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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-08-10 · Heft 33 (10.8.1846) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 33 (10.8.1846)
Date
1846-08-10
Page
[Seite] (sequence 10)
Language
German
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**Oä wesen ist ja Gottlob jetzt über die Parteien erhaben. Zeitgemäßes, gründlichen Schülünterricht fördert auch der Hyper-Orthodoxe für seine Kinder.*) Preußen. Soest, 17. Juli. (Privatmitth.) In No. 27 der AUgem. Zeit. d. Jud. fordern zwei meiner Amtsbrüdcr die israelitischen Lehrer Preußens auf, nach einer bessern Stellung zu streben und durch gemeinsames Wirken dem betrübenden Zustande der jüdischen Jugendbildner Schranken zu setzen. Welcher Lehrer wird sich dazu nicht gern bereit finden? Nur möchte die Art und Weise der Ausführung einige Schwierigkeiten darbicten. Bevor ich mir daher erlaube, meinen Herren Kollegen unsres gemeinschaftlichen Vaterlandes einen Vorschlag zur nähern Prüfung vorzulegen, muß ich bemerken, daß die Lehrer Westphalens sich allerdings schon vor 6 Jahren in corpore an das Staatsministerium gewendet, jedoch damals eine abschlägige Antwort erhalten haben. Ermüden wir aber nicht! Der Herr wird unsre gerechte Sache führen und unser Streben segnen! Möchten daher meine geliebten Amtsbrüder Folgendes näher prüfen und im Falle solches ihren Beifall erhält, zur Ausführung bringen. Aus jedem Regierungsbezirke wird eine Bittschrift an die hohe Staatsbehörde gesandt. Sämmlliche Lehrer ein und desselben Regierungsbezirkes wählen eine Kommission, welche mit Abfassung der Bittschrift beauftragt wird. Die dadurch entstehenden geringen Kosten tragen die Lehrer gemeinschaftlich. Die Bittschriften werden von den dazu erwählten Kommissionen im Namen aller übrigen Lehrer unterzeichnet und wo möglich zu gleicher Zeit zur Post befördert. Die Bekanntmachung des Termins zur nähern Wahl der Kommissionen wird der geehrte Herr Redakteur dieser Zeitung zu übernehmen die Güte haben. An dem Wahltage versammeln sich die Lehrer eines jeden Kreises in der Kreisstadt und wählen für je einen Kreis einen Deputaten; die Deputirten ein und desselben Regierungsbezirkes bilden die Kommission zur Besorgung der Bittschrift. *) Wir versprechen die Fortsetzung des fraglichen Artikels, um die wir mehrscitigu angrgange», aus'e Balcigsie. Liedakt. Alle zur gemeinsamen Benutzung für die Bittschriften sämmtlicher Regierungsbezirke tauglichen vorhandenen Landesgesetze oder Verordnungen einzelner Regierungen werden durch diese Blätter mitgetheilt. Indem ich schließlich den geliebten Amtsbrüdern meinen Gruß entbiete, mache ich auf das vorläufige (von dem hohen Minesterio der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten unter dem 29. August des Jahres 1822 genehmigte) Regulativ der Regierung zu Arnsberg aufmerksam. Nach §. 5 desselben müssen die Lehrer auf Lebenszeit berufen werden, wenn die jüdischen Familienhäupter von dem Zwange zur christlichen Schule, so wie von der Verpflichtung, Beiträge zum Bau und zur Unterhaltung derselben und zur Besoldung der christlichen Lehrer zu entrichten, völlig frei sein wollen. Lehmann, Lehrer. Burgsteinfurt, im Juli. (Privat»,itth.) Bei der am 3. d. M. Hierselbst stattgefundcnen Wahl der Stadtverordneten wurde der Kaufmann Herr Feibes Jtzig mit unter die Zahl derselben ausgenommen. Der Herr I. Weinberg ist schon seit einiger Zeit als Stadtverordneter in Funktion; so daß jetzt zwei Israeliten hier als städtische Beamte fungiren. - Möge doch bald die Zeit kommen, wo man eine solche einem Israeliten gewordene Auszeichnung nicht mehr als Merkwürdigkeit berichtet! Krefeld, 2V. Juli. (Privatmitth.) Ich ersuche Sie um die Ausnahme folgenden h. Ministerialreskripts. Bodenheime r. AuS der Eingabe vom 19. Juni d. I. habe ich gern ersehen, welche lobenswerthe Fürsorge Ew. Wohlgeboren und die übrigen Mitglieder des dortigen jüdischen Konsistoriums der Förderung der religiösen Ausbildung Ihrer Glaubensgenossen zuwenden. Die Mängel der jetzigen Einrichtung, nach welcher es lediglich dem eigenen Beschlüsse der Eltern überlassen ist, in welcher Weise sie für die Unterweisung ihrer Kinder in der jüdischen Religion sorgen wollen, sind mir nicht entgangen; ich muß jedoch zur Zeit Anstand nehmen, die zwangsweise Anhaltung der jüdischen Kinder zur Theilnahme an einem ihrem Glauben entsprechenden Religionsunterrichte für einen einzelnen Begriff anzuordnen, da eine allgemeine Regulirung des jüdischen Kultus- und Unterrichtswesen nahe bevorsteht, durch welche den jetzigen Uebelständen hin»

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