Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 10 (1846)
- Issue
- Heft 35 (24.8.1846)
- Date
- 1846-08-24
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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X. z-hM-g. Allgemeine No. SS. Zeitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Redakteur Verlag von Dr. Ludwig Philippson, Baumgartners Buchhandlung Rabbiner zu Magdeburg. zu Leipzig. (Mit königl. sächsischer allergnadigfter Konzession.) Leipzig, den 24. August 1846. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Montags, und wird jährlich 96 Bogen in Quart inkl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zweckes derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Tblr. 15 Ngr. (1 Thlr. 12 gGr.) für sechs Monate — 22£ Ngr. (18 gGr.) für das Vierteljahr angesetzr worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die königl. sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Inhalt. Leitender Artikel: Nesume und Kritik der Verhandlungen der dritten Versammlung deutscher Rabbinen. (Schluß.) ZeitungsnachrichtenrNordamerika: New-Uork. Frankreich: aus dem Elsaß. Deutschland: von der Saale, aus Baiern, Karlsruhe, Frankfurt am Main. Preußen: Berlin, Berlin, Königsberg, Breslau. Oesterreich: Papa, Pesth. Personal- und Lokalnachrichten: Hechingen. Literarische Nachrichten: Magdeburg. Leitender Artikel. Magdeburg, 17. August. R^sumS und Kritik der Verhandlungen der dritten Versammlung deutscher Nabbinen. (Schluß.) Wenn also nicht aus einem gemeinsamen Prinzipe, sondern aus dem Prinzip jedes Einzelnen gemeinsam die Beschlüsse der Rabb. Vers, hervorgehen: so ist zunächst zu bestimmen, wie dies möglich fei. Und da thut stch denn alsbald auf, daß es dennoch ein gemeinsamer Boden ist, aus welchem die Beschlüsse erwachsen, nämlich der: praktisch die Kollisionen des bestehenden Judenthums mit dem Leben dadurch zn lösen, daß man einerseits die Berechtigung des bestehenden Judenthums in den einzelnen Fragen untersucht und andrerseits die Berechtigung des Lebens und modernen religiösen Bewußtseins abwägt. Dies ist denn der Maßstab, den man zur richtigen Würdigung anzulegen hat. Unter den vier Fragen, welche die dritte Rabb. Vers, beschäftigten, waren drei, welche von diesem Standpunkte aus leichter zu lösen waren, nämlich die zweiten Festtage, die Trauergebräuche und der Beschneidungsakt. Die beiden ersten sind in der Schrift gar nicht, der dritte nur in seinem Haupttheile, in der Beschneidung selbst, begründet. Die zweiten Festtage sind zugleich auf traditionellem Wege so lose gefestigt, daß sie bei dem Andrange des Lebens und bei der Nothwendigkeit, die Feste überhaupt von Neuem zu stützen, leicht zu lösen waren. Für den zweiten Tischri konnte dabei eine billige Rücksicht auf das Leben, für das doch gearbeitet wird, genommen werden. Hierbei mußte es sich aber fragen, inwieweit überhaupt hier eine Entscheidung zu treffen, da es sich um zwei Punkte handelte, um den Gottesdienst und das Merkvers bot. Der erstere ist Sache der Gemeinde, und kann ihr, wenn sie ihn festhalten will, nicht genommen werden; der zweite ist Sache des Individuums, das ohne die Gemeinde nach eigenem Willen verfahren kann. Die Beschlüsse haben alles dies in richtiger Weise gewürdigt. Die Trauergebräuche stellen sich demnach als Sitte dar, die sich historisch gebildet, die sowol in der Schrift sehr wechselte, als auch im talmudischen und rabbinischen Judenthnm stch vielfach modifizirte. Es kommen da sehr verschiedene Bräuche zum Vorschein (z. B. das Trinken im Tranerhause noch bei Rambam), die sich jetzt längst verloren haben. Eine Sitte kann aber kein Gesetz