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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-08-17 · Heft 34 (17.8.1846) · p. Seite 490

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 34 (17.8.1846)
Date
1846-08-17
Page
Seite 490 (sequence 6)
Language
German
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490 und haben 2 Synagogen, einen Rabbi und einen Vorbeter. Im Gebirge von Tripoli giebt es überall Juden, in Mislotah über 100 Familien. Türkei. Konstantinopel, 20. Juli. Der neue Pascha von Salonichi, Jakouf Pascha, ist von der Pforte von seinem Posten entfernt worden, weil er zweien Israeliten, die mit zehn anderen singend vor einer griechischen Kirche vorübergegangen, in welcher gerade Gottesdienst war, die Bastonade fast bis zum Tode hatte geben lassen. Die Pforte hat hierdurch abermals erwiesen, daß sie allen ihren Unterthanen, ohne Unterschied des Glaubens, Gerechtigkeit wiederfahren lassen will. Die Pascha's müssen sich endlich hiervon überzeugen, da nun ein Pascha wegen Mißhandlung von Christen, und ein andrer wegen Mißhandlung von Juden abgesetzt worden. Ebenso aber müssen sich auch die Christen überzeugen, daß die Pforte die Juden ihnen nicht hintenangesetzt haben will. (Norn. cbron.) Italien. Rom, 28. Juli. Der Papst hat unterm 15. Juli bereits verfügt, daß auch die Hülfsbedürftigen unter den hiesigen Israeliten Thcil an den von ihm zu vertheilenden Wohlthaten haben sollen. Er hat die Deputation der Juden, welche ihm zum Antritt seiner Regierung im Namen ihrer sammtlichen Glaubensgenossen ihren Glückwunsch abstattete, mit besonderer Gnade empfangen. <N. K.) Großbritanien. London, 24. Juli. (Jew. Cbron.) Dr. Zebner ist am Britischen Museum als scriptor angestellt worden, und ihm die Vollziehung seines Amtes am Sabbat und an den jüdischen Festen erlassen worden. —. Die Yoice oC Jacob geht mit dem September ein; die Jew. Chrou. will von da an wöchentlich erscheinen. Wir Hallen überhaupt nicht viel von dem Bestände der englischen Journale, denn der englischen Juden Zahl ist zu klein, und der englischen Juden, die da lesen, Zahl ist noch viel kleiner. Aber bezeichnend ist es doch, daß das Blatt, welches der Patron des vr. Adler und seiner Bannstrahlen war, aufhören muß! —. Die Gesellschaft „tbo Jewish and general literary Institution“ will 500 8. St. für die beste Geschichte der Juden in England stiften. 400 L. St. sind bestimmt für den Gelehrten, welcher während der nächsten 4 Jahre die Materialien sammelt; 100 8. St. im 5ten Jahre für den, der sie verarbeitet. Rußland und Polen. Warschau, 27. Juli. Ein kürzlich erschienener Ukas fodert die polnischen Juden auf, sich bis zum 10. August bestimmt zu erklären, welche Tracht, die deutsche, russische oder polnisch-jüdische, sie künftig annehmen wollen. Wenn sie die Letztere annehmen, so werden sie in Klaffen getheilt, welche jährlich mindestens 3 R. S. und höchstens 50 R. S. die Person für die Erlaubniß zu dieser Tracht zahlen sollen. Die nun gewählte Tracht soll allgemein am 1. Okt. angelegt werden. (B. Z.) Petersburg, 1. August. (D. A. Z.) Die im Jahr 1843 von der Regierung eingeleiteten Schritte zu einer den gegenwärtigen Zeitocrhältnissen entsprechenden geistigen Umbildung der den russischen Kaiserstaat bewohnenden jüdischen Bevölkerung werden vom Ministerium des Volksunterrichts unaufhaltsam zu dem ihr vorgesteckten Ziele geführt. Zur genauen Ermittelung aller im Reiche bestehenden jüdischen Schulen und ihrer Lehrer, die nach der neuen Ordnung der Dinge jetzt allein unter diesem Ministerium stehen, werden von ihm in allen Gouvernements, in denen sich Juden aufhalten, temporäre Gouvernements- und Kreisschulkommissionen eröffnet, welche das Ministerium bereits mit der erforderlichen Instruktion versehen hat. Solcher Schulkommissionen bestehen jetzt in den westlichen Provinzen und im odessaschen Lchrbezirk überhaupt 97, schon haben an 10,000 Lehrer von ihnen Zertifikate, bestätigt vom Ministerium, zur unbehinderten Fortsetzung des hebräischen Jugendunterrichts erhalten. Sie werden forlbestehen, bis das Ministerium eine genügende Zahl dieser Schulen errichtet haben wird. Zum Unterhalt der hebräischen Schulen sind angewiesen die sogenannte Korb- oder Lichtsteuer, die bedeutend ist und ein nicht unbedeutendes jährliches Einkommen

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