitung der bestehenden Sabbatgesetze; der dritte: ein einfaches, prinzipielles Behandeln der ganzen Frage. Der erste Weg ist keine Lösung, sondern ein Zerhauen des Knotens mit dem Schwerte. Und es ist durchaus nicht wahr, was Viele sich einbilden, daß mit dieser Verlegung die ganze Frage entschieden sei, denn auch alsdann bliebe der Kern der Frage übrig: was ist in Wesenheit israelitischer Sabbat, oder nicht? Es handelt sich aber hierbei um sehr wesentliche andere Fragen: verliert das Judenthum nicht mit dieser Verlegung seine wahre Selbstständigkeit, und macht sich selbst zu einem haltungslosen Ding, welches die anderen Religionen nur in ihr Schlepp-