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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1846-08-10 · Heft 33 (10.8.1846) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
10 (1846)
Issue
Heft 33 (10.8.1846)
Date
1846-08-10
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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geführt wurde, eine wesentliche Forderung frohlockend erblicken, die von Einigen sogleich wieder eingeschränkten liberalen Worten, die von Aeußerungen, wir härten uns „etwas gebessert", es gebe auch brave Juden rc. u. bis in den siebenten Himmel entzückt werden, seien erinnert, wie ja die Judenfrage in der Ständekammer vom Jahr 1831 von einem ganz freiem Standpunkt besprochen wurde — wir erinnern nur an das Votum Rudhardts — wie sich ja damals gar kein Gegner fand, und was war der Erfolg? Neue Einschränkungen, neue Erschwerungen. Wenn diese Genügsamen meinen, die Sache habe nur einen Gegner in der Kammer gesunden und dieser eine, Pfefsi'nger *), habe der Sache mehr genützt als geschadet — Professor Döllinger ist ihnen keiner — so mögen sie sich nur von der Wirkung erzählen lassen, die seine Rede auf die vielen Land-Abgeordneten und welchen Eindruck er in vielen anderen Kreisen gemacht. Sie seien ferner erinnert, wie ja nicht die Rede des Kommissärs maßgebend, sondern der Landragsabschied die Kardinal-Potenz in dieser Sache bilde und wie wenig, wie gar wenig der zusage, darüber noch ein Wort zu sagen, wäre wahrer Luxus. Warten wir, was die Zeit uns bringen wird. Vor der Hand muß auch bei Ansässigmachungsgesuchen israel. deutscher Lehrer, z. B. neulichst in Mt. Erlbach, mit aller Weitläufigkeit wegen einer Nachmatrikal an die allerhöchste Stelle berichtet werden. Ein Erkenntniß des 'Appellationsgerichts für Oberfranken spricht auch dem Buche des jüdischen Kaufmanns jede Glaubwürdigkeit ab und muß also auch der auf kurze Zeit einem Christen gewährte Kredit gerichtlich protokollirt sein, wenn eine Klage darauf gegründet werden will. Wohin dies führt, wie fast das ganze Vermögen der unter diesem ungerechten Gesetze stehenden Israeliten in Frage gestellt wird, ist manniglich bekannt. — Wenn aber an dem Gerücht, es gehe die Staatsregierung mit einer Regelung unserer kirchlichen Verhältnisse um, etwas Wahres *) Für diejenigen, welche den Kcrresp. v. u. f. D. nicht lesen, sei bemerkt, daß Herr Rabbiner Di'. Schleßinger in Snljbach diesem Abgeordneten ein derbes Dementi in genanntem Blatt gegeben, das zur Verwunderung die Zensur passirt hat. Er hat sich aber hinter seine Unangreifbarkeit als Abgeordneter vrrsieckt. Manche meinen nun, er hätte lieber gar geschwiegen und die Vorwürfe sitzen auf ihm. Korresp. sein sollte, so spreche ich es, selbst auf die Gefahr hin, wieder der Unsicherheit des Unheils beschuldigt zu werden, laut aus, daß unter den jetzigen Umständen Ersprießliches nicht zu erwarten ist, und wer nur einigermaßen gewisse Vorgänge beachret, für den bedarf es keines Beweises. Diesem füge ich noch folgende Spezialitäten bei. — In dem nir^t fernen Dettingen, Kreis Schwaben, ist kürzlich der Rabbinatskandidat Herr Dr. Feuchtwangen aus Pappenhelm mit entschiedener Majorität zum Rabbiner gewählt worden, trotzdem er viele tüchtige Mitbewerber, wie z. B. Herrn Kandidaten Weimann aus Treuchtlingen, hatte. Er soll dies schöne Ergebniß — von Wahlumtrieben und Bestechungen verlautete hier nichts — nicht sowol seiner strengen Orthodoxie*), als vielmehr seinem Rednertalent, das ein ausgezeichnetes sein soll, zu verdanken haben. Dagegen harret die Rabbinatsangelegenheit in Gunzenhausen immer noch ihrer Entscheidung Seitens der königl. Regierung. Vor der Hand hat der Rabbiner Herr Grünbaum aus Ansbach die Verwesung. — Am 9. Sept. d. I. feiert die Gemeinde in Ansbach den 100jährigen Bestand ihrer Synagoge und sind bereits freiwillige Beitrage zur angemessenen feierlichen Begehung dieses Tages gezeichnet worden. — Ein in unsrer Nahe ergangnes allerhöchstes Erkenntniß ist um des zu Grunde liegenden Prinzips willen der öffentlichen Mittheilung werth. Ein Rabbiner hatte sich ehrenrührig über die Amtsführung seines Vorstehers gegen den Landgerichtsvorstand geäußert. Darüber erhob dieser eine Jnjurien-Klage gegen den Rabbiner. Die erste Instanz erkannte eine solche, weil die Aeußerungen in amtlicher Beziehung geschehen, nicht an. Das Appellationsgericht war für den Kläger, das Oberappellationsgericht aber bestätigte das erstrichterliche Erkenntniß. Die Herren Rabbiner in Baiern dürfen sich also künftig, so zu sagen, kein Blatt vor's Maul nehmen. Etwas mehr Herz wäre ihnen allerdings zu wünschen! Der leitende Artikel in No. 19 d. Z. über den Religionsunterricht war gewiß jedem Lehrer aus der Seele geschrieben. Es ist wol an der Zeit, die Aufmerksamkeit des gebildeten, lesenden Publikums auf solche rein praktische Fragen zu lenken. Das Schul- *) Er soll ein sogenannter sein, jedoch kein polnischer. Korresp. 33*

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